25.05.2021

Hybrid: Erste NFT-Ausstellung in Wien möchte Verschmelzung zwischen analoger und digitaler Kunst

Rund 60 Künstler und Künstlerinnen kamen am 21. Mai in der Desiderio Galerie zusammen, um die erste NFT Ausstellung in Wien, Hybrid, zu veranstalten.
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NFT, Galerie, Ausstellung, Hybrid, Picasso, Kondra, arteQ, Farbod Sadeghian
(c) artèQ DigitalFirstGmbH - Die NFT-Ausstellung Hybrid möchte die Grenze zwischen analoger und digitaler Kunst niederreißen.

Man hat es mitbekommen. In der Kunstszene tut sich etwas. Digitale Künstler wie Beeple verkaufen ihre Werke um zig Millionen, renommierte Auktionshäuser wie Christie’s spielen dabei tragende Rollen. Ein Diskurs ist entstanden, was Kunst ist und warum der Kunsthandel auf Memes und Videoclips derart anspringt. Wer ein sogenanntes NFT (Non Fungible Token) kauft, erhält einen Token und ein bestimmtes Objekt, das damit verknüpft ist. Kurz gesagt: Eine Art Echtheitsnachweis für eine digitale Datei. Um diesen, je nach Einstellung, Trend oder Strukturwandel Rechnung zu tragen, fand letzte Woche die erste NFT-Ausstellung Wiens namens Hybrid statt.

NFT- und analoge Kunst

In den Räumlichkeiten der Desiderio Galerie in der Inneren Stadt verschmolzen 128 Werke von knapp 60 nationalen und internationalen Künstlern – darunter Namen, wie art contraire, Kiyan Forootan, EYE/CON, Johnson Tsang, Danny Bittencourt und Milan Mladenovic – zu einem Treffen analoger und digitaler Installationen, sowie unzähligen, als NFT „geminteten“ und zur Schau gestellten Kunstwerken.

Grenzen niederreißen

Das Ziel war es die Grenze zwischen digital und analog niederzureißen, indem virtuelle Entwürfe in physische Skulpturen verwandelt, Ölgemälde in NFT-Unikate transformiert und die Betrachter zur Interaktion mit den Werken angeregt wurden. Wie etwa bei den Installationen und Skulpturen von Julie Dadsetan, Duo Geenie Viral und Kiyan Forootan, welche in bidirektionalen Prozessen vom realen in den digitalen Raum und vice versa getragen worden sind. Gäste hatten die Möglichkeit ihr eigenes NFT-Kunstwerk zu sich „nach Hause“ zu nehmen. Mittels QR-Code und nach kurzer Registrierung erhielt jeder Besucher seinen persönlichen „Orsetto-Bären“ von Forootan direkt auf sein persönliches Ethereum-Wallet.

Picassos Kollege Ibrahim Kodra

Wie der Name der Ausstellung, Hybrid, bereits andeutete, gab es auch traditionelle Kunst. Etwa in Form eines NFTs des 1977 geschaffenen Werkes „Bambina con pesci“ von Ibrahim Kodra, einem Kollegen von Picasso, oder auch durch die Projektionen der Künstler-Kollaboration von 4youreye und Ilja Weisz.

NFTs monetarisieren

Veranstalter arteQ, eine Blockchain-Agentur, die einen kürzlich gelaunchten Auktionsmarkt für NFT-Kunst betreibt, möchte die erste Community-Marke für analoge Kunst im digitalen Raum schaffen und bildenden Künstlern erlauben, ihre Kunstwerke durch NFTs zu monetarisieren. „Mit der digitalen Prägung werden Kunstwerke zu einem einzigartigen Vermögenswert, der unveränderlich und fälschungssicher in der Ethereum-Blockchain als Authentizitäts-, Provenienz- und Eigentumszertifikat gespeichert wird. Damit und mit der Schaffung eines demokratischen und sicheren Raums für Künstler, reduziert artèQ die Eintrittsbarrieren im Kunstmarkt und bietet Kreativen ganz neue Möglichkeiten, digitale Kunstwerke zu verkaufen, die bisher im virtuellen Raum oft als selbstverständlich angesehen wurden“, heißt es laut Aussendung.

„Ressentiments abbauen“

Gründer von artèQ und Besitzer der Desiderio Galerie Farbod Sadeghian sieht in diesem Event einen ersten Schritt darin, kritische Stimmen auf diesen neuen Weg der Kunst zu führen. Er sagt: „Meine Motivation ist es, den Weg für die Verschmelzung von Kunst im digitalen und analogen Raum zu ebnen, sodass auch andere traditionelle Akteure, wie Galerien, Museen und Auktionshäuser beginnen, Ressentiments abzubauen und ihre Kollektionen in Form von Non-Fungible-Token zu lancieren.“ Die NFT-Ausstellung geht noch bis zum 4. Juni 2021.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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