05.09.2018

Die Höhle der Löwen: „Daumenschrauben“ und Gefahr beim Millionendeal

Durchschnittlich 190.000 Zuseher verfolgten diesen Dienstag auf VOX den Start der fünften Staffel "Die Höhle der Löwen". Die erste Folge brachte gleich einen Millionen-Deal für einen Friseurmeister ein. Startup-Coach Florian Kandler hat die Auftritte der Kandidaten analysiert.
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Höhle der Löwen, Vox, Judith Williams, Frank Thelen, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer, Dagmar Wöhrl, Georg Kofler
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Die Investoren Judith Williams und Frank Thelen beim Überlegen ob sie in "Calligraphy Cut" investieren sollen.
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Die Erfinder-Show Höhle der Löwen hat in Folge eins mit dem Durchschnittswert von 190.000 Zusehern einen neuen Rekord aufgestellt. Wie VOX mitteilt, drehten zur Spitzenzeit bis zu 241.000 Leute das TV-Gerät auf, um den Kampf der Investoren Judith Williams, Frank Thelen, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer, Dagmar Wöhrl und Georg Kofler um die besten Deals zu sehen. Und was sie sahen, hatte es in sich. Friseurmeister Frank Brormann aus Münster brachte mit seinem „Calligraphy Cut“ die Juroren ins Schwärmen und konnte einen Deal einheimsen, den er mit den Worten „Mir wird schlecht“ aufgeregt beschrieb.

+++ Mit dem falschen Timing hilft der beste Pitch nichts +++

Calligraphy Cut: Urgenz und Gefahr

Seriengründer und Startup-Coach Florian Kandler hat sich den Pitch Brormanns (sowie weitere) genau angesehen und erklärt in folgendem Video, wie der „Calligraphy Cut“-Erfinder bei den Investoren Urgenz erzeugt, aber sich auch selbst in Gefahr gebracht hat.

Daumenschrauben für Investoren

Brormann bringt mit „Calligraphy Cut“ gleich mehrere Versprechen: Haare würden nach einem Schnitt mit dem „Calligraph“ nicht mehr splissen, viel einfacher stylebar sein, mehr Haarpflegemittel aufnehmen können, mehr Licht reflektieren, sich weicher anfühlen und die Frisur bei Frauen, der Kernzielgruppe, doppelt so lange halten. Bemerkenswert findet Kandler am Pitch, dass Brormann ur-plötzlich die FH-Münster-Studie hervorzog und zugleich eine Zeitschrift aus dem Hut zauberte, in der vier Seiten die Vorteile des „Calligraphy Cut“ darlegen. Brormanns klugen Satz dazu, dies würde „eine Lawine lostreten“, empfindet Kandler als „Daumenschrauben“ für die Investoren, denen damit signalisiert werde, es wird Zeit jetzt zu investieren – in ein paar Monaten könnte es zu spät sein.

1 Mio. Euro für 25 Prozent

Nach einigem Hin und Her boten dann Williams und Thelen insgesamt eine Million Euro für 25 Prozent. Damit standen sie nicht allein. Auch Maschmeyer und Wöhrl boten für 25 Prozent der Anteile zusammen eine Million Euro – davon 500.000 Euro in Form von Fernsehwerbung und 500.000 Cash. Den Zuschlag bekamen jedoch die erstgenannten, die zusätzlich davon sprachen, im Namen Brormanns ein Haarpflegeprodukt zu entwickeln, um die Haarspitzen zu versiegeln. Dies gab schlussendlich den Ausschlag dafür, dass sich der Friseurmeister für Williams und Thelen entschied.

Interne Ablehnhaltung

Bei diesem Deal und dem großen Erfolg ließe sich eigentlich gar nichts am Auftritt des Friseurmeisters, der 25 Jahre Erfahrung aufweist, bemängeln. Analyst Kandler streicht jedoch einen Punkt heraus, der beim Pitch für Vortragende zum Problem werden kann. Aus der Backstory wusste der TV-Seher, dass Brormann in 69 Ländern Haare geschnitten hat, sieben Stores besitzt und bereits ein Viertel-Jahrhundert seinem Beruf nachgeht. Den Investoren hat er sich mit dem Worten, „Ich bin Friseurmeister und möchte eine Revolution starten“, vorgestellt. Dies könne, laut Kandler, tendenziell bei der Jury zu einer internen Ablehnhaltung führen. Brormann habe sich unter Wert verkauft.

Das waren die weiteren Pitches bei der Höhle der Löwen

Der erste Pitch in der ersten Folge der aktuellen Staffel der „Höhle der Löwen“ kam vom 20-jährigen Tobias Gerbracht, der einen Staubsauger-Aufsatz mit Filterfunktion vorstellte. „Catch Up“, so der Name, soll auf jeden Staubsauger passen. Den Zuschlag erhielt Investor Dümel, der für 35 Prozent der Unternehmensanteile 100.000 Euro hinblätterte. Gegen einen Deal entschied sich Gründerin Julia Huthmann, die die Jackfrucht unter den Namen „Jacky F“ in der Dose verkauft. Angeboten hatte sie zehn Prozent Anteile für 260.000 Euro. 25 Prozent zum gleichen Preis kamen als Gegenangebot von Thelen. Sie probiere es dann doch lieber alleine, sagte die Huthmann.

Bewegte Wand und Cheerleader-Material

„Volatiles“ sind Module, aus denen sich eine Wand aus Mosaiksteinen erstellen lässt und die per App-Steuerung leuchten oder bewegte Szenen darstellen kann. Die Erfinder Tiziana Kleine und Florian Nübling aus Berlin sagten nach Verhandlungen Maschmeyer zu, der für 20 Prozent Anteile 500.000 Euro bot. „Swedish Fall“ von Silja und Lara Stallbaum, Jonas Detlefsen und Marius Krüger haben Sportbekleidung für Frauen und Cheerleader entwickelt, die dank eines strapazierfähigem Materials extra für harte Trainingsanforderungen gemacht sei. Das Vierer-Team wollte für 15 Prozent Anteile 180.000 Euro Investment haben, konnte jedoch keinen Investor überzeugen.


⇒ Hier geht’s zu den Analyse-Videos von Florian Kandler

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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