11.06.2018

I2C Challenge 2018: OMV, Vöslauer und Co. suchen nach Startups

Das Programm Innovation to Company der Wiener Wirtschaftskammer geht in die vierte Runde. Bei der I2C Challenge 2018 gibt es wieder fünf neue "Buddy-Unternehmen" die nach Startups für etwaige Kooperationen suchen.
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Bei der Abschlussveranstaltung der I2C Season 3 - I2C Challenge 2018
Bei der Abschlussveranstaltung der I2C Season 3

Das Prinzip hat sich für die einen mehr, die anderen weniger bewährt. Bereits zum vierten Mal suchen dieses Jahr etablierte Unternehmen mit Hilfe der Wiener Wirtschaftskammer mit konkreten „Challenges“ nach Startups. In Aussicht gestellt werden neben Geldpreisen längerfristige Kooperationen. Einige geglückte Beispiele kann man aus den vergangenen Jahren bereits vorweisen. Für die I2C Challenge 2018 wurde wieder ein komplett neues Set an teilnehmenden Corporates, sogenannten „Buddy-Unternehmen“, gewonnen. Dieses Jahr suchen OMV, Vöslauer, die Immobilienverwaltung Rosenberger und die Beratungsunternehmen Mercer, bekannt für die internationale Studie zur Lebensqualität, und Eblinger & Partner nach Startups.

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Heuer suchen auch KMUs

Mit Rosenberger und Eblinger sind damit erstmals auch weniger bekannte Namen in der Liste der Buddy-Unternehmen vertreten. „Unsere Rolle ist die des Enablers und der aktiven Plattform, immer mit dem Fokus auf Stärkung des Standorts Wien. Daher wurde die Initiative heuer auch auf KMUs erweitert“, erklärt dazu Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien, in einer Aussendung. Die Öffnung des Formats für KMUs sei „der logische, nächste Schritt, um den Spirit und die Innovation von Startups möglichst vielen Wiener Unternehmen zugänglich zu machen“. Auffällig ist dennoch, dass die Zahl an etablierten Unternehmen im Programm – trotz Öffnung für KMUs – im Season-Vergleich rückläufig ist. Vor zwei Jahren waren es noch sieben teilnehmende Corporates gewesen, vergangenes Jahr sechs.

Die diesjährigen Challenges:

OMV: Gesucht werden Cyber Security-Lösungen auf AI-Basis. Die Startups müssen bereits gegründet sein. Das Produkt muss „zumindest in einem PoC-fähigen Stadium“ sein.

Vöslauer: Der Mineralwasser-Hersteller sucht Lösungen im Bereich „Digital Customer Experience“. Es soll ein „emotionales Produkterlebnis“ geschaffen werden. Das Startup sollte „idealerweise“ schon gegründet sein, bestenfalls bereits erfolgreich am Markt sein. Zumindest ein MVP bzw. Prototyp sollte vorliegen.

Mercer: Gesucht werden Konzepte aus dem Bereich „Employee Experience“, etwa „Financial well-beeing Modelling“, „Behavioral Prediction“ und „Future Skill Detection“. Explizit nicht sucht man nach Recruitment-Lösungen. Es muss zumindest ein MVP bzw. Prototyp vorliegen.

Rosenberger Immobilienverwaltung: Gesucht werden Konzepte im Bereich Facility Management. Das Startup sollte bereits gegründet sein. Ein MVP bzw. Prototyp sollte „idealerweise“ vorliegen.

Eblinger & Partner: Gesucht sind HR-Startups, mit Konzepten in den Bereichen (Self)Assessment (inkl. „Future Fit“), multimediale KandidatInnen-Interaktion, Audio- und Videoanalyse oder BewerberInnen-Unternehmen-Matching. Das Startup muss bereits gegründet sein. Zumindest ein MVP bzw. Prototyp sollte vorliegen, bestenfalls ein Proof of Market.

Bewerbung für die I2C Challenge 2018

Die Bewerbungsphase für die I2C Challenge 2018 läuft bis zum 27. Juli. Danach nahmen Analysten, die Bewerber für die Corporates unter die Lupe. Anschließend werden im September je Unternehmen drei bis fünf Finalisten aus den Startup-Bewerbern ermittelt, die die Chance haben, bei einem Pitch-Day im Oktober als Sieger zu überzeugen. „Dazwischen gibt es eine intensive Betreuungs- und Kennenlernphase, damit der ideale Fit zwischen den Unternehmen und den Startups gefunden wird“, heißt es von der Wiener Wirtschaftskammer. Für die geografische Herkunft der Startups gibt es keinerlei Einschränkung – wichtig ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit aus Wien heraus.

⇒ Zur offiziellen Page mit Detailinfos und Bewerbung

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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