08.07.2022

Hofer holt für Photovoltaik-Offensive das Startup one2zero an Bord

Bis 2026 sollen insgesamt 230 Hofer-Filialen in Österreich mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Dafür arbeitet der Discounter mit dem Corporate Startup “one2zero” der Salzburg AG zusammen.
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Leonhard Schitter, CEO Salzburg AG, Jürgen Czernohorszky, Klimaschutz-Stadtrat Wien, Bundesministerin Leonore Gewessler, Horst Leitner, CEO HOFER KG (v.l.). (c) Hofer

Bis 2030 soll 100 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien produziert werden – genau dieses Ziel hat sich Österreich im Kampf gegen die Klimakrise gesetzt. Um diesen Vorsatz zu erfüllen, möchte Hofer gemeinsam mit dem Jungunternehmen one2zero – ein Corporate Startup der Salzburger AG, das künftig GreenTech-Lösungen für die heimische Wirtschaft liefern soll – bis 2026 insgesamt 230 Filialen in Österreich mit Photovoltaikanlagen ausstatten. „Der Ausbau Erneuerbarer und unabhängiger Energie bildet einen Grundstein für Klimaneutralität in Österreich. Wir freuen uns, dass wir die HOFER KG auf den Weg in Richtung Zero Emission aktiv unterstützen können, so Leonhard Schitter, CEO der Salzburg AG.

85 Prozent des produzierten Stroms wird in den Filialen verbraucht

Das Startup one2zero versteht sich laut Eigendefintion als Full-Service-Partner rund um emissionsrelevanten Themen. Die Aufgaben von one2zero sind vielfältig und reichen von der Energieberatung bis hin zur umfassenden Umsetzung Erneuerbarer Energielösungen. Neben individueller Unterstützung bei der Erfassung der Unternehmensemissionen und der gemeinsamen Erarbeitung von Reduktionsstrategien integriert one2zero darüber hinaus aus der Energiebranche nachhaltige Technologien direkt bei seinen Kund:innen. 

one2zero greift dabei auf ein Expert-innen-Netzwerk im Hintergrund zurück. “Mit one2zero, das grüne Startup der Salzburg AG, haben wir den perfekten Partner zur Umsetzung unserer Photovoltaik-Offensive gefunden. Noch heuer starten wir mit der Errichtung von 30 Photovoltaikanlagen, die wir bis Ende 2026 auf alle 230 möglichen Filialen ausrollen werden“, sagt Horst Leitner, CEO von Hofer. Mit dieser Nachhaltigkeitsstrategie werde jede Woche eine Photovoltaikanlage auf den Filialdächern österreichweit errichtet, erklärt Schitter weiter. Rund 85 Prozent des produzierten Stroms könne somit direkt in den Filialen verbraucht werden.

“Wichtiger Schritt für die Energiewende”

Neben der Errichtung der Photovoltaikanlagen sei das Jungunternehmen als exklusiver Projektpartner sowohl für den Betrieb als auch für die Wartung dieser zuständig. Die Partner:innen verkündeten zudem die Installation von 60 weiteren Anlagen für 2023. Unterstützt werde die Photovoltaik-Offensive mit Förderungen im Rahmen des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes als auch durch die Stadt Wien. 

“Jedes installierte Sonnenkraftwerk ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und ein wertvoller Beitrag für unsere Unabhängigkeit von fossilem Öl und Gas. Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz soll Österreich 2030 100 Prozent seines Stroms aus heimischer Erneuerbarer Energie beziehen. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss auch die heimische Wirtschaft mitziehen”, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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