28.10.2019

„Turbulenz“: Holmi stellt Mietwagenangebot in Wien ein

Seit vergangenem Wochenende vermittelt der Mobilitätsdienstleister Holmi nur noch zum gesetzlichen Taxitarif. Der Grund: Das novellierte Gelegenheitsverkehrsgesetzes, das zu Turbulenzen im Unternehmen geführt hat.
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Holmi
(c) Holmi GmbH - Der Fahrtdienstanbieter Holmi stellt Mietwagenangebot ein.

Holmi vermittelt seit April 2018 Fahrten, ähnlich wie Uber, via Handy-App, und war zuletzt in Wien mit Mietwagenangeboten vertreten. Im Juli 2019 hat der Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und des Mietwagengewerbes beschlossen. Die Änderungen für Kunden, Unternehmer sowie Vermittler treten schrittweise ab 1.1.2020 in Kraft. Holmi stellte daher das Vermittlungsangebot bereits jetzt von Mietwagen auf Taxidienstleistungen um.

+++ Uber und Co.: Beschränkungen für Fahrdienste in New York +++

Holmi: „Turbulenz bei Personenbeförderung“

„Wir haben zuletzt enorme Turbulenz im Personenbeförderungsgewerbe erfahren. Das jüngste Gerichtsurteil hat uns dazu bewogen, unsere Vermittlungsleistung anzupassen. Unsere obersten Ziele bleiben Transparenz durch innovative technischen Lösungen und faire Preise für Kunden sowie dienstausführende Unternehmer anzubieten. Von unterschiedlichsten Seiten wird momentan für eine Neuausgestaltung des Wiener Taxitarifs stark gemacht, welche bald zu erwarten ist“, so Geschäftsführer Matthias Kalb.

E-Scooter Start in Wien im September

Im Sommer 2019 ist Holmi mit E-Scootern auf den Markt getreten und hat das eigene Bonusprogramm vorgestellt, über welches bei jeder Taxi oder Scooter Fahrt Bonuspunkte für Rabatte und Freifahrten gesammelt werden können. Holmi verfolge, laut Aussendung, einen multimodalen Ansatz, bei dem es um mehr als eine reine Taxi-App gehe. Mit der Integration von öffentlichen Verkehrsmitteln, innovativen Drittanbietern und einem weiteren eigenen Service, welcher nicht an einen Tarif gebunden sei, möchte man Kunden weiterhin mehr Möglichkeiten geben, „von A nach B zu kommen“.


⇒ Zur Webseite des Mobilitätsdienstleisters

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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