11.10.2023

Holie Living: Wiener Startup möchte schadstofffreies Wohnen ermöglichen

Das rein weibliche Gründerinnen-Trio Lisa Centeno, Pia Hauschild und Mury Vo-Papis ging 2022 mit einem neuen Unternehmen an den Start, das schadstoffreie Home Essentials vertreibt. Das Startup wurde nun für den Austrian SDG-Award nominiert.
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(c) Holie Living

Schadstoffe lauern in den eigenen vier Wänden in den unterschiedlichsten Bereichen. Dazu zählen chemische Bleichmittel in Textilien, allergene Duftstoffe in Toilettenpapier sowie aggressive Chemikalien in Reinigungsmitteln oder Formaldehyde in Farben. Die Luft in Innenräumen kann laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fünfmal mehr Schadstoffe enthalten als die Außenluft. Dementsprechend wichtig ist ein gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld.

Die Gründergeschichte von Holie Living

Lisa Centeno, Pia Hauschild und Mury Vo-Papis haben sich genau dies zur Aufgabe gemacht. Die drei Frauen gingen 2022 mit ihrem Unternehmen Holie Living an den Start, das sich voll und ganz dem Thema Wohngesundheit verschieben hat.

Die Geschichte von Holie Living begann im Elternhaus der Schwestern Lisa und Pia. Eine baubiologische Schadstoffmessung, die dort durchgeführt wurde, offenbarte ungeahnte Schadstoffquellen. Deren Reduzierung erwies sich als äußerst schwierig, denn Materialien und Inhaltsstoffe werden im Bereich Wohnen oft unzureichend deklariert. Die Idee, Menschen, die vor einer ähnlichen Problemstellung stehen, zu unterstützen, war geboren.

Die Produkte von Holie Living

Holie Living entwickelt laut Centeno laufend neue Produkte, die zu einem wohngesunden Zuhause beitragen. Das Sortiment umfasst aktuell Kerzen ohne schädliche Zusatzstoffe, Raumsprays mit natürlichen Inhaltsstoffen und Küchenprodukte ohne Mikroplastik, Bleichmittel oder Farbstoffe.

Alle Produkte werden laut der Gründerin in Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Expert:innen entwickelt, die aus den Bereichen Baubiologie, Stress- und Schlafcoaching, Textilentwicklung und Aromatherapie kommen. Die Produkte werden derzeit über einen eigenen Online-Shop vertrieben.

Magazin & Nominierung für den SDG-Award

Zudem möchte das Startup auch für das Thema Wohngesundheit sensibilisieren. Dafür bietet Holie Living ein eigenes Magazin. „Unser Ziel: Leserinnen und Leser lernen, negative Einflüsse in ihren Wohnräumen zu erkennen, zu reduzieren und zu beseitigen sowie positive Einflüsse zu steigern“ so Centeno. Das Wort „Holie“ steht für „Holistic Living“ und meint ganzheitliches Wohnen – Körper, Geist und Seele miteinbezogen.

Zudem wurde das Startup erst unlängst für den SDG-Award nominiert, der nachhaltige Projekte aus ganz Österreich auszeichnet. Der Preis – eine Initiative des Senats der Wirtschaft – wird am 16. Oktober 2023 im Österreichischen Nationalrat vergeben.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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