Hyper HR: Die (rechtlichen) Grenzen der New World of Work
Wie bekommen Unternehmen die New World of Work und klassische Anforderungen im HR-Bereich unter einen Hut? Diese und mehr Fragen werden beim HR Inside Summit am 9. und 10. Oktober in der Wiener Hofburg diskutiert.
Mehr Zufriedenheit, mehr Output, mehr Qualität – das sind drei der zentralen Versprechen in der New World of Work. In der Praxis gestaltet sich der notwendige Change-Prozess für Unternehmen aber nicht immer friktionsfrei. Idealisierte Begriffe wie „Feel-Good Manager“, „Healthy Days“ und „Purpose first“ treffen auf harte (gesetzliche) Rahmenbedingungen wie Lohnverrechnung, Arbeitsrecht und Kollektivvertrag. Unter dem Titel „Hyper HR vs. Klassische HR“ wird diese Thematik am HR Inside Summit diskutiert.
Live nach der Jurysitzung des HR Award, der im Rahmen des HR Inside Summit verliehen wird. Mit Hanna Korn (Anton Paar), Alexandra Eichberger (Magenta Telekom) und Alexander Kraus (Bombardier Transportation). #kooperation
Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 12. September 2019
Hyper HR: Wann stößt die New World of Work an ihre „kreativen“ Grenzen?
Unter Moderation von brutkasten CEO Dejan Jovicevic behandeln am 10. Oktober (zweiter Tag des Summit) Doris Palz, CEO Great Place to Work, Lukas Berger, Geschäftsführer 1000things, Barbara Haider-Novak, Geschäftsfeldleitung fit2work und Robert Frank, Director Employee Success DACH Salesforce Fragen wie: Wann stößt HR an ihre „kreativen“ Grenzen und wie viel Zeit des daily business fließen tatsächlich in klassischen Agenden?
Wir haben vorab von den vier Penalisten Statements eingeholt, um schon einen kleinen Vorgeschmack zu bieten. Unsere Frage: „Wie schafft ihr den Spagat zwischen New World of Work und den ‚klassischen‘ HR-Aufgaben?“
Doris Palz, CEO Great Place to Work
Wir schaffen keinen Spagat. Wir begleiten Unternehmen, die sich zum Ziel setzen, ein Great Place to Work für ihre Mitarbeitenden zu sein. Und da reicht die Palette an Arbeitgebern von klassisch organisierten und geleiteten Betrieben bis zu agilen, mitarbeitergesteuerten Organisationen. Ein bisschen „klassische Personalverwaltung“ bleibt, solange es zu vollziehende Gesetze gibt, keinem Arbeitgeber erspart. Aus der Great Place to Work Brille geht es immer darum, welches Kulturerlebnis Mitarbeitende in ihren Unternehmen haben. Je stärker die Mission und Werte präsent sind, Vertrauenskultur gelebt wird und Führung – in welcher Form auch immer – wirklich wirksam ist, desto höher ist die Entfaltungsmöglichkeit jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder Mitarbeiterin. Und darauf kommt’s schließlich bei jedem Unternehmen an.
Lukas Berger, Geschäftsführer 1000things
Im Endeffekt haben wir nie groß zwischen klassisch und New World unterschieden, da wir Kinder der New World of Work sind. Als relativ junges digitales Unternehmen liegt es vermutlich auch in unserer DNA, zeitgemäße Lösungsansätze für HR-Probleme zu finden, die im Kern vermutlich seit je her die gleichen sind. Gibt es bspw. eine Software oder ein Template, das einem Arbeitsschritte einspart und/oder den Mitarbeiterkomfort verbessert, sollte ich dieses schnellstmöglich in meinen Workflow integrieren und solchen Hygienefaktoren nicht nur das entsprechende Preisschild gegenüberstellen. Die einzige Komponente, die man bei allem Innovationsdrang jedoch nicht aus den Augen verlieren darf, ist die gesetzliche Vereinbarkeit.
Barbara Haider-Novak, Geschäftsfeldleitung fit2work
Die immer komplexer werdenden Aufgaben in der Arbeitswelt stehen der durch die demografische Entwicklung begründeten Anforderung, immer länger zu arbeiten, häufig entgegen. Der lange Zeit in Österreich gelebten Praxis, möglichst früh in Pension zu gehen, steht die Realität gegenüber, dass dies immer seltener möglich ist. Unsere Aufgabe bei fit2work ist es Personen mit gesundheitlichen Problemen und deren Arbeitgebern neue Perspektiven und Möglichkeiten aufzuzeigen, um einen langfristigen, der gesundheitlichen Situation entsprechenden Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen.
Robert Frank, Director Employee Success DACH Salesforce
Für Salesforce stellen New Work und klassische HR Aufgaben keinen wirklichen Spagat dar, denn Salesforce nutzt die volle Breite und Vorteile der modernen Arbeitswelt (Digitalisierung, Automatisierung, Shared Services, tool-basiertes MItarbeiter- und Manager Self-Service) sowohl in der Personaladministration, Personalentwicklung und Personalbetreuung. Dies bring nicht nur eine höhere Effizienz, sondern kreiert auch eine sehr positive Employee Experience und schafft Räume für eine kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Arbeitsumfeldes und unserer Employee Journey im Sinne von New Work.
Bitpanda musste 70.000 Euro zahlen: FMA verhängte erstmals Strafe wegen MiCAR-Verstoß
Die Strafe gegen Bitpanda, die nun von der FMA kommuniziert wurde, bezieht sich auf bereits 2025 erfolgte terminliche und formelle Verstöße in Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Whitepapers.
Bitpanda musste 70.000 Euro zahlen: FMA verhängte erstmals Strafe wegen MiCAR-Verstoß
Die Strafe gegen Bitpanda, die nun von der FMA kommuniziert wurde, bezieht sich auf bereits 2025 erfolgte terminliche und formelle Verstöße in Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Whitepapers.
Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.
FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“
Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.
Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse
Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.
„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“
70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“
Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“
Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal
Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.
In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“
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