23.05.2025
FINANZIERUNG

Hydrosolid: NÖ-Startup holt Millioneninvestment für Wasserstofftechnologie

Das niederösterreichische CleanTech-Startup Hydrosolid gibt vier Jahre nach seiner Gründung den erfolgreichen Abschluss einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde im siebenstelligen Bereich bekannt.
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Gründer von Hydrosolid (v.l.n.r.): Clemens Regehr, Lukas Renz, Merkur Smajlaj und Michael Renz © Hydrosolid

Noch vor wenigen Jahren wurde der Wasserstofftechnologie vielfach mit Skepsis begegnet – vor allem wegen ihres hohen Energiebedarfs in mehreren Anwendungsbereichen. Genau hier setzt Hydrosolid an: Mit einem neuartigen Wasserstoff-Speichersystem will das Unternehmen eines der zentralen Probleme der Branche gelöst haben. Für seinen technologischen Ansatz konnte das niederösterreichische Startup nun ein Investment im siebenstelligen Bereich holen – bei einer Unternehmensbewertung im achtstelligen Bereich.

Geldgeber und strategischer Partner

Mit Erich Erber, Gründer der San Group, steigt ein erfahrener Investor bei Hydrosolid ein. Laut offizieller Mitteilung bringt Erber nicht nur Kapital, sondern komme auch als ein „erfahrener, strategischer Partner mit unternehmerischer Weitsicht“ an Bord. Nach dem Verkauf der millionenschweren Erber Group an Royal DSM im Jahr 2020 gründete Erber die San Group. Das Unternehmen mit Sitz in Herzogenburg investiert üblicherweise in den Bereichen Tiergesundheit, Pflanzenschutz, Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Immobilienentwicklung und grüne Energie.

„Hydrosolid adressiert eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – die sichere und effiziente Speicherung von grünem Wasserstoff. Ich bin überzeugt, dass das Team das Potenzial hat, einen entscheidenden Beitrag zur globalen Energiewende zu leisten“, so Investor Erich Erber.

Internationale Skalierung geplant

Das neu gewonnene Kapital soll laut Unternehmen in die Industrialisierung des patentierten Speichermaterials fließen. Ziel sei es, mit dem System eine zentrale Rolle in der globalen Energiewende zu übernehmen. Der Fokus liegt dabei klar auf der internationalen Skalierung. „Diese Partnerschaft unterstreicht das Vertrauen in unsere Technologie und unsere Vision einer sicheren, grünen Energiezukunft“, sagt Hydrosolid-CEO Lukas Renz.

Ein Blick ins Firmenbuch zeigt: San Future Invest (Teil der San Group) mit Sitz in Singapur übernimmt durch das Investment zehn Prozent der Anteile am Tochterunternehmen HydroSolid Hive. Die Beteiligungsstruktur des Hauptunternehmens Hydrosolid bleibt davon unberührt: Lukas Renz und Michael Renz halten jeweils 39 Prozent, Clemens Regehr die restlichen 22 Prozent.

Eröffnung der Wasserstoffspeicheranlage

Hydrosolid wurde 2021 in Wilhelmsburg gegründet und hat mit der sogenannten RSH2-Technologie ein innovatives Verfahren zur Speicherung von Wasserstoff entwickelt. Als Ziel gibt das Unternehmen aus, durch sichere Wasserstoffanwendungen einen wesentlichen Beitrag zur grünen Energiezukunft zu leisten.

Ein kleiner Meilenstein auf diesem Weg war die Eröffnung der ersten vollständigen Wasserstoffspeicheranlage des Unternehmens im Jahr 2024 im Sportzentrum von St. Pölten. Darüber hinaus gab Hydrosolid vor Kurzem eine strategische Partnerschaft mit dem japanischen Technologiekonzern Sumida bekannt – brutkasten berichtete.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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