09.01.2019

Julian Hosp tritt als TenX Präsident zurück

Julian Hosp hat gestern in einem YouTube-Video seinen Rücktritt als Präsident von TenX bekanntgegeben. TenX ist ein in Singapur ansässiges Tiroler Kryptowährungs-Startup, das eine der ersten Krypto-Debit-Cards auf den Markt gebracht hat und 2017 mit einem 80 Millionen US-Dollar ICO für Aufsehen sorgte.
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TenX
(c) Julian Hosp / Facebook: Julian Hosp

In einem emotionalen YouTube-Video hat der sichtlich bewegte Julian Hosp gestern seinen Rücktritt als TenX Präsident bekanntgegeben. „Während wir an der Vision für 2019 und darüber hinaus arbeiteten, wurde uns als Gründer klar, dass wir getrennte Wege gehen müssen, um TenX voranzubringen“, so Hosp und fährt fort: „Das ist die schwerste Entscheidungen meines Lebens. TenX ist sprichwörtlich durch meine Venen geflossen“, so Hosp. In dem eineinhalb Minuten langen Video sagt Hosp, dass TenX Co-Founder und CEO Toby Hönisch seine Position übernehmen und künftig das TenX-Team anführen wird. Über die Gründe seines Rücktritts nannte Hosp keine genauen Details. Auch auf Rückfrage des brutkastens wollte Hosp die Beweggründe für seinen Rücktritt nicht kommentieren.

TenX ICO über 80 Millionen US-Dollar

Das in Singapur ansässige Tiroler Kryptowährungs-Startup TenX sorgte im Jahr 2017 für einen Paukenschlag. Damals hatte TenX bei einem ICO Krypto-Geld im Wert von 80 Millionen Dollar aufgestellt.

+++ Krypto-Popstar Julian Hosp: „Es gibt eine Krypto-Bubble“ +++

Julian Hosp gilt seit damals in Teilen der Kryptowährungs-Szene als eine Koryphäe. So schaffte er es 2017 mit seinem Buch über Kryptowährungen auf Platz 6 der Amazon Bestseller-Liste. Zudem ist Hosp dafür bekannt, mit seinem Blog, Erklär-Videos und Webinaren das Krypto-Thema allgemein verständlich aufzubereiten. Hosp wird in der Krypto-Community auch aufgrund seines ausgewogenen Stils geschätzt. Zwar promotet er prinzipiell Kryptowährungen, warnt jedoch auch immer wieder vor Nachteilen (siehe Gastkommentar für den brutkasten).

Hosp in der Kritik

In den vergangenen Monaten häufte sich aber auch die Kritik an seiner Person. Das war nicht zuletzt den starken Verzögerungen bei der TenX Debit Card geschuldet – bis dato warten viele Kunden auf ihre Karte. Auf seinen nunmehrigen Rücktritt reagierten Teile der Krypto-Community entsprechend mit wenig Verständnis. Einige Kommentatoren vermuteten unlautere Hintergründe.


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Videoarchiv: Julian Hosp spricht über seinen ICO

Julian Hosp, Co-Founder von TenX und Paul Poulsson, der Co-Founder von HERO sprechen im Live-Stream über ihre ICOs. Zudem stellen wir den Experten Michael Petritz von KPMG und Roman Rericha von der Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH steuerliche und rechtliche Fragen zu Initial Coin Offerings in Österreich.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Oktober 2017

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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