21.02.2025
HUB

Home of Innovation (HOIV): Wien erhält neues Zentrum für Startups, Kunst und Investoren

Mit dem Home of Innovation (HOIV) erhält Wien einen neuen Hub, der Startups noch in der Ideenphase, Künstler:innen und Kapitalgeber vernetzen möchte. Gründer Alexander Sanchez de la Cerda erklärt, was sein Zentrum von üblichen Co-Working-Spaces unterscheidet.
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Home of Innovation (HOIV)
© HOIV - Alexander Sanchez de la Cerda, Gründer von Home of Innovation (HOIV).

Alexander Sanchez de la Cerda, Gründer von Home of Innovation (HOIV), verbrachte viel Zeit im Ausland, speziell in den USA, wo er zwei Jahre an der Havard University studierte und an Quantum-Netzwerken und der Entwicklung von noise-resistenten Quantenprotokollen forschte. Nach seiner Rückkehr in Wien stellte er sich die Frage, wo es denn hierzulande einen Ort gäbe, um wirklich innovativ zu sein. Da er keinen fand, der seinen Vorstellungen entsprach, beschloss der Founder des US-Schweizer Startups assist-o, selbst einen zu schaffen.

Home of Innovation kein Co-Working-Fokus

So entstand Home of Innovation, ein Zentrum, das Kunst, Startups und Investoren an einem Ort vereinen und Kreativität, Innovation sowie wirtschaftliches Wachstum fördern möchte. „Dort wo die anderen aufhören, da fangen wir an“, sagt Sanchez de la Cerda. „Unser Business hat in keiner Weise einen Co-Working-Fokus, sondern richtet sich an ’super early stage‘-Startups. Mit dem Ziel, sie von der ganz frühen Ideenphase zur ‚Investment-Readiness‘ zu bringen. Das ist auch der Grund, warum wir einen leistbaren ‚Space‘ aufbauen. Um Ideen weiterzuverfolgen und ihnen Platz zu geben.“

Durch regelmäßige Events wie Vernissagen, Pitch-Nights und Networking-Veranstaltungen sollen bei HOIV Startups und Künstler:innen direkten Kontakt zu potenziellen Investor:innen, Mäzenen und Förderungen erhalten. Dies dient dem Ziel, nicht nur den Finanzierungsprozess zu beschleunigen, sondern auch nachhaltige Partnerschaften zu fördern.

„Synergien nutzen“

Der Fokus neben Startups auch Künstler:innen einzubinden, liegt in der Ähnlichkeit beider begründet. Sowohl Gründer:innen als auch Kunstschaffende sind angewiesen, mit Geld hauszuhalten – Geld investiert in die Location, fehle woanders, so Sanchez de la Cerda. Sein neues „Innovations-Home“ ist auf fünf Geschosse plus einer 1.600-Quadratmeter-Halle aufgeteilt und durchgehend geöffnet.

„Wenn wir Events veranstalten“, sagt er, „können die Künstler überall ihre Kunst aufstellen. Wir wollen die Synergien nutzen, um Leute anzuziehen, die man sonst vermissen würde. Zwischen den Leuten, die in Startups investieren und Kunst sammeln gibt es große Überschneidungen.“

Prinzipiell sind im Home of Innovation Personen willkommen, die innovativ und kreativ sind bzw. Startups, die Dinge neu und anders machen. Ein Fokus dabei: DeepTech, MedTech und PropTech.

Sie erhalten dem Gründer nach „umfassende Ressourcen, darunter modern ausgestattete Arbeitsräume, Ateliers, Mentoring und Business-Support“.

Home of Innovation: Zweite Location und Expansion geplant

Aktuell arbeiten der Gründer und sein Team an einer zweiten Location und daran, einen HOIV-Fonds aufzubauen, der sich an „super early stage“-Startups richtet und dabei als weiteres Instrument von der Idee bis zur Umsetzung dienen soll.

HOIV plant, dieses Modell in allen großen europäischen Städten zu etablieren und so ein Netzwerk von Hubs zu schaffen, das Kunst, Technologie und Investment miteinander verbindet. „Mit unserem hybriden Venture-Capital- und Inkubator-Modell schaffen wir eine neue Anlageklasse, die einen europäischen Ansatz für Risikokapital bietet“, so Sanchez de la Cerda- „Weniger Risiko durch aktive Unterstützung und vergleichbare Renditen wie bei traditionellen VC-Fonds.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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