19.02.2021

Houskapreis 2021: Einreichung für Österreichs Forschungs-Oscar gestartet

Mit einer Dotierung von insgesamt 500.000 Euro ist der Houskapreis der B&C Privatstiftung der größte private Preis für anwendungsnahe Forschung in Österreich. Für die Gewinner winkt ein Preisgeld von bis zu 150.000 Euro. Einreichungen sind bis zum 31. März 2021 online auf www.houskapreis.at möglich.
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Mit dem Houskapreis, der 2021 bereits zum 16. Mal verliehen wird, möchte die B&C Privatstiftung einen aktiven Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes leisten – der brutkasten berichtete bereits. Die Wertschätzung für herausragende Forschungsleistungen von heimischen Hochschulen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen ist laut den Initiatoren heute wichtiger denn je.

Einreichung bis 31. März 2021 online auf www.houskapreis.at

Daher wird die goldene Houskapreis-Statue auch im Jahr 2021 in den Kategorien „Hochschulforschung“ und „Forschung & Entwicklung in KMU“ vergeben. Mit einer Gesamtdotierung von 500.000 Euro gilt der Houskapreis als heimischer „Forschungs-Oscar“ und ist der größte privat vergebene Preis für anwendungsnahe Forschung in Österreich. Damit folgt die B&C Privatstiftung ihrem Stiftungszweck, österreichisches Unternehmertum zu fördern. Die Einreichung zum Houskapreis 2021 ist bis 31. März 2021 online über das Einreichtool auf www.houskapreis.at möglich.

Mariella Schurz, Generalsekretärin der B&C Privatstiftung: „Wie enorm wichtig der Beitrag der Forschung zu unserem Wohlstand ist, sahen wir selten so deutlich wie in den letzten Monaten. Daher bekennen wir uns gerade jetzt zu unserem Engagement in der Forschungsförderung und werden auch weiterhin an der Höhe unseres Preisgeldes festhalten. Wir möchten heimische Hochschulen und KMU ermutigen, ihre innovativsten Projekte einzureichen.“

Houskapreis: 500.000 Euro Preisgeld

Die beiden Kategorien „Hochschulforschung“ und „Forschung & Entwicklung in KMU“ werden in einem zweistufigen Verfahren von hochkarätigen Fachbeiräten und einer international anerkannten Expertenjury getrennt voneinander beurteilt.

Die Gewinner des 1. Platzes erhalten jeweils 150.000 Euro, des 2. Platzes 60.000 Euro, des Publikumspreises 20.000 Euro und die beiden weiteren Nominierten je 10.000 Euro. Seit Gründung des Houskapreises im Jahr 2005 hat die B&C Privatstiftung insgesamt 4,8 Mio. Euro an Preisgeldern ausgeschüttet. Bisher erhielten 20 Top-Forschende den österreichischen „Forschungs-Oscar“.

Online-Voting und Live-Stream der Preisverleihung

Auch 2021 wird das Publikum wieder mittels öffentlichen Online-Votings über den 3. Platz des Houskapreises, den Publikumspreis, entscheiden. Die Gewinner werden auf der festlichen Gala am 23. September 2021 in Wien ausgezeichnet. Die Preisverleihung kann per Live-Stream mitverfolgt werden.

„Die Covid-19-Pandemie hat die Wissenschaft und Forschung in das öffentliche Interesse gerückt und einmal mehr ihre große Bedeutung aufgezeigt. Uns ist es ein zentrales Anliegen, Forscherinnen und Forschern eine Bühne zu geben. Mit dem öffentlichen Online-Voting und Live-Stream der Preisverleihung möchten wir den Publikumskreis erweitern und auch künftig forschungsinteressierte Menschen in den Houskapreis miteinbeziehen“, so Schurz.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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