05.02.2020

2020: Eine Bank schafft das Papier-Sparbuch ab und gilt als „Vorreiter“

Dass das klassische Papier-Sparbuch heute weder Sparern noch Banken (rational gesehen) relevante Vorteile bringt, ist inzwischen bekannt. Die Hypo NÖ rang sich nun als erste größere heimische Bank dazu durch, es abzuschaffen. Doch man ist mit Digitalisierungs-Angst konfrontiert.
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Hypo NÖ schafft das Papier-Sparbuch ab und gilt als Vorreiter
(c) Adobe Stock - Andre Bonn

Wir schreiben das Jahr 2020. Noch liegen Millionen und Abermillionen von Euros auf Sparbüchern in den Safes und „Geheimverstecken“ des Landes – besonders bei der älteren Bevölkerung. Doch das Papier-Sparbuch hat seine beste Zeit lange hinter sich. Berichte, wonach Kunden in den heimischen Banken sehr aktiv von der Eröffnung eines Sparbuchs abgeraten wird, kursierten zuletzt in den Medien.

Die Bankberater können dies mit gutem Gewissen tun: Der 0 Prozent-Leitzins der EZB kombiniert mit der Inflation lässt Sparbuch-Sparer de facto Geld verlieren. Hinzu kommt die Gefahr, das Passwort zu vergessen bzw. das Sparbuch und damit auch das Geld zu verlieren. Und auch die Banken verdienen mit dem Papier-Sparbuch kaum etwas bis nichts. Sie müssen sogar an jedem einzelnen Schalter spezielle (veraltete) Drucker dafür betreiben.

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Hypo NÖ schafft Papier-Sparbuch ab und wird zum „Vorreiter“ erklärt

Es war also nur eine Frage der Zeit, bis die erste größere heimische Bank sich traut, das kleine Heftchen abzuschaffen. Diesen Schritt hat nun die Hypo NÖ gemacht. Wohlgemerkt geht man dabei sehr vorsichtig vor – man will ja keine Bestandskunden vor den Kopf stoßen. Bestehende Papier-Sparbücher laufen weiter. Bei Neueröffnung gibt es nun aber ein „Spar-Konto“ mit Plastik-Karte. Das berichten die Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) und nennen die Hypo NÖ dabei einen „Vorreiter“. Denn mehrere andere große Banken hätten auf Anfrage erwidert, noch keine derartigen Pläne zu haben. Und das durchaus berechtigt: Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien habe etwa im Jahr 2019 allein in Niederösterreich noch fast 180.000 Sparbücher ausgegeben.

„Bedrohung“ für die ältere Bevölkerung

Dass die Zuschreibung einer Vorreiter-Rolle in dieser Sache im Jahr 2020 in Österreich tatsächlich gerechtfertigt ist, zeigt auch der öffentliche und mediale Widerstand gegen den Schritt der Hypo NÖ, den ebenfalls die NÖN liefert. Dort titelt man in einem von vielen regionalen Folgeartikeln etwa: „Digital statt Papier: Sparbuch droht nun das Aus“. Dass es sich um eine „Bedrohung“ handelt, wird also schon vorweggenommen. Dazu befragten die niederösterreichischen Bezirksredaktionen Pensionistenvertreter.

Der Succus: Es herrscht in der älteren Bevölkerung große Angst vor der „Digitalisierung“ in Form eines Wechsels von Papier-Sparbuch zu Plastik-Karte (mit optionalem E-Banking-Angebot). „Was machen dann die älteren Menschen, die keinen Computer besitzen, nichts mit der Digitalisierung anfangen können?“, fragt etwa ein Pensionistenvertreter aus dem Bezirk Horn. Einer aus Krems sorgt sich um die Probleme, die andere Anlageformen mit sich bringen: „Unsere Klientel ist ja nicht so begütert, dass sie spekulieren kann“.

Das Papier-Sparbuch als Symbol der Digitalisierungs-Angst

Aus rationaler Sicht zeigen diese Aussagen vor allem eines: Es mangelt (vorwiegend in der älteren Bevölkerung) an simplem Wissen. Schließlich kann man ja auch mit einer Plastik-Karte zum Bankschalter gehen, um Bargeld zu beheben, wenn man sogar vor dem Bankomaten Angst hat. Das Beispiel steht stellvertretend für viele Digitalisierungs-Ängste in der (nicht nur älteren) Bevölkerung. Umstellungen, die einem eigentlich das Leben leichter machen, werden als Bedrohung wahrgenommen, weil die Bereitschaft fehlt, sich auch nur minimal zu informieren. Diese Bereitschaft kann aber auch von offizieller Seite gefördert werden – das machen etwa die skandinavischen Länder vor. Mit einem derartigen Ansatz (der etwa mit fit4internet zumindest versuchsweise schon besteht) könnte man hierzulande vielleicht auch bei anderen Digitalisierungsfragen weiter kommen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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