19.08.2019

Wiener HR-Startup sprad lässt Mitarbeiter in Unternehmen zu Talente-Scouts werden

Das Wiener HR-Startup sprad bietet ein neues Tool zur Mitarbeiterempfehlung an. Mitarbeiter können über eine mobile Plattform andere Personen über eine Matching-Funktion für offene Stellen im eigenen Unternehmen vorschlagen. Wir haben mit Gründer Jürgen Ulbrich über die Idee hinter sprad gesprochen.
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sprad.io
(c) Martin Pacher / der brutkasten: Jürgen Ulbrich, Founder und CEO von appful sowie Co-Founder, CEO und Head of Product von sprad.io

Im „War for Talents“ reicht das alleinige Schalten von Stellenausschreibungen schon lange nicht mehr aus, um an die geeigneten Talente zu kommen. Unternehmen greifen im Recruiting neuer Mitarbeiter vermehrt auf digitale HR-Tools zurück. Die große Nachfrage nach diesen Tools geht in den letzten Jahren auch mit dem Aufkommen neuer HR-Startups einher, die für unterschiedlichste Problemstellungen passende Lösungen bieten wollen.

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Kein unbeschriebenes Blatt

Ein noch recht junges österreichisches HR-Startup, das im September diesen Jahres an den Start gehen wird, ist sprad von Jürgen Ulbrich. Der 22-jährige Gründer ist in der Startup-Szene kein unbeschriebenes Blatt – so hat er bereits in jungen Jahren zwei  erfolgreiche Unternehmen gegründet. Die Rede ist von Apfellike.com, ein Blog den er mit 15 Jahren gestartet hat und 2016 für einen fünfstelligen Betrag an ein deutsches Unternehmen verkauft hat, sowie appful, ein Online-App-Baukasten mit dem Firmen ihre Website und deren Inhalte einfach in eine App verwandeln können (siehe auch brutkasten Live-Stream).

Exit nicht ausgeschlossen

Zu den Kunden von appful zählen etwa Greenpeace, die United Nations oder die Tierschutzorganisation Peta. Wie Ulbrich gegenüber dem brutkasten erläutert, schreibt appful derzeit sechsstellige Umsätze und verzeichnete im letzten Jahr ein Wachstum von 85 Prozent. Ein Exit sei übrigens nicht ausgeschlossen. „Wenn wir gute Angebote bekommen, wird es daraus hinauslaufen, dass wir appful verkaufen“, so Ulbrich, der mit sprad nun ein weiteres Geschäftsfeld für sich erobern möchte.

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(c) Jovicevic/der brutkasten: Jürgen Ulbrich im Gespräch mit dem brutkasten

Die Macht der Empfehlung

Worum geht es bei sprad? Im Prinzip handelt es sich um ein digitales Recruting-Tool, das Mitarbeiterempfehlungen nutzt, um den passenden Kandidaten für eine offene Stelle zu finden. Ulbrich verweist dabei auf das große Potential das in der Mitarbeiterempfehlung steckt: „Es gibt Studien die zeigen, dass Mitarbeiter, die über Empfehlungen in ein Unternehmen kommen, diesem um bis zu 25 Prozent länger erhalten bleiben, als durch konventionelle Recruiting-Methoden.“ Große Unternehmen, wie Google, Red Bull oder Spotify, hätten dies schon länger erkannt und würden über diesen Kanal bereits 50 Prozent ihrer Mitarbeiter rekrutieren.

Mitarbeiterempfehlung à la Tinder

In der großen Masse wird der Kanal allerdings noch kaum genutzt, da es laut Ulbrich schwer sei, Mitarbeiter zum aktiven Empfehlen von Kandidaten zu bringen. Genau hier möchte sprad ansetzen, indem es eine technische Lösung anbietet, damit Mitarbeiter in Unternehmen motiviert werden, selbst zu „Talente-Scouts“ zu werden.

Die Software-Lösung von sprad ermöglicht es, die offenen Stellen im Unternehmen mit dem LinkedIn-Netzwerk der Mitarbeiter zu matchen. Laut Ulbrich werden den Mitarbeitern auf der Plattform von sprad anschließend mögliche Kandidaten vorgeschlagen. In einem weiteren Schritt kann der Nutzer auswählen, wer für die Stelle passt und diesen ans eigene Unternehmen weiterempfehlen. Die „Referral-Suggestion“ erfolgt nach dem Tinder-Prinzip, indem Nutzer durch einen einfachen Klick eine Empfehlung aussprechen können, oder eine solche ablehnen.

Gamification, Engagement und Unternehmenskultur

Der Fokus des HR-Tools liege auf Engagement, wobei dies laut Ulbrich über Gamification-Elemente erreicht werden soll. Dabei werden die Nutzer für das Empfehlen von Kandidaten durch Rewards belohnt. Diese Belohnungen, die vom Unternehmen selbst festgelegt werden können, sind auch notwendig, damit die Mitarbeiter laufend auf die Plattform zurückkehren, um ihre Empfehlungen abzugeben.

Die Vision hinter sprad sei es, nicht nur die passenden Talente zu finden, sondern durch die Ermächtigung der Mitarbeiter im Bereich des Talente-Scouting eine neue Unternehmenskultur zu einwickeln.

Pilotphase startet

Die Entwicklung von sprad finanziert sich aktuell über den Cashflow von appful. Für die technische Weiterentwicklung der Matching-Funktion stehe aber ein Public-Funding im Raum, so Ulbrich. Die Monetarisierung soll über ein Abo-Modell erfolgen. Der Preis dafür wird bei rund 100 Euro pro Jahr pro Mitarbeiter liegen. Im September startet die Pilotphase mit ersten Kunden, wie Greenpeace oder der französischen Mitflugzentrale Wingly.


=> zur Page des HR-Tools

Videoarchiv: Ulbrich im Gespräch über appful

LIVE: Der 19-jährige Jürgen Ulbrich, Co-Founder & CEO von appful, im Gespräch.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 1. Dezember 2016

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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