23.05.2025
FINANZIERUNG

Hydrosolid: NÖ-Startup holt Millioneninvestment für Wasserstofftechnologie

Das niederösterreichische CleanTech-Startup Hydrosolid gibt vier Jahre nach seiner Gründung den erfolgreichen Abschluss einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde im siebenstelligen Bereich bekannt.
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Gründer von Hydrosolid (v.l.n.r.): Clemens Regehr, Lukas Renz, Merkur Smajlaj und Michael Renz © Hydrosolid

Noch vor wenigen Jahren wurde der Wasserstofftechnologie vielfach mit Skepsis begegnet – vor allem wegen ihres hohen Energiebedarfs in mehreren Anwendungsbereichen. Genau hier setzt Hydrosolid an: Mit einem neuartigen Wasserstoff-Speichersystem will das Unternehmen eines der zentralen Probleme der Branche gelöst haben. Für seinen technologischen Ansatz konnte das niederösterreichische Startup nun ein Investment im siebenstelligen Bereich holen – bei einer Unternehmensbewertung im achtstelligen Bereich.

Geldgeber und strategischer Partner

Mit Erich Erber, Gründer der San Group, steigt ein erfahrener Investor bei Hydrosolid ein. Laut offizieller Mitteilung bringt Erber nicht nur Kapital, sondern komme auch als ein „erfahrener, strategischer Partner mit unternehmerischer Weitsicht“ an Bord. Nach dem Verkauf der millionenschweren Erber Group an Royal DSM im Jahr 2020 gründete Erber die San Group. Das Unternehmen mit Sitz in Herzogenburg investiert üblicherweise in den Bereichen Tiergesundheit, Pflanzenschutz, Ernährung, Lebensmittelsicherheit, Immobilienentwicklung und grüne Energie.

„Hydrosolid adressiert eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – die sichere und effiziente Speicherung von grünem Wasserstoff. Ich bin überzeugt, dass das Team das Potenzial hat, einen entscheidenden Beitrag zur globalen Energiewende zu leisten“, so Investor Erich Erber.

Internationale Skalierung geplant

Das neu gewonnene Kapital soll laut Unternehmen in die Industrialisierung des patentierten Speichermaterials fließen. Ziel sei es, mit dem System eine zentrale Rolle in der globalen Energiewende zu übernehmen. Der Fokus liegt dabei klar auf der internationalen Skalierung. „Diese Partnerschaft unterstreicht das Vertrauen in unsere Technologie und unsere Vision einer sicheren, grünen Energiezukunft“, sagt Hydrosolid-CEO Lukas Renz.

Ein Blick ins Firmenbuch zeigt: San Future Invest (Teil der San Group) mit Sitz in Singapur übernimmt durch das Investment zehn Prozent der Anteile am Tochterunternehmen HydroSolid Hive. Die Beteiligungsstruktur des Hauptunternehmens Hydrosolid bleibt davon unberührt: Lukas Renz und Michael Renz halten jeweils 39 Prozent, Clemens Regehr die restlichen 22 Prozent.

Eröffnung der Wasserstoffspeicheranlage

Hydrosolid wurde 2021 in Wilhelmsburg gegründet und hat mit der sogenannten RSH2-Technologie ein innovatives Verfahren zur Speicherung von Wasserstoff entwickelt. Als Ziel gibt das Unternehmen aus, durch sichere Wasserstoffanwendungen einen wesentlichen Beitrag zur grünen Energiezukunft zu leisten.

Ein kleiner Meilenstein auf diesem Weg war die Eröffnung der ersten vollständigen Wasserstoffspeicheranlage des Unternehmens im Jahr 2024 im Sportzentrum von St. Pölten. Darüber hinaus gab Hydrosolid vor Kurzem eine strategische Partnerschaft mit dem japanischen Technologiekonzern Sumida bekannt – brutkasten berichtete.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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