09.05.2022

„Höhle der Löwen“: Österreichisches Startup bekommt Geld geschenkt

In dieser Folge der "Höhle der Löwen" gab es märchenhaftes Superdfood, Musik für blinde Personen und Hunde-Marmelade. Zudem fiel ein österreichisches Startup besonders auf.
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Höhle der Löwen, Netzbeweis, Hass im Netz,
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer -(v.l.n.r.) Michael Lanzinger, Katharina Bisset, Philipp Omenitsch und Thomas Schreiber können mit Netzbeweis rechtswirksame Screenshots gegen Hass im Netz generieren.

Die ersten in der „Höhle der Löwen“ waren Stefan Sube und Frederik Podzuweit. Sie haben ein Audiogerät entwickelt, mit dem gehörlose Menschen in der Lage sind, Musik wahrzunehmen: deep.one.

Deep.one in der „Höhle der Löwen“

„Dafür muss man Musik in starke Vibration übersetzen. Besonders wichtig ist es, wo sie sich am Körper befindet. Nämlich am Nacken und im Brustmuskel“, erklärten sie ihr Produkt. Gemeinsam baute das Founder-Duo einen inzwischen serienfähigen Prototyp, der den Bass fühlbar macht.

Dafür wird der Tieftonanteil eines Audiosignals auf Vibration-Pads im Nacken und auf der Brust überspielt. Per Bluetooth ist deep.one dann mit einem Ausgabegerät gekoppelt.

Höhle der Löwen, deep.one, Gehörlose, Musk für Gehörlose, Musik für taube
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – V.l.: Stefan Mittnik, Frederik Podzuweit und Stefan Sube präsentierten mit deep.one einen werablen Subwoofer.

Neben gehörlosen Menschen haben die Gründer auch weitere Zielgruppen im Auge: „Gerade für Gamer ist der deep.one ein tolles Device, denn sie können so noch tiefer in ihre Spielwelt eintauchen. Das Gleiche gilt fürs Filme schauen“, strich Sube hervor.

Um den Entertainment-Markt zu erobern, benötigten die drei Gründer ein Investment von 200.000 Euro und boten dafür zehn Prozent Firmenanteile.

Ein Löwe ist anders…

Nach dem Pitch war Judith Williams hin und weg von dem Gerät, Carsten Maschmeyer meinte, man würde von 2D auf 3D wechseln und Musik spüren. Auch Ralf Dümmel zeigte sich hoch beeindruckt und dachte bereits an den Gaming-Markt. Nico Rosberg legte gar eine Tanzeinlage ein und nannte deep.one sensationell. Am Ende meinte jedoch Wunsch-Investor Georg Kofler, dass er gar nicht so „geflasht“ sei, wie seine Kollegen. Ließ sich aber überzeugen, dass es besonders für Gamer eine Weiterentwicklung des Spiel-Erlebnisses sei.

Nach einer kurzen lauten Gedankenwelt bot der Südtiroler 200.000 Euro für 25 Prozent. Dies war den Gründern zu viel und sie schlugen 16 Prozent vor. Kofler allerdings blieb bei seiner Forderung. Die Gründer gaben sich einen Ruck. Deal für deep.one.

Hundemarmelade für die Löwen

Als nächstes schritt Stevi Page mit ihrer Dalmatiner-Hündin Schnücks in die „Höhle der Löwen“. Sie möchte mit ihrer Hundemarmelade Menschen und Hunde noch viel näher zusammenbringen. Als vor zwei Jahren ihr Hund Quintus verstarb, verließ die Marketing-Expertin und Grafikerin die Lebensfreude.

Dann allerdings zog Welpe Schnücks ein und ist seitdem nicht mehr aus dem Leben der Gründerin und ihrem Mann wegzudenken. Ihre Produkte sind deswegen die logische Konsequenz aus dieser neuen Beziehung, wie sie sagt.

Höhle der Löwen
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Stevi Page hat mit Stevi & Schnück´s Frühstück für Hunde entwickelt.

„Ich habe das Frühstück für den Hund erfunden. Mit Kaffee, Brot und Marmelade“, erklärte sie beim Auftritt im TV. Beim gemeinsamen Erdbeermarmelade-Einkochen vor zwei Jahren fiel der Founderin auf, dass sie diesen süßen Brotaufstrich mit Zucker nicht mit ihrem Hund teilen kann. Deshalb die Idee zur Hundemarmelade.

Einhorn & Bratwurst

Sie entwickelte Rezeptur, Design und Marke für ihre Produkte, dabei war ihr besonders wichtig, dass es gesund und ökologisch ist. Stevi & Schnücks Hundemarmelade gibt es in vier Sorten (Einhorn, Bratwurst, Weißwurst & Liebe) und sie kommt ohne Zucker, Salz oder Konservierungsstoffe aus.

Neben der Marmelade bietet Page zudem eine glutenfreie Hundebrotbackmischung im Glas und den Instant-Hundekaffee „Wau Cino“, „Latte Wuffiato“ oder „Chai Bello“ aus Fleischknochenmehl und gemahlenem Kürbis an. Für ihre Produktion benötigte sie neben einem Investment von 60.000 Euro einen Löwen mit Verhandlungsgeschick und Netzwerk. Dafür bot sie 20 Prozent ihrer noch zu gründenden Firma.

Da die Gründerin meinte, auch Menschen könnten das Futter essen, kosteten die Löwen und zeigten sich wenig begeistert. Kofler hatte zudem ein Problem mit der Vermenschlichung des Hundes. Auch der Rest wollte sich nicht in den Tierfuttermarkt wagen. Kein Deal für Stevi & Schnücks.

Netzbeweis aus Wien in der Startup-Show

Die nächsten in der „Höhle der Löwen“ waren die Rechtsanwält:innen Katharina Bisset, Michael Lanzinger sowie die Techniker Philipp Omenitsch und Thomas Schreiber. Die vier Österreicher wollen Hass im Netz gerichtlich keine Chance geben.

So ziemlich jeder ist heutzutage auf den Social-Media-Kanälen unterwegs, jedoch gibt es dabei einen Makel: „Hasskommentare sind die dunkle Seite des Internets. Wir stehen vor dem Problem, dass Leute in einem vermeintlich anonymen Raum Dinge schreiben und posten, die sie in der Realität niemals schreiben oder sagen würden“, warnten die Juristen.

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(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Michael Lanzinger (l.), Katharina Bisset, Philipp Omenitsch und Thomas Schreiber haben einen merkwürdigen Auftritt in der Löwenhöhle hingelegt.

Die aktuellen Beispiele aus dem Web, die die Gründer:innen dafür mitgebracht haben, zeigten sich erschreckend: Hasskommentare, Cybermobbing und darüber hinaus. Der Hass im Netz sei allgegenwärtig.

Ein Viertel der User erlebt Hass im Netz

„Rund ein Viertel der Internetnutzer waren Hass bereits einmal ausgesetzt“, erklärte Omenitsch. „Das hat schlimme Folgen: Es kann Schlafstörungen auslösen, bis hin zu dem Gedanken, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen.“

Betroffene würden regelmäßig die Anwälte konsultieren, jedoch: „In der Praxis haben wir ein Beweisproblem“, erklärte Bisset. „“Sie kommen mit Screenshots, auf denen z.B. nicht die ganze Konversation zu sehen ist. Oder auch nicht, wann und wo diese rechtswidrigen Postings getätigt wurden. Aber das sind oft genau die wichtigen Informationen, die wir vor Gericht brauchen, um Beweise durchzusetzen.“

Als Konsequenz kommen die Täter häufig davon. Und genau hier setzt ihr Startup NetzBeweis an, denn die Software sichert Beweise von Hass im Netz, die somit leichter vor der Polizei oder dem Gericht durchgesetzt werden können. Alles, was der oder die Betroffene dafür tun muss, ist den Link des zu meldenden Posts zu kopieren und auf der Website einzufügen.

Alle relevanten Infos

NetzBeweis generiert einen Screenshot, der in einem Bericht mit weiteren rechtlichen relevanten Informationen festgehalten wird und per Mail an den User geht. „Das Dokument ist elektronisch signiert und kann deswegen im Nachhinein nicht verändert werden“, erklärt Thomas. Für ihr Unternehmen benötigten die Gründer ein Investment von 90.000 Euro für 15 Prozent Firmenanteile.

„Stirb du fette Sau“

Während dem Pitch wurde Williams gebeten, ein paar der realen Hasskommentare vorzulesen, um einen Eindruck zu vermitteln, worum es den Gründern geht. „Stirb du fette Sau“, „So wie du rumläufst, willst du doch begrapscht werden“, „Kann der Alten nicht wer in den Kopf schießen?“, „Ich bin dafür, die Gaskammern zu eröffnen und die Brut wieder reinzustecken“ waren einige der Zeilen, die User tatsächlich im Netz geschrieben haben.

Für die Löw:innen wurde bei allem Lob und Zustimmung zum Problem, dass die vier Founder:innen meinten, dass sie weiterhin Anwälte bleiben würden, selbst, wenn Netzbeweis erfolgreich werden würde. Als mit Nils Glagau sich der vierte Löwe zu verabschieden drohte, nahm ihn Maschmeyer mit nach hinten zur Beratung.

Danach meinte jener, Netzbeweis wäre zwar kein Investment-Case für VCs, aber wenn man nur einen Suizid oder eine Depression verhindern könnte, wäre das lohnend. Deshalb überreichte er den Wienern gemeinsam mit Glaugau einen Scheck über 90.000 Euro für 15 Prozent. Danach spendete Rosberg 10.000 Euro. Deal für Netzbeweis.

Uready in der Löwenhöhle

Es folgt der gelernte Industriemechaniker Oguzhan Albayrak in der „Höhle der Löwen“. Er ist leidenschaftlicher Sportler und wurde u.a. in der Saison 1997/98 als Running Back im American Football Meister. Außerdem entwickelt und tüftelt der 44-Jährige gerne.

„Ich bin mit einem Erfindergeist gesegnet. Ich habe eine enorme Fantasie, und dank meiner sportlichen Erfahrung und technischen Ausbildung kann ich innovative Produkte auf den Markt bringen“, sagte er. Ein Beispiel: das Lauf-E-Trike uready.

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(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Oguzhan Albayrak zeigte in der „Höhle der Löwen“ mit uready seine Version eines Lauf-E-Bike-Hybrids her.

„Vor der Geburt meines Sohnes 2020 habe ich etwas zugelegt“, gestand Albayrak den Löwen. Um wieder fitter zu werden, begann er wieder zu laufen. „Aber wieder ins Training zukommen war schwer, und nach kurzer Zeit haben mir die Gelenke und Sehnen weh getan. Und wenn das schon mir als Sportler so geht, wie geht es dann erst untrainierten Menschen?“, fragte er sich.

Mehr Spaß beim Joggen

Als Erfinder wollte er deshalb das monotone Joggen etwas leichter und zugleich spannender, abwechslungsreicher und schneller machen. Das Trainings-Trike für Profis und Anfänger kombiniert eine Laufhilfe mit dem Spaß der E-Mobilität, wie der Gründer erklärte. Das Dreirad bietet mit einer Abstützfläche für die Unterarme die Möglichkeit, das eigene Gewicht um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Die Gelenke werden weniger belastet, das Laufen und vor allem das Beschleunigen fällt leichter, sodass eine längere Laufzeit im aeroben Bereich erzielt werden kann.

Durch die Trittvorrichtung am unteren Rahmen ist es zudem möglich, sich etwas breitbeiniger auf das Bike zu stellen und dank des eingebauten, elektrischen Motors am Vorderrad bis zu 20 km/h schnell zu fahren. Um sein Startup erfolgreich ins Ziel zu bringen, benötigte der Gründer ein Investment von 200.000 Euro und bot dafür 20 Prozent Firmenanteile.

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Albayrak lud nach seiner Vorstellung Rosberg und Glagau vor dem Studio dazu ein, sein Gerät zu testen. Danach gab es unterschiedliche Meinungen. Das Fahren machte dem Formel 1 Weltmeister sichtlich Spaß, Glagau hingegen fühlte sich beim Laufen extrem unwohl.

Danach stiegen die Löw:innen nacheinander aus. Einerseits, weil das Sportgerät zu teuer sei (5.000 Euro), andererseits, weil sie keine richtige Zielgruppe erkennen konnten. Kein Deal für uready.

Hans Ranke: Ein Hülesnfrucht-Fertiggericht

Am Ende betrat Torsten Schuh die „Höhle der Löwen“. Der ehemalige BWL-Masterstudent hat sich bei seiner Idee von dem Märchen „Hans und die Bohnenranke“ inspirieren lassen.

„In der Geschichte geht es um den armen Hans, der seinen letzten Besitz gegen fünf magische Hülsenfrüchte tauscht, wodurch er ins Land der Riesen gelangt und sich sein Leben grundsätzlich ändert“, erklärte er den Löwen. Mit Hans Ranke will der Founder seine ganz eigene Variation des Märchens schreiben, denn auch in seinem Leben spielen Hülsenfrüchte eine große Rolle.

„Ich bin Flexitarier, d.h. ich verzichte nach Möglichkeit auf Fleisch. Um meinen Eiweißbedarf decken zu können, greife ich gerne auf rote Linsen und Kichererbsen zurück. Denn beide haben märchenhafte Eigenschaften: Sie bieten einen hohen Anteil an pflanzlichen Proteinen und versorgen den Körper zudem mit Eisen und Magnesium.“

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(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Torsten Schuh und sein Startup Hans Ranke produzieren ein Fertiggericht aus Hülsenfrüchten.

Da aber die Zubereitung von „Superfood“ viel Zeit in Anspruch nimmt, entwickelte er mit Hans Ranke ein Fertiggericht. Die Basis bietet Couscous, der aus roten Linsen und Kichererbsen hergestellt wird. Hinzu kommen ins Glas große getrocknete Gemüsestücke aus biologischem Anbau und ausgewählte Gewürze. In der Sendung stellte er drei Sorten vor: Steinpilz-Chili, Mediterran und Curry-Mango.

Zwei kämpfende Löwen

Die Mahlzeit kann direkt im Glas zubereitet werden, wie Schuh zeigte: „Deckel aufdrehen, 275 ml heißes Wasser zugeben, kräftig umrühren, drei Minuten quellen lassen. Um sich mit seinem Produkt auf den Markt der Handelsriesen zu wagen, benötigte er Kapital in Höhe von 75.000 Euro. Dafür bot er 20 Prozent Unternehmensanteile.

Mit dieser Forderung zeigte sich Glagau zufrieden – auch Dümmel wollte zur selben Bewertung einsteigen. Daraufhin versprach Glagau 4.000 Filialen, in denen er Hans Ranke hineinbringt. Er würde bis dahin nur zehn Prozent nehmen, erst dann den Rest der Anteile. Dümmel zog erneut nach. Und bekam den Deal.

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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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