16.07.2024
STUDIE

Homeoffice: Zwei von drei wollen von zu Hause aus arbeiten

Homeoffice ist noch nicht Standard bei ausgeschriebenen Stellen in Österreich. Dabei ist die Arbeit von zu Hause aus für viele Jobsuchende bereits ein Muss. Die Jobplattform karriere.at hat sich Stellen mit Homeoffice Möglichkeit angesehen und bei den eigenen Usern nachgefragt. Die Auswertung zeigt: Die Mehrheit will eine Homeoffice Option.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Spätestens seit der Pandemie kennen es die meisten: Homeoffice. Arbeiten von zu Hause aus ist beliebt. Es spart Zeit und Nerven am Arbeitsweg und auch zwischendurch mal kurze Hausarbeiten sind so leistbar. Viele Menschen bevorzugen es, ihre Arbeit auch von daheim aus verrichten zu können.

Gemäß einer aktuellen Auswertung der Job-Plattform karriere.at seien dennoch nur 17 Prozent der ausgeschriebenen Stellen für Homeoffice offen. Dabei würden zwei Drittel aller Jobsuchenden auf der Plattform Stellen mit Homeoffice bevorzugen. Für ganze 32 Prozent davon ist diese Option sogar ein Muss.

Homeoffice: Teils teils

Dabei muss es gar nicht vollständiges Homeoffice sein, zeigt die Auswertung von karriere.at. Es gilt die Freiheit zu bekommen, beides zu kombinieren – Arbeiten von zu Hause und Arbeiten im Büro. Die hybride Arbeitsweise ist speziell für Bürojobs besonders praktisch, weiß auch Georg Konjovic von karriere.at „Das ermöglicht, die Vorteile des Büros – soziale Interaktion, kurze Wege für Absprachen etc. – mit den Vorteilen des Arbeitens im Homeoffice zu kombinieren, etwa weniger Ablenkung für konzentriertes Arbeiten, so der CEO der Plattform.

Laut der Auswertung würden nur sieben Prozent der insgesamt 1.000 Befragten ihre ganze Arbeitszeit zu Hause verbringen wollen. Die meisten interessieren sich für ein gewisses Maß an Homeoffice Tagen pro Woche. Demnach geben die meisten der Befragten – nämlich 36 Prozent – an, zwei von fünf Tagen zu Hause arbeiten zu wollen. Auch drei von fünf Tagen im Homeoffice ist eine beliebte Option, das präferieren 27 Prozent der Befragten.

Gewünschtes Ausmaß von Homeoffice laut Jobsuchenden (c) karriere.at

Nicht in allen Branchen gleiche Möglichkeiten

Nicht alle Branchen bieten die Möglichkeit zum Homeoffice und in manchen Berufen ist dies schlicht auch nicht möglich. So mag es wenig verwundern, dass laut karriere.at Auswertung die wenigsten Homeoffice-Möglichkeiten in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Handwerk geboten werden.

Berufe in der IT-Branche sind auch – wenig überraschend – die Spitzenreiter in Sachen Homeoffice. Hier bieten 33 Prozent aller ausgeschriebenen Stellen die Heimarbeit-Option an. Währenddessen sind in der Sparte Controlling und Rechnungswesen 25 Prozent der Stellen und im Personalwesen 22 Prozent offen für die Arbeit von zu Hause aus. Im Verkauf und der Kundenbetreuung liegt der Anteil dieser Stellen bei 15 Prozent, während im Einkauf und der Logistik nur 14 Prozent Homeoffice ermöglichen.

Homeoffice bei Stellenausschreibung betonen

Insgesamt zeigt sich, dass in vielen Stellenausschreibungen die Homeoffice-Möglichkeit auch im Jahr 2024 eher die Ausnahme als die Regel ist. Obwohl die Zahlen der Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, seit 2019 stark gestiegen sind, bleibt diese Option branchenabhängig. Die Präferenzen der Arbeitssuchenden deuten dennoch darauf hin, dass flexible Arbeitsmodelle insbesondere die hybride Arbeitsweise zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Für Stellenausschreibungen sei es daher ratsam, die Homeoffice Option zu betonen, empfiehlt karriere.at CEO Georg Konjovic. Insofern die hybride Arbeitsweise für die Tätigkeit sinnvoll ist und im Team auch praktiziert wird, sollte auf diesen Umstand in der Stellenausschreibung hingewiesen werden. Denn „wenn für die Jobsuchenden im Stelleninserat nicht ersichtlich ist, dass es eine Homeoffice-Möglichkeit gibt, verliert der Arbeitgeber schnell an Attraktivität oder wird ein ansonsten interessanter Job gar nicht in Erwägung gezogen“, weiß Konjovic.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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