01.04.2022

FFG Hub Circle: Wie 2023 zum Jahr der digitalen KMU werden könnte

Erfolgsgeschichten aus den Programmen Digital Innovation Hub (DIH) und KMU.Digital wurden am 28. März beim mittlerweile zweiten Hub Circle der FFG präsentiert. Wir liefern für euch die wichtigsten Learnings des digitalen Events, das von der Wirtschaftskammer Österreich und dem brutkasten gehostet wurde.
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Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG hat mit dem Hub Circle eine neue Eventreihe geschaffen, um die Vernetzung zwischen den Digital Innovation Hubs in Österreich künftig noch stärker zu forcieren. Im Zentrum steht der Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Netzwerkpartner:innen. Zudem werden auch Erfolgsbeispiele der digitalen Transformation vor den Vorhang geholt, damit die Teilnehmer:innen voneinander lernen können.

Am 28. März 2022 ging der mittlerweile zweite Hub Circle der FFG im Brutkasten-Studio über die Bühne, wobei das digitale Event diesmal von der Wirtschaftskammer Österreich gehostet wurde. Im Zentrum des zweiten Hub Circle stand das Aufzeigen von konkreten Nutzenpotentialen der digitalen Transformation.

2023 das Jahr des digitalen KMU

Eingeleitet wurde das Event mit einer Keynote von Martin Giesswein mit dem Titel „Warum 2023 das Jahr des digitalen KMU wird“. Giesswein unterrichtet Digitalökonomie, Innovation und Leadership und ist Fakultätsmitglied der WU Executive Academy. In Österreich zählt er zu den führenden Experten für die digitale Transformation.

Die Ausgangsthese seines Vortrags: Österreich verfügt mit den geschaffenen DIHs und Programmen über ausreichend Infrastruktur, um die KMU bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Nun muss es allerdings in die konkrete Umsetzung gehen. Dafür präsentierte er den Fortschritt der Digitalisierung. Demnach sind KMU bei der „Basis-IT Infrastruktur“ sehr gut aufgestellt. Bei “digitalen Geschäftsmodellen“ gibt es allerdings noch Aufholbedarf. 

Um die digitale Asymmetrie zu beenden, bedarf es allerdings eines neuen Daten Mindests und einem klaren Geschäftsmodellfokus. Weiters forderte Giesswein Awareness-Kampagnen ein, um die Vorzüge der digitalen Transformation für die KMU noch stärker vor den Vorhang zu holen.

Die Sprache der KMU sprechen

Diese Awareness wird maßgeblich von DIHs und den Netzwerkpartner:innen geschaffen, wie die Panel-Teilnehmer:innen Stefan Schafranek, Geschäftsführer des Digital Innovation Hub Süd, Jutta Steinkellner, Leiterin des Servicezentrum der Wirtschaftskammer Kärnten, und Michael Schützenhofer, zertifizierter KMU.Digital-Berater und Leiter der Unternehmensberatung STRATEGIEdesign veranschaulichten.

(c) der brutkasten

Grundtenor bestand unter den Teilnehmer:innen, dass im Zuge der Kommunikation mit den Betrieben auch die Sprache der KMU gesprochen werden muss. „Wir müssen die KMU dort abholen, wo sie stehen“, so Schafranek. Dies wird in erster Linie durch niederschwellige Beratungsangebote möglich gemacht. Neben einer Erstinformation sind zudem in weiterer Folge konkrete Umsetzungsmaßnahmen nötig, die als Basis für die digitale Transformation dienen. Steinkellner veranschaulichte zudem welche Services bei der Wirtschaftskammer Kärnten sehr nachgefragt werden. Dazu zählen Fragen rund um die Datenschutzverordnung, Home Office aber auch zu digitalen Vertriebsmöglichkeiten. Schützenhofer erläuterte zudem, dass im Zuge der Pandemie zahlreiche provisorische Lösungen im digitalen Vertrieb geschaffen wurden, die gut funktioniert hätten. Nun bedarf es aber einer inkrementellen Weiterentwicklung und Professionalisierung. Im Zentrum steht dabei das Aufzeigen von konkreten Use-Cases. Zudem müsste vermittelt werden, das künstliche Intelligenz kein Zukunftsthema ist, sondern bereits jetzt für die Betriebe unabhängig ihrer Größe und Branche einen wirtschaftlichen Nutzen bietet.

Cybersecurity ist noch immer ein Tabu-Thema

Ebenfalls diskutiert wurde der Stellenwert von Cybersecurity unter den heimischen KMU. Hier gebe es noch viel Aufholbedarf. Laut Schützenhofer sei es allerdings noch immer ein Tabu-Thema, da die Betriebe in der Regel im Falle eines Angriffes damit nicht an die Öffentlichkeit gehen. Abhilfe könnten hier verstärkt sogenannte Penetration-Tests schaffen, wie Schafranek vom DIH Süd betonte. Zudem hat auch die Wirtschaftskammer eine eigene Hotline für derartige Fälle eingerichtet. Wichtig sei jedoch, dass nicht erst im Falle eines Angriffes reagiert wird, sondern diese Sicherheitsaspekte schon bei der Konzeptionierung von Digitalisierungsprojekten mitgedacht werden.

Neue Geschäftsmodelle entwickeln

Zum Abschluss des zweiten Hub Circle gab es Stakeholder-Statements aus Forschung, Wirtschaft und Politik. Dafür waren Henrietta Egerth, Geschäftsführerin der FFG, Florian Frauscher, Sektionschef (Wirtschaftsstandort, Innovation und Internationalisierung) im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Mariana Kühnel, Generalsekretär-Stellvertreterin der Wirtschaftskammer Österreich, geladen.

Vernetzung mit anderen Initiativen und Sichtbarkeit erhöhen

Im Rahmen der Podiumsdiskussion gab FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth einen Einblick, welche Strukturen bereits geschaffen wurden. An den sechs geförderten DIHs sind 46 Digitalzentren (Universitäten, FHs, außeruniv. Forschungseinrichtungen, Comet-Zentren) sowie 94 Netzwerkpartner (z.B. Clusterorganisationen, Unternehmen, Startups, WKO, IV) beteiligt. Zudem soll es künftig auch eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Hub-Partnern geben. Künftig soll die Sichtbarkeit der Angebote noch weiter erhöht werden. „Jetzt ist es notwendig und wichtig, dass die KMU auch von diesen tollen Angeboten erfahren, dass Interesse an der Teilnahme an diesen Weiterbildungsangeboten geweckt wird, dass gemeinsam an digitalen Innovationen gearbeitet wird“, so Egerth.

Einblick zu aktuellen Förderungen

Frauscher vom BMDW gab hingegen einen Einblick in aktuelle Förderschienen für KMU. „Uns ist bewusst, dass es auch die entsprechenden Fördermittel hierfür benötigt“, so der Sektionschef. So startet beispielsweise Anfang April die neue Ausschreibungsrunde von KMU.Digital mit einem Förderbudget von zehn Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023. Ebenso startet Anfang April das neue Förderprogramm KMU.Cybersecurity mit einem Förderbudget von rund zwei Millionen Euro. 

Anreize für Unternehmen und digitale Bildung

Abschließend verwies Kühnel von der Wirtschaftskammer Österreich darauf, dass bei der nächsten Ausschreibung für die DIHs stärker auf die “Vermarkungsfähigkeit“ der DIHs geachtet werden müsste und es entsprechend Leistungsvereinbarungen braucht. Zudem könnte auch die “Vernetzungsberatung“ ein Anreiz für Berater:innen und Unternehmer:innen sein, sich mit DIHs zu beschäftigen und gemeinsam mit den neuen Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Um Österreich digital langfristig voranzubringen, braucht es zudem verstärkt digitale Bildung und Entrepreneurship in den Schulen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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