16.07.2024
STUDIE

Homeoffice: Zwei von drei wollen von zu Hause aus arbeiten

Homeoffice ist noch nicht Standard bei ausgeschriebenen Stellen in Österreich. Dabei ist die Arbeit von zu Hause aus für viele Jobsuchende bereits ein Muss. Die Jobplattform karriere.at hat sich Stellen mit Homeoffice Möglichkeit angesehen und bei den eigenen Usern nachgefragt. Die Auswertung zeigt: Die Mehrheit will eine Homeoffice Option.
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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
Arbeiten im Homeoffice wird bevorzugt, aber wenig angeboten. (c) Adobe Stock / pickselstock

Spätestens seit der Pandemie kennen es die meisten: Homeoffice. Arbeiten von zu Hause aus ist beliebt. Es spart Zeit und Nerven am Arbeitsweg und auch zwischendurch mal kurze Hausarbeiten sind so leistbar. Viele Menschen bevorzugen es, ihre Arbeit auch von daheim aus verrichten zu können.

Gemäß einer aktuellen Auswertung der Job-Plattform karriere.at seien dennoch nur 17 Prozent der ausgeschriebenen Stellen für Homeoffice offen. Dabei würden zwei Drittel aller Jobsuchenden auf der Plattform Stellen mit Homeoffice bevorzugen. Für ganze 32 Prozent davon ist diese Option sogar ein Muss.

Homeoffice: Teils teils

Dabei muss es gar nicht vollständiges Homeoffice sein, zeigt die Auswertung von karriere.at. Es gilt die Freiheit zu bekommen, beides zu kombinieren – Arbeiten von zu Hause und Arbeiten im Büro. Die hybride Arbeitsweise ist speziell für Bürojobs besonders praktisch, weiß auch Georg Konjovic von karriere.at „Das ermöglicht, die Vorteile des Büros – soziale Interaktion, kurze Wege für Absprachen etc. – mit den Vorteilen des Arbeitens im Homeoffice zu kombinieren, etwa weniger Ablenkung für konzentriertes Arbeiten, so der CEO der Plattform.

Laut der Auswertung würden nur sieben Prozent der insgesamt 1.000 Befragten ihre ganze Arbeitszeit zu Hause verbringen wollen. Die meisten interessieren sich für ein gewisses Maß an Homeoffice Tagen pro Woche. Demnach geben die meisten der Befragten – nämlich 36 Prozent – an, zwei von fünf Tagen zu Hause arbeiten zu wollen. Auch drei von fünf Tagen im Homeoffice ist eine beliebte Option, das präferieren 27 Prozent der Befragten.

Gewünschtes Ausmaß von Homeoffice laut Jobsuchenden (c) karriere.at

Nicht in allen Branchen gleiche Möglichkeiten

Nicht alle Branchen bieten die Möglichkeit zum Homeoffice und in manchen Berufen ist dies schlicht auch nicht möglich. So mag es wenig verwundern, dass laut karriere.at Auswertung die wenigsten Homeoffice-Möglichkeiten in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und im Handwerk geboten werden.

Berufe in der IT-Branche sind auch – wenig überraschend – die Spitzenreiter in Sachen Homeoffice. Hier bieten 33 Prozent aller ausgeschriebenen Stellen die Heimarbeit-Option an. Währenddessen sind in der Sparte Controlling und Rechnungswesen 25 Prozent der Stellen und im Personalwesen 22 Prozent offen für die Arbeit von zu Hause aus. Im Verkauf und der Kundenbetreuung liegt der Anteil dieser Stellen bei 15 Prozent, während im Einkauf und der Logistik nur 14 Prozent Homeoffice ermöglichen.

Homeoffice bei Stellenausschreibung betonen

Insgesamt zeigt sich, dass in vielen Stellenausschreibungen die Homeoffice-Möglichkeit auch im Jahr 2024 eher die Ausnahme als die Regel ist. Obwohl die Zahlen der Menschen, die von zu Hause aus arbeiten, seit 2019 stark gestiegen sind, bleibt diese Option branchenabhängig. Die Präferenzen der Arbeitssuchenden deuten dennoch darauf hin, dass flexible Arbeitsmodelle insbesondere die hybride Arbeitsweise zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Für Stellenausschreibungen sei es daher ratsam, die Homeoffice Option zu betonen, empfiehlt karriere.at CEO Georg Konjovic. Insofern die hybride Arbeitsweise für die Tätigkeit sinnvoll ist und im Team auch praktiziert wird, sollte auf diesen Umstand in der Stellenausschreibung hingewiesen werden. Denn “wenn für die Jobsuchenden im Stelleninserat nicht ersichtlich ist, dass es eine Homeoffice-Möglichkeit gibt, verliert der Arbeitgeber schnell an Attraktivität oder wird ein ansonsten interessanter Job gar nicht in Erwägung gezogen”, weiß Konjovic.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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