10.01.2023

HROS: HR-Tech-Startup launcht Recruiting-Plattform mit Fokus auf Persönlichkeit

Aus Speedinvest Heroes wird HROS: Am heutigen Dienstag hat das HR-Tech-Startup seine neue Recruiting-Plattform HROS.io gelauncht. Der Online-Marktplatz soll Talente auf Basis von emotionaler Intelligenz und Persönlichkeit mit passenden Startups zusammenführen und neue Karrierewege eröffnen.
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Speedinvest Heroes - Maria Baumgartner und Lukas Rippitsch, die beiden CEOs von HROS | (c) HROS.io
Maria Baumgartner und Lukas Rippitsch, die beiden CEOs von HROS | (c) HROS.io

Eine Krankenschwester, die zur Tech-Gründerin wurde: Was passiert, wenn versteckte Potenziale genutzt werden, erzählte Maria Baumgartner, CEO des HR-Tech-Startups HROS, in der Pressekonferenz am heutigen Dienstag. „Mein Umfeld hat mir geholfen, meine Potenziale in der Startup- und Gründungsszene umzusetzen“, so die frühere Krankenschwester und Gründerin des Startups Speedinvest Heroes, das sich mit dem Jahreswechsel in die HR-Company HROS.io umwandelte.

Dasselbe Umfeld, das Baumgartner neue Berufsmöglichkeiten entdecken ließ, möchte sie gemeinsam mit CEO Lukas Rippitsch und ihrem Team aus Data- und AI-Expert:innen an arbeitssuchende Talente weitergeben.

“Viele wissen nicht, welche Potenziale in ihnen stecken. Potenzial bedeutet nicht nur Ausbildung und Arbeitserfahrung, sondern vor allem auch emotionale Intelligenz, also die Kombination von Leidenschaft und Empathie”, erklärt Baumgartner und verkündet damit den Launch ihres neuesten Produktes, dem Online-Talente-Marktplatz HROS.io.

HROS.io: Der Online-Marktplatz für Talente mit Persönlichkeit

Der neu gelaunchte Online-Marketplace HROS.io vereint Erkenntnisse aus der Psychologie mit jahrelang generiertem Know-How aus AI-basierten Datenanalysen: HROS.io ist eine Recruiting-Plattform, die Talente mit Startups effizient und treffsicher matchen soll. Die AI-basierte Plattform erstellt sowohl für Bewerber:innen als auch für Talente-suchende Unternehmen individuelle Skill- und Persönlichkeitsprofile und lässt so Unternehmen und Bewerber:innen zueinander finden.

Künstliche Intelligenz trifft persönliche Beratung: So funktioniert HROS.io

Der Talente-Marktplatz kreiert auf Basis der Bewerber:innen-Profile einen sogenannten Prediciton Algorithm: Eine künstliche Intelligenz bewertet neben Arbeitserfahrung und Ausbildungsstand auch das Entrepreneurial-Readiness-Level der Arbeitssuchenden: Dieses analysiert, ob sich das Persönlichkeitsprofil der Nutzenden für die Arbeitsanforderungen im Startup-Umfeld eignet. Jede:r registrierte:r Nutzer:in wird dabei von Talente Coaches unterstützt.

Flexible Denker:innen besonders begehrt

Was den Analyseprozesses von HROS.io besonders macht? Dessen Fokus auf die emotionale Intelligenz der Bewerber:innen. Denn HROS.io erstellt Nutzungs- und Kompatibilitätsprofile vor allem auf Basis von emotionaler Intelligenz, Empathie und Leidenschaft. Fokussieren will sich HROS.io bei der Talentesuche nämlich in erster Linie auf „flexible Denker:innen“. Jene würden vor allem mit ihrer Anpassungsfähigkeit punkten – eine notwendige Voraussetzung für das Arbeiten in der Startup-Branche.

Wie ein Match zum Match wird

Auch die Talente-suchenden Unternehmen werden von HROS-Expert:innen analysiert: HROS.io bewertet vor allem die zwischenmenschlichen Dynamiken und Anforderungen im Team und erstellt daraus sogenannte Competence Score Cards, denen potenzielle Bewerber:innen entsprechen sollten. Auf Basis dieser Daten listet HROS.io all jene offenen Stellen auf, die sowohl auf Bewerber:innen- als auch auf Unternehmensseite das größte Matching-Potenzial aufweisen.

Talent Scouting: Potenziale entdecken und Stärken ausbauen

“Bewerber:innen erhalten damit maßgeschneiderte Jobs aus dem Startup- und Scaleup-Bereich, und zwar auf ihre individuellen Skills angepasst”, erklärt CEO Rippitsch im Rahmen der Pressekonferenz. “Damit können unsere Nutzer:innen durchaus auch Jobs und Potenziale entdecken, an die sie bislang noch nicht gedacht haben und für die sie unserer Analyse zufolge aber durchaus geeignet wären”, so Baumgartner.

HROS.io will damit nicht nur dem Fachkräftemangel entgegenwirken, sondern vor allem die dynamische Startup-Branche unterstützen. “Unser Ziel ist es, Talente zusammenzuführen, zu inspirieren und ihnen den optimalen Karriere-Weg aufzuzeigen”, betont CEO Rippitsch.

Meilenstein: Recruiter:innen nicht mehr notwendig?

“Mit künstlicher Intelligenz und einem hochentwickelten Algorithmus ist die Branche nicht mehr auf einzelne Recruiter angewiesen”, so Rippitsch. “Das System wird umso besser, je mehr Informationen es von den einzelnen Talenten bekommt. Und durch dieses persönlichkeitsbasierte Recruiting gelingt es deutlich besser, offene Stellen in Startups rasch mit den passenden Menschen zu besetzen“, erklärt der Daten-Experte die Stärken der Plattform.

Ausblick: HROS.io plant internes Wachstum

Der Wachstumsplan des Tech-Startups: Europas führender Jobvermittlungs-Marketplace für die europäische Startup-Branche zu werden. Der Produktlaunch am heutigen Dienstag bezieht sich vorerst auf den DACH-Raum. Bereits im kommenden Jahr sollen Auslandsmärkte akquiriert und Jahr für Jahr erweitert werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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