20.07.2018

Horizon 2020: EU-Millionenförderungen für zwei Ö-Startups in Aussicht

Die EU vergibt über ihr KMU-Instrument "Phase 2" des Horizon 2020-Programms insgesamt 113 Millionen Euro an Fördergeldern an 65 Unternehmen. Drei österreichische Projekte schafften es in die aktuelle Runde und werden jeweils mit bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert.
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Horizon 2020
(c) fotolia.com - Stockfotos-MG

Mehrere österreichische Startups konnten bereits vom EU-Förderprogramm Horizon 2020 profitieren. Das Wiener Startup Viewpointsystem erhielt etwa erst diesen April 2,3 Millionen Euro Kapital für ein Projekt. Beim Aerospace-Startup Enpulsion, das erst kürzlich seine Satellitenantriebsfabrik in Wiener Neustadt eröffnete, wurde mit 1,2 Millionen Euro gefördert. Auch in einer aktuellen Runde ist Österreich vertreten. Drei heimische Unternehmen schafften es in die Auswahl des KMU-Instruments „Phase 2“ von Horizon 2020. Zwei davon sind Startups. Sie erhalten für ihre Projekte eine Förderung von bis zu 2,5 Millionen Euro.

+++ 2,3 Mio Euro EU-Förderung für Wiener Startup Viewpointsystem +++

FFG unterstützte Ö-Startups

Die beiden Startups, die oberösterreichische Symptoma und die steirische Easelink wurden dabei von der FFG unterstützt. „Das KMU-Instrument ist hoch kompetitiv und hilft kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umsetzung neuer Produkte und Dienstleistungen mit disruptivem Potenzial“, erklären die beiden FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner in einer Aussendung. Die FFG ist die nationale Kontaktstelle für Horizon 2020. „Wir sind laufend bemüht, Forscherinnen und Forscher sowie Unternehmen bei der Antragsstellung bestmöglich zu unterstützen“, heißt es von Egerth und Pseiner.

Symptoma: „Suchmaschine für Krankheiten“

Symptoma entwickelt eine „Suchmaschine für Krankheiten“. Durch die Eingabe von Symptomen könne eine bessere Diagnose erstellt werden, was insbesondere für PatientInnen mit seltenen oder komplexen Krankheiten sehr wertvoll sei, heißt es vom Startup. Die Herausforderungen lägen dabei insbesondere darin, eine hohe Aussagekraft sowie Präzision zu bieten. Das sei nach langjähriger Forschung und Entwicklung gelungen.

Easelink: kabelloses Laden von E-Fahrzeugen

Easelink hat die Serienproduktion einer kabellosen, wartungsfreien Ladelösung für Elektrofahrzeuge zum Ziel. Das Grazer Startup arbeitet dabei unter anderem mit der TU Graz zusammen. Erst im Frühling wurde auf der „Beijing Auto Show 2018“ eine Kooperation mit dem chinesischen Auto-Konzern Great wall Motors bekanntgegeben, der jährlich über eine Million Fahrzeuge produziert.

Horizon 2020 „Phase 2“: Insgesamt 113 Mio. Euro für 65 Unternehmen

Das dritte österreichische Unternehmen im Programm ist die PyroScience AT GmbH, der Österreich-Ableger der deutschen Pyroscience GmbH. In seinem Projekt will das Unternehmen die „erste optische all-in-one Sensortechnologie zur Überwachung der Gesundheit unserer Ozeane“ schaffen. Insgesamt sind in der aktuellen Runde 65 KMU aus 16 Ländern vertreten. Gesamt werden sie mit 113 Millionen Euro gefördert. Im Durchschnitt stehen für die Projekte also je rund 1,7 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Maximal 2,5 Millionen Euro pro Projekt werden genehmigt. Die genaue Aufteilung wird nun festgelegt. Die nächste Bewerbungsfrist für das KMU-Instrument Phase 2 ist der 10. Oktober 2018. (PA/red)


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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