11.09.2018

I.E.C.T. – Challenge 2018: Hermann Hauser sucht Startups für Investment

Im Rahmen der I.E.C.T. – Challenge 2018 sucht Hermann Hauser heuer wieder starke Startups für ein Investment. In den Vorjahren konnten sich beispielsweise Anyline und 360kompany über sechsstellige Investments freuen. Bewerben können sich Startups in den Bereichen IT und innovative Technologien/Servies mit skalierbarem Geschäftsmodell, einem starken Team und Markterfahrung.
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Hermann Hauser sucht bei der I.E.C.T. – Challenge nach Startups für ein Investment
(c) Johannes Felder

Bereits zum vierten Mal findet heuer die I.E.C.T. – Challenge am 12. Oktober statt. Hermann Hauser ist auf der Suche nach innovativen Startups, die ein hohes Marktpotential besitzen. Aufgerufen sich zu bewerben sind Startups in den Bereichen IT, innovative Technologien/Servies mit skalierbarem Geschäftsmodell, einem starken Team und Markterfahrung. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 21. September.

+++ Hermann Hauser über die Tech-Trends der kommenden Jahre +++

I.E.C.T. – Challenge 2018 mit Finale am 12. Oktober

In der Kalenderwoche 39 (24. – 28. September) werden zunächst zehn ausgewählte Startups vor einer Jury bestehend aus Magdalena Hauser (CEO I.E.C.T.), Frank Hummler (I.E.C.T. Investmentteam) Johannes Hauser (CEO Nova Portfolio) und Kurt Kofler (CEO Tyrolean Business Angel GmbH) via Skype pitchen. Die fünf besten Startups präsentieren sich dann anschließend am 12. Oktober 2018 in der Werkstätte Wattens vor einer von Hermann Hauser angeführten Investoren-Jury.

Mögliches Investment, Bewertungs- und Förderungscheck, Networking

Die GewinnerInnen der diesjährigen Challenge können sich auf eine Reise nach Cambridge und eine private Session mit Hermann Hauser freuen. Auch ein Investment durch Hermann Hauser steht in Aussicht; die teilnehmenden Startups der Vorjahre, Anyline und 360kompany, erhielten jeweils sechsstellige Investments. Übrigens wird niemand der übrigen FinalistInnen wird leer ausgehen. Sie bekommen einen kostenlosen Bewertungscheck von PwC Austria sowie einen Fördercheck durch die Cemit und weitere hilfreiche Unterstützung unserer Kooperationspartner Tiroler SparkasseWerkstätte Wattens und Startup.Euregio.

Auch was das Networking betrifft, ist die Challenge für alle TeilnehmerInnen ein Gewinn. Beim Get-Together nach den Pitches sind I.E.C.T. – Capital Partners, Industriepartner und andere Investoren anwesend, zu denen wertvolle Kontakte geknüpft werden können.

Über Hermann Hauser

Hermann Hauser ist einer der erfolgreichsten Auslandsösterreicher und fördert mit seinem Institute for Entrepreneurship Cambridge –Tirol (I.E.C.T.) ausgewählte Entrepreneure und Startups, um sie zu nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg zu führen. Der Serial Entrepreneur und IT-Visionär hat das britische Silicon Valley gegründet und mit seinem ersten Unternehmen Acorn den weltweit meistverbreiteten Mikroprozessor-Chip ARM auf den Markt gebracht. Über 100 Milliarden Prozessoren wurden verkauft. Als Investor sowie Business Angel ist er aktiv dabei, die Startup-Szene in Zentraleuropa zu fördern.

Johannes Felder mit Hermann Hauser im Gespräch über die großen Tech-Trends der kommenden Jahre

Video-Interview mit Hermann Hauser

Am Rande der IECT Hermann Hauser Summer School in Innsbruck sprach Redakteur Johannes Felder mit Hermann Hauser unter anderem über die großen Tech-Trends der kommenden Jahre.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 20. August 2018


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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