13.03.2020

Home Office: Sechs Tipps zum Arbeiten in Zeiten der Coronakrise

Die österreichische Bundesregierung ruft seit Dienstag Unternehmen dazu auf ihren Mitarbeitern Home Office zu ermöglichen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube. Worauf müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter dabei achten? Ein 6-Punkte-Guide von Deloitte Österreich liefert darauf Antworten.
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Home Office
(c) AdobeStock

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die österreichische Bundesregierung Unternehmen dazu aufgerufen, vermehrt auf Home-Office zusetzen, sofern dies der Arbeitsalltag erlaube.

Mittlerweile stellt sich auch die österreichischen Startup- und Investoren-Szene auf Home-Office ein. Erst gestern hat beispielsweise der VC-Fonds Speedinvest all seine sechs Büros in “Remote-Work” übergeführt – der brutkasten berichtete.

Doch wie gelingt die Umstellung auf Home Office und worauf müssen Arbeitgeber dabei achten? Deloitte Österreich hat in einem Guide die sechs wichtigsten Punkte zusammengefasst.

+++ zum Fokus-Channel: Human Resources +++

1. | Für Klarheit sorgen

Die Unternehmen sollten ihre Erwartungen an Erreichbarkeit und zu erledigende Aufgaben im Home Office klar an die Mitarbeiter kommunizieren. Generelle Spielregeln sollten laut Deloitte formuliert werden, die anschließend von den Abteilungen und Teams auf die konkreten Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst werden.

“Home Office bedeutet nicht, rund um die Uhr verfügbar zu sein oder arbeiten zu müssen. Es braucht hier klare Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es kann beispielsweise helfen, Nicht-Verfügbarkeitszeiten im Kalender einzutragen“, betont Christian Havranek, Partner bei Deloitte Österreich.

Zudem sollte den Kunden die neuen Arbeitsmodalitäten kommuniziert und für Klarheit hinsichtlich Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und etwaigen Einschränkungen bei Services gesorgt werden.

2. | Home Office vereinbaren

Home Office darf laut österreichischem Arbeitsrecht nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet, sondern muss zwischen Mitarbeitern und Unternehmen vereinbart werden. Die zeitliche Befristung oder ein Widerrufsvorbehalt sind essentiell, damit keine Rechtsansprüche für die Zukunft entstehen.

Außerdem sollte die Vereinbarung den vorübergehenden Arbeitsort sowie etwaige Kostenübernahmen definieren. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob Home Office bereits in den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens geregelt ist. “Auch ein kurzer Schriftverkehr per E-Mail kann übrigens als Vereinbarung angesehen werden”, ergänzt Havranek.

3. | Führungskräfte ins Boot holen

Führungskräfte haben eine große Vorbildwirkung. Unternehmen sollten laut Deloitte mit ihren Führungskräften die an sie gestellten Erwartungen sowie ihre Rolle klar definieren.

Zudem sollten Führungskräfte innerhalb ihres Teams Spielregeln konkretisieren und veränderte Modalitäten für Zusammenarbeit und Kommunikation besprechen.

„Während im Büroalltag die Absage eines Teammeetings oft nicht so gravierend ist, sollten sich Führungskräfte mit jenen Mitarbeitern, die ausschließlich im Home Office arbeiten, regelmäßig abstimmen und einen engen Kontakt pflegen“, empfiehlt Barbara Kellner, Managerin bei Deloitte Österreich.

4. | Flexibel bleiben

Die Coronakrise erfordert es von Unternehmen, dass sie in der Krise flexibel bleiben. So können auch Mitarbeiter, deren Tätigkeiten nicht auf den ersten Blick idealtypisch für Home Office geeignet sind, manche Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum durchaus produktiv von zu Hause erledigen.

„Die Arbeitssituation in den eigenen vier Wänden ist mitunter aus den verschiedensten Gründen nicht ideal. Wenn beispielsweise Kinder aufgrund von geschlossenen Betreuungseinrichtungen zuhause sind, können Mitarbeiter im Home Office unter Umständen nicht zu denselben Zeiten oder am Stück arbeiten, wie im Büro. Hier sollte man als Arbeitgeber Flexibilität und Verständnis zeigen“, bestätigt Kellner.

5. | Ausstattung und Tools evaluieren

Im Zusammenhang mit Home Office müssen auch aus technischer Sicht einige Fragen beantwortet werden.

Unternehmen sollten laut Deloitte klären, bei welchen Mitarbeitern ein kurzfristiges Nachrüsten mit Laptop oder Smartphone sinnvoll und möglich ist. Auch sollte eruiert werden, welche Tools bereits im Unternehmen zur Verfügung stehen, die das Zusammenarbeiten erleichtern könnten. Zudem darf der Schulungsbedarf seitens der Mitarbeiter nicht unterschätzt werden.

„Instant-Messaging-Dienste werden mittlerweile bei den meisten Unternehmen eingesetzt. Viele Mitarbeiter wissen aber nicht, wie man diese Tools für Videokonferenzen nutzt oder wie man gemeinsam Unterlagen bearbeitet. Die Einsatzmöglichkeiten und Funktionen sind rasch erklärt und erweitern die Möglichkeiten der Zusammenarbeit“, erläutert Kellner.

6. | Aus Erfahrungen lernen

Gerade in einer Ausnahmesituation sollten Unternehmen auf Rückkoppelungsschleifen achten und mit den Mitarbeitern sowie Führungskräften im Dialog bleiben. Stolpersteine im Alltag und Verbesserungspotenziale sollten identifiziert und besprochen werden.

“Mittels sogenannter Pulse Surveys, also kurzen Online-Befragungen auf Teamebene, können Stimmungsbilder und Ansatzpunkte für Anpassungsnotwendigkeiten erhoben werden. Das kann dabei helfen, schnell auf Defizite zu reagieren und die herausfordernde Zeit optimal zu meistern“, so Christian Havranek abschließend.


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=> alle aktuellen Informationen zum Coronavirus vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Als viertgrößte Volkswirtschaft Asiens und Innovationszentrum für Technologien wie Elektronik, Automobilbau und Halbleiter bietet Südkorea hervorragende Wachstumschancen für Unternehmen und Investoren. Die strategische Lage des Landes als Brücke zu den Märkten in China, Japan und Südostasien eröffnet auch ausländischen Unternehmen zusätzliche Marktzugänge und Wachstumschancen.

Fokus auf Energie und Mobilität

Für österreichische Startups, die sich im technologisch hochentwickelten Markt Südkoreas etablieren möchten, startet das Global Incubator Network Austria (GIN) das Acceleration-Programm GO SEOUL 2025. Das Programm richtet sich an Startups (mid- or later-stage) mit innovativen Lösungen in den Bereichen Energie und Mobilität, die ihre Expansionsstrategie für Südkorea vorantreiben wollen. Die teilnehmenden Startups erwartet eine intensive einwöchige Reise im Juni 2025, die einen umfassenden Markteinblick und gezielte Vernetzungsmöglichkeiten bietet.

Was GO SEOUL 2025 bietet

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines Onboardings gezielte Einblicke in den südkoreanischen Markt, um den Aufenthalt optimal nutzen zu können. Hierzu gehören ein dreistündiges IP-Coaching und exklusiver Zugang zu den GIN-Masterclasses, die wichtige Tipps und Strategien für den Markteintritt vermitteln. In einem Kick-off-Dinner in Wien können die Teilnehmer:innen zudem bereits erste Kontakte knüpfen.

Der zweite Teil des Programms besteht aus der Expansionsreise nach Seoul, die von 23. Juni bis 27. Juni 2025 stattfindet. Während dieser Woche werden individuelle Geschäftstreffen organisiert, die gezielt auf internationale Leads abzielen. Startups können ihre Lösungen und Ideen auf speziell zugeschnittenen Pitch-Events präsentieren und potenzielle Partner sowie Investoren direkt vor Ort treffen.

Im Rahmen von GO SEOUL 2025 nehmen die Teilnehmer:innen auch an Südkoreas führendem Startup-Event NextRise teil. Das Event dient als zentrale Plattform für Startups, Unternehmen und Investoren, um grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, Ideen auszutauschen und strategische Partnerschaften zu bilden. 2024 zählte NextRise mehr als 25.000 Teilnehmer:innen, wobei über 3.300 Business Meetups organisiert wurden.

Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000

GIN übernimmt bis zu 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von EUR 10.000 pro Startup. Mit dem Gender-Bonus können sogar bis zu 90 Prozent der Kosten abgedeckt werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Startups, die sich in den Bereichen Energie und Mobilität positionieren, über ein skalierbares Geschäftsmodell verfügen und bereits erste Investitionen erhalten haben. Die Bewerbungsfrist für GO SEOUL 2025 endet am 1. Dezember 2025. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr Pitchdeck einreichen.


GO SEOUL 2025 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA-Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goseoul2025

Kontakt

Bei Fragen zu GO SEOUL oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

Christoph Pekarek

Project Manager | GO ASIA

T +43 1 50175 447

[email protected]

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