16.03.2016

Hokify: Millionen-Investment und der Sprung nach Deutschland

Stellen aus 15 Branchen suchen und inserieren - genau das vereint "Hokify" in einer App. Mit dem Millionen-Investment aus der Puls4 Show "2 Minuten 2 Millionen" will das Startup den Sprung nach Deutschland schaffen.
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Job- und Mitarbeiterbörse. (c) hokify

Eine sechsstellige Investmentsumme bei der Puls4 Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen„, das hat bisher noch niemand geschafft. Doch das Startup rund um die Job-App „Hokify“ aka „JobSwipr“ konnte Michael Altrichter überzeugen, eine Million Euro in Cash zu investieren.

Mobiler Marktplatz für Jobs und Mitarbeiter

„Hokify“ ist aus der Zusammenführung der zwei bestehenden Job-Apps „Hokn“ und „JobSwipr“ entstanden. Das Startup will mit der App sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einen möglichst unkomplizierten Zugang zu einem Jobinserat ermöglichen. „Unsere Vision ist es, dass jede Person, einfach und innerhalb kürzester Zeit am Smartphone einen passenden Job finden kann“, sagt Karl Edlbauer, Co-Founder der JobSwipr GmbH, dem Unternehmen hinter hokify.

„Unsere Vision ist es, dass jede Person, einfach und innerhalb kürzester Zeit am Smartphone einen passenden Job finden kann“

Millioneninvestment von Michael Altrichter

Michael Altrichter investiert gemeinsam mit dem Business Angel-Netzwerk startup300 eine Million Euro in Cash. Ebenfalls an Board ist ein strategischer Investor, der aber noch ungenannt bleiben möchte. Von SevenVentures Austria kamen zusätzlich 430.000 Euro an TV-Media-Volumen dazu. „Der Karriere- und Job-Markt ist spannend. Der hokify-Ansatz, ausschließlich auf den mobilen Kanal zu setzen, passt perfekt zum Siegeszug des mobilen Internets“, so Altrichter.

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Bereits 15.000 aktive User

Job- und Mitarbeiterbörse. (c) hokify
Job- und Mitarbeiterbörse. (c) hokify

Offiziell gelauncht wurde der mobile Marktplatz für Job- und Mitarbeitersuchedie am 1. März. Doch die Entwicklung ist rasant. Bereits mehr als 15.000 User wählen aus rund 10.000 Jobs und haben dabei knapp eine Million Interaktionen mit Jobangeboten ausgelöst. 10.000 Bewerbungen wurden verschickt. User können auf Stellenangebote aus 15 unterschiedlichen Branchen zugreifen.

Expansion nach Deutschland

„Wir wollen das Investment nutzen um schnellstmöglich den Sprung nach Deutschland zu schaffen“, meint Edlbauer über die Zukunftspläne von Hokify. In erster Linie ginge es uns um die deutschsprachigen Märkte, das Geschäftsmodell ließe sich aber schnell auf andere Märkte skalieren, so Edlbauer weiters.

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Unternehmen und Einzelpersonen können mit der hokify-App und über die Website Jobs inserieren und aktiv nach Mitarbeitern suchen. Zur Kommunikation dient ein Interview-Prozess direkt per App sowie der In-App-Chat. Für Jobsuchende ist die App gratis. Jemand, der einen Job inseriert zahl 1 Euro pro Tag, solange das Inserat online ist.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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