14.04.2026
ENTWICKLUNG

Hycobility: Wiener Startup bringt Holz-Metall-Hybrid auf den Markt

Das Wiener Startup Hycobility hat mit Hammerer Aluminium Industries (HAI) eine strategische Partnerschaft zur Markteinführung seines patentierten Hybridmaterials "HycoFusion" geschlossen. Das klebstofffreie Verfahren verbindet Metallprofile mit Holzkernen – und soll bis zu 50 Prozent CO₂ in der Herstellung einsparen.
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(c) Hycobility

Metall und Holz in einem Werkstoff, ohne Klebstoff und vollständig recyclingfähig – das Wiener Startup Hycobility Engineering & Technologies hat mit „HycoFusion“ eine patentierte Hybridtechnologie entwickelt, die genau das ermöglicht. Nun geht das 2021 gegründete Unternehmen mit Hammerer Aluminium Industries (HAI) aus Ranshofen den entscheidenden Schritt in Richtung Industrialisierung.

Von der Engineeringfirma zur Werkstoffinnovation

Die Idee entstand aus der Praxis: „Wir haben an einem Konzept für ein Holzauto gearbeitet und sind dort auf Gewichts- und Festigkeitsgrenzen gestoßen“, erklärt Gerhard Brecka, Managing Partner bei Hycobility. Gemeinsam mit Erich Wlasak und Alexander Stadlmann entwickelte er ein Verfahren, bei dem Aluminium- oder Stahlprofile klebstofffrei mit Holzkernen verbunden werden. Das Ergebnis: bis zu 50 Prozent Gewichtsreduktion, bis zu 50 Prozent weniger CO₂ in der Herstellung und eine um 180 Prozent höhere Steifigkeit gegenüber Standard-Aluminiumprofilen. Die Technologie ist international patentgeschützt.

HAI als industrieller Skalierungspartner

Mit HAI erhält Hycobility nun die industrielle Werkstoffkompetenz und Produktionskapazität, um „HycoFusion“ in Fassadensystemen, im Maschinenbau und bei Bauelementen marktfähig zu machen. Für 2029 ist der Start der Serienproduktion bei HAI in Rumänien geplant. Weitere Industriepartner sind bereits an Bord: Der Fassadensystem-Marktführer Schüco arbeitet mit Hycobility an einem neuen Pfosten-Riegel-System, dazu kommen Kooperationen mit der Holzmaschinenfirma Springer und dem Engineering-Unternehmen Segula.

aws-Förderung und ambitionierte Ziele

Finanziert wird die aktuelle Phase unter anderem über das aws Seedfinancing – Innovative Solutions. Der Gesamtkapitalbedarf für 2026 und 2027 beträgt laut Hycobility rund 500.000 Euro. „Das Programm gibt uns die finanzielle Stabilität, um den Sprung vom Prototypen in den Markt fokussiert durchzuführen“, sagt Brecka. Die Roadmap ist ambitioniert: Bis 2035 strebt das Startup fünf Prozent Marktanteil im europäischen Aluminiumprofil-Markt an – und ein Umsatzpotenzial von 75 bis 100 Millionen Euro.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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