15.05.2019

Warum es noch ein paar Jahre dauern wird, bis der Hyperloop marktreif ist

Der Hyperloop abseits des Hypes: Bahngesellschaften und Startups aus Europa erläutern, wo das echte Potenzial des futuristischen Transportmittels liegt und warum wir uns noch ein paar Jahre gedulden müssen.
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Hyperloop
(c) Hardt Hyperloop

Eine mit Passagieren gefüllte Kapsel, die mit rund 1000 km/h durch eine Röhre düst und somit als Alternative zum Flugzeug dienen könnte – das ist die Vision hinter der Hyperloop-Technologie. Auf Tech-Konferenzen und in diversen Medien wird diese Utopie gerne heraufbeschworen und der Eindruck erweckt, dass wir schon in wenigen Monaten innerhalb einer Stunde von Wien nach Köln pendeln werden. Diverse europäische Startups – wie zum Beispiel Hardt Hyperloop aus den Niederlanden, Zeleros aus Spanien und Hyper Poland – haben sich das Hyperloop-Thema auf die Fahne geschrieben.

Doch bis zur Umsetzung im Massenmarkt werden noch ein paar Jahre vergehen – darüber waren sich die Teilnehmer der Veranstaltung „Rail meets Hyperloop“ vergangene Woche im ÖBB Open Innovation Lab einig: Bei dem Event trafen die besagten Startups auf Vertreter der europäischen Bahngesellschaften DB, ÖBB, RFI, NS und SNCF.

Die größten Probleme des Hyperloop

Laut Mars Gueze, COO von Hardt Hyperloop, bewegen sich die Herausforderungen in einem Teufelskreis. „Investoren wollen zuerst einen Prototypen sehen, doch zum Errichten der Infrastruktur brauchen wir Geld“, sagt er. Kaj Mook, Business Development Director bei der niederländischen Bahngesellschaft NS, sieht dies ähnlich: Am meisten werde in den Niederlanden die Entwicklung durch mangelnde politische Unterstützung und fehlendes Kapital gebremst: „Man muss zuerst in Infrastruktur investieren, damit man etwas herzeigen kann“, sagt er.

Hardt Hyperloop hat inzwischen eine kleine Teststrecke bei der Stadt Delft gebaut, NS hat in das Startup investiert. „Wir wollen nachhaltigen Transport von Tür zu Tür ermöglichen“, sagt Mook: Allerdings hat das Unternehmen parallel dazu auch in andere Lösungen, wie zum Beispiel Bikesharing, investiert und erwartet sich davon deutlich schnellere Ergebnisse. Nun gehe es neben den erwähnten Fragen des fehlenden Kapitals auch um Machbarkeitsstudien, bis hin zu Fragen der Kundenakzeptanz, der Sicherheit und des Ticketings, sagt Mook. Und laut Giuseppe Carcasi, Team Leader Studies & System Innovation BU bei der italienischen Bahngesellschaft RFI, muss das Thema in seiner Gesamtheit betrachtet werden, wobei zum Beispiel auch das Design der Hyperloop-Bahnhöfe eine Rolle spielt: „Der Hyperloop muss als System, nicht als Technologie angegangen werden“, sagt er.

Hyperloop Polen
So könnte laut Hyper Poland ein europäisches Hyperloop-Netz aussehen. (c) Hyper Poland

Eine weitere Frage ist auch, wie sich der Hyperloop in die bestehenden Verkehrssysteme integriert, wie Christina Schiedlbauer, Teamleiterin Unternehmensentwicklung Personenverkehr bei den ÖBB, erläutert: „Der Hyperloop muss in das System passen und das Reisen einfacher machen, es darf keine weitere Hürde entstehen.“ Dem stimmt Manuel Gerres, Geschäftsführer Deutsche Bahn Digital Ventures, zu: Es müsse ein Standard geschaffen werden, nach dem der Hyperloop in ganz Europa funktionieren kann, sagt er.

Die Potenziale des Hyperloop

Warum sich also das alles antun? Weil es beim Hyperloop nicht nur um Geschwindigkeit geht, wie  Gueze ausführt: „Das Problem mit dem Fliegen ist, dass die Reise an einem Ort anfängt, an dem man nicht sein möchte und an einem Ort endet, an dem man ebenfalls nicht sein möchte.“ Oder, anders ausgedrückt: Wer fliegt, der muss zuerst zum Flughafen fahren – mit dem Hyperloop hingegen könnte man direkt im Stadtzentrum ankommen. Zudem würden Flughäfen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, und Hyperloops könnten diese entlasten.

+++Wie ÖBB und Postbus mit Smart Glasses arbeiten+++

Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Hyperloop nicht nur beim Personenverkehr umweltschonender ist als andere Verkehrsmittel: Auch der Gütertransport könnte damit entlastet werden, wie Bertrand Minary, Chief Innovation und Digital Officer bei der französischen Bahngesellschaft SNCF, ausführt. „In zehn Jahren werden laut Prognose eine Milliarde LKW über Europas Straßen rollen“, sagt er: „Wir müssen den Shift von der Straße auf die Schiene schaffen und uns gleichzeitig neue Modelle überlegen. Hier kann der Hyperloop eine große Rolle spielen.“ Abgesehen vom Umweltaspekt verursachen LKW auch mehr Lärm als ein Hyperloop es würde, zudem verursachen Trucks Verkehrsstaus und sind unsicherer als die Bahn.

Hyperloop und Bahn als Partner

Können also Bahn und Hyperloop künftig gemeinsam eine Alternative zu Straßen- und Flugverkehr bieten? Die niederländischen Partner sind überzeugt, dass es mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede gibt. „Die Bahngesellschaften haben vor allem viel Erfahrung, von der wir profitieren können“, sagt Gueze. Auch Schiedlbauer von den ÖBB betont, dass sie bei den Startups ein gutes Bauchgefühl habe – wiewohl es noch einige Probleme zu lösen gibt.

Möglich wäre auch, dass die Newcomer-Unternehmen die Technologie herstellen und die Bahngesellschaften sie betreiben. „Immerhin war es in der Vergangenheit niemals so, dass der Hersteller des Zugs auch dessen Betreiber war“, sagt Minary von der SNCF: „Dafür braucht man jeweils unterschiedliche Kompetenzen.“ Schiedlbauer fügt hinzu, dass zwar noch niemand wisse, wie man einen Hyperloop bedient – aber die ÖBB verfügt bereits über nützliches Know-How aus dem existierenden Geschäft.

Neben Hardt Hyperloop setzen auch die anderen europäischen Hyperloop-Startups schon die nächsten Schritte: Hyper Poland hat soeben frisches Kapital eingesammelt und will nächstes Jahr eine 500 Meter lange Teststrecke bauen, Zeleros plant für 2020 eine zwei Kilometer lange Teststrecke in Spanien. Gemeinsam arbeiten sie zudem am Thema Standardisierung auf europäischer Ebene.

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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