03.03.2020

Horus Case bei 2Min2Mio: „Nach dem Pitch dachte ich, jetzt zerreißen sie uns“

Die Horus Case-Gründer Oliver Wimmer und Christian Pittner wollten bei 2 Minuten 2 Millionen eigentlich live eine Handykamera hacken - erfolglos. Wir sprachen mit den Gründern über ihren Auftritt.
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Die Horus Case-Gründer Christian Pittner und Oliver Wimmer beim 2 Minuten 2 Millionen-Pitch
(c) PULS 4 / Gerry Frank: Die Horus Case-Gründer Christian Pittner und Oliver Wimmer beim 2 Minuten 2 Millionen-Pitch

Eigentlich wollten die Horus Case-Gründer bei 2 Minuten 2 Millionen ja zeigen, wie einfach es ist, eine Smartphone-Kamera zu hacken, um die Vorzüge des Produkts, einer Smartphone-Hülle mit Schieber, der die Kameras abdeckt, zu veranschaulichen. Dazu gaben sie Juror Florian Gschwandtner ein Handy, mit der Frage, ob ihm etwas daran auffalle. Im Hintergrund sollte dann ein Techniker des Startup-Teams dessen Kamera hacken und Gschwandtners Gesicht im Pitch auf dem großen Screen gezeigt werden. Doch es kam anders.

+++ Alles rund um 2 Minuten 2 Millionen + Sendung im Livestream +++

Eine Reihe von Pannen beim 2 Minuten 2 Millionen-Dreh

„Zunächst war es in der Vorbereitung dem Technik-Team vor Ort nicht möglich, unseren Laptop an einem der großen Screens im Hintergrund anzuschließen“, erzählt Horus Case-Co-Founder Oliver Wimmer. Die Regie habe daher vorab beschlossen, dass der Bildschirm des Laptops selbst gefilmt werden soll. „Deswegen wurde der Schirm vor dem Dreh noch gereinigt. Das Putzmittel hat der Touchscreen aber nicht vertragen und hat nicht mehr funktioniert“, ergänzt Co-Founder Christian Pittner. Und all das stellte man erst direkt im Pitch fest, als es bereits zu spät war.

⇒ Zur unerwarteten Herausforderung wurde für die Gründer auch der Coronavirus 

Horus Case-Gründer: „Am Ende von allen positives Feedback bekommen“

„Die zwei Minuten haben also echt blöd begonnen“, sagt Wimmer, „nach dem Pitch dachte ich, jetzt zerreißen sie uns komplett“. Die Fragerunde habe auch einen entsprechend harten Einstieg gehabt. „Insgesamt waren wir eine Stunde drinnen. Im Laufe der Zeit konnten wir die Stimmung dann drehen. Am Ende haben wir von allen positives Feedback bekommen – auch abseits der Kamera“, erklärt Pittner. Auch die für 2 Minuten 2 Millionen typische Diskussion um die Bewertung – zwei Millionen Euro hatte man ausgerufen – konnte man ins Positive drehen. „Wir haben schließlich knapp vor der Aufzeichnung ein kleines Investment zu 1,2 Millionen Euro Bewertung bekommen und dazwischen einen Vertrag mit großen Distributoren aus dem Elektronik-Einzelhandel gesichert – das war schon überzeugend“, sagt Pittner.

Florian Gschwandtner und Maximilian Tayenthal beim Horus Case-Pitch
(c) PULS 4 / Gerry Frank: Florian Gschwandtner und Maximilian Tayenthal beim Horus Case-Pitch

Enttäuschung über fehlende Juroren

Zu einem Investment bei 2 Minuten 2 Millionen reichte es bekanntlich dennoch nicht. „Es war für uns auch enttäuschend, dass genau die zwei von uns anvisierten Investoren, Katharina Schneider und Hans Peter Haselsteiner, nicht da waren. Das haben wir im Vorfeld nicht gewusst“, erzählt Wimmer. „Wir hatten nämlich gesagt, wir suchen entweder jemanden mit richtig großem Hebel wie Haselsteiner, oder jemanden mit starken Vertriebskanälen wie Schneider“, ergänzt Pittner. Schließlich wolle man möglichst schnell und stark in den Markt einsteigen. „Das ist einfach notwendig, das sich unser Produkt so nicht patentieren lässt“, so Wimmer.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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