02.05.2022

„Höhle der Löwen“: Löwen schnappen sich 40 Prozent von einem Sattelgelenk

Zudem präsentierte ein Startup eine Shrimps-Alternative, ein anderes eine Dusche, die gegen Neurodermitis helfen soll und ein drittes, eine strenge Dating-App.
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(c) RTL/Bernd-Michael Maurer - Iris-Sabine (r.) und Carmen Langstädtler präsentierten mit freibeik ein Fahrradsattelgelenk welches eine kontrollierte freie und gefederte Hüftbewegung um alle drei Achsen ermöglicht.

Die ersten in der „Höhle der Löwen“ waren Julian Hallet und Robin Drummond. Sie haben Happy Ocean Shrymps entwickelt.

Happy Ocean in der „Höhle der Löwen“

Den beiden Ozean-Fans ist bewusst, wie wertvoll die Weltmeere sind. „Doch die Menschen behandeln sie nicht entsprechend. Im Gegenteil. Unsere Ozeane sind durch CO₂-Emissionen übersäuert, durch Mikroplastik verschmutzt und gnadenlos überfischt“, berichtete Hallet in der Show. „93 Prozent der kommerziell genutzten Fischarten sind stark gefährdet. Über 300.000 Delfine und Wale verenden jährlich in Fischernetzen.“

Deshalb haben sie eine Idee entwickelt, wie Seafood trotzdem mit gutem Gewissen zu genießen ist. Dabei widmeten sie sich zunächst der Garnele, die besonders in der Kritik steht, wie Drummond ausführte: „Wird sie wild gefangen, verenden unzählige Robben und Delfine als Beifang. In der Aquakultur gezüchtet, leben die Tiere oft unter miserablen Umständen oder werden mit Antibiotika behandelt.“

Höhle der Löwen, Happy Ocean
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Julian Hallet (l.) und Robin Drummond haben mit Happy Ocean Foods pflanzenbasierte Garnelen entwickelt.

Die Shrimps bestehen aus 100 Prozent pflanzlichen Inhaltsstoffen, hauptsächlich aus Algenextrakten, Sojabohnen und Meersalz. Durch ein spezielles Verfahren entstehen die Konsistenz und Optik. Ihren Meeresgeschmack erhalten sie durch eine Kombination aus pflanzlichen Ölen, Gewürzen und Aromen.

Um neben den pflanzlichen „Shrymps“ ihr Angebot um Thunfisch oder Lachs zu erweitern und ihr pflanzliches Seafood europaweit auf den Tisch zu bringen, benötigten die beiden Gründer ein Investment von 300.000 Euro und boten dafür zehn Prozent ihres Unternehmens.

Harte Verhandlungen mit den Investoren

Nach der Geschmacksprobe, die durchwegs positiv war, fanden Nico Rosberg und Dagmar Wöhrl zusammen, warben für ihre Nachhaltigkeits-Aspekte und ihre Kontakte zum US-Markt. Sie boten 300.000 Euro für 20 Prozent. Danach offerierten Nils Glagau und Judith Williams das Gleiche.

Die Gründer kehrten nach der Beratung zurück und erhöhten ihr Ursprungsangebot auf zwölf Prozent.

Williams stellte gleich klar, weniger als zehn Prozent wäre für sie nicht denkbar. Rosberg und Wöhrl senkten ihre Forderung auf 16 Prozent für 300.000 Euro. Bevor sich die Founder entscheiden konnten, kamen dann plötzlich Einzelangebote von Williams und Glagau.

Die Beauty-Queen wollte 300.000 Euro bezahlen und dafür auch 16 Prozent haben. Glagau indes würde sich mit 15 Prozent zufriedengeben, meinte er. Es half nichts. Die Gründer rückten nicht von ihrem Standpunkt ab und blieben bei 12 Prozent.

Als es nach Erfolgslosigkeit aussah, meinte Wöhrl, die Gründer sollten es sich überlegen. Sie wäre gerne dabei. Am Ende boten sie doch 14 Prozent für 300.000 Euro. Deal für Happy Ocean mit Wöhrl und Rosberg.

Shower + macht die Dusche salzig

Als nächste betraten René Sackel, Benedikt Linne und Björn Bourdin die „Höhle der Löwen“ Sie wollen das Leben von Menschen mit Hautkrankheiten erleichtern und versprechen, die Kraft des Salzes in die Dusche zu bringen.

Seit seiner Kindheit leidet Sackel unter Neurodermitis und hatte verschiedene Klinik- und Reha-Aufenthalte: „Einer davon war auf der Insel Borkum. Hier tat mir nicht nur die salzhaltige Luft gut, sondern auch die täglichen Salzanwendungen in der Badewanne linderten meine Symptome“, erklärte er.

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(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – .: Benedikt Linne, René Sackel und Björn Bourdin von Shower+.

Dazu gehörten Rötungen, Schwellungen oder Juckreiz. Da der Familienvater zu Hause allerdings nur eine Dusche hat, konnte er diese Anwendungen nicht fortführen. Gemeinsam mit seinem Freund Linne, Ingenieur und ebenfalls von Neurodermitis betroffen, entwickelte er Shower+, ein Systemprodukt, mit dem das Duschwasser mit Salz angereichert wird.

Es besteht aus zwei Komponenten: dem Applikator ‚Base+‘ und dem dazugehörigen Salzstick ‚Stick+‘.

Acht Gesellschafter bei Shower+

Shower+ lässt sich an jeder handelsüblichen Dusche installieren, sie startet nach wie vor mit klarem Wasser und erst wenn der Schalter an der Base betätigt wird, reichert man das Duschwasser mit Salz an. Im Starter-Kit sind Base und 14 Sticks enthalten, die es pur oder als Sense-Sticks mit ätherischen Ölen gibt. Die Forderung: 300.000 Euro für zehn Prozent Firmenanteile.

Nach dem Pitch war Interesse am Startup da, allerdings wurde für manche zum Problem, dass es bei Shower+ bereits acht Gesellschafter gibt. Für Maschmeyer war die Studie, die aus kostengründen mit nur acht Personen durchgeführt wurde, zu klein; Rosberg, der selbst an Hautproblemen leidet, fühlte sich zu emotional investiert, um zu investieren.

Am Ende kehrte Wöhrl zurück, die bereits ausgestiegen war und bot gemeinsam mit Ralf Dümmel 300.000 Euro für 20 Prozent. Das Gründer-Trio lehnte ohne Gegenangebot ab. Kein Deal für Shower+.

Freibeik gegen Rückenschmerzen

Die nächsten in der „Höhle der Löwen“ waren Iris-Sabine Langstädtler und ihre Tochter Carmen. Beide sind leidenschaftliche Reiterinnen. Wenn die Einzelhandelskauffrau und die Social-Media-Managerin nicht gerade im Sattel sitzen, arbeiten sie im familiengeführten Fahrradgeschäft.

„Eines der Hauptanliegen unserer Kunden sind Probleme mit dem Sattel. Sie kommen rein und klagen über Rückenschmerzen oder dass sie nicht bequem auf ihrem Fahrrad sitzen“, erklärte Iris-Sabine.

Sattel können Druckstellen, Scheuerstellen, Taubheitsgefühl und Rückenschmerzen verursachen. Es gebe zwar viele Sattelvariationen auf dem Markt, allerdings sind sie fest auf dem Fahrrad montiert.

Freibeik, Höhle der Löwen
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Iris-Sabine (r.) und Carmen Langstädtler haben ein Fahrradsattelgelenk gegen Rückenschmerzen entwickelt.

„Diese Starrheit lässt keine Bewegung des Rückens zu“, führte Iris-Sabine aus. „Wenn ich auf meinem Pferd sitze, sind die Bewegungen weich und bequem. Durch die Reiterei habe ich mich sehr mit der Biomechanik auseinandergesetzt.“

Dabei kam Iris-Sabine die zündende Idee: Das Freibeik-Sattelgelenk soll Radfahrern eine völlig neue Bewegungsfreiheit geben. Der Sattel ist rundum beweglich und übersetzt die Bewegungen des Radfahrers ohne Rucken und Stucken. Das Gelenk ist auf jedem Fahrrad nachrüstbar und passt unter jeden Sattel.

Sicherheit beim Radfahren

Dank des Gelenks würden beim Radeln ganze Muskelgruppen im Rücken aktiviert. Zudem sorge es für sichereres Fahren. Um mit ihrem patentierten Sattelgelenk in Serie zu gehen, benötigten die Unternehmerinnen ein Investment von 190.000 Euro und boten dafür 25,1 Prozent Firmenanteile.

Glagau nannte es einen „coolen Sattel“ nachdem er ihn getestet hatte. Auch Williams meinte, es sei erstaunlich. Danach erklärte Dümmel, dass das Produkt mit 149 Euro zu teuer sei, man müsse die Produktionskosten senken und den Preisvorteil an den Kunden weitergeben. Er und Carsten Maschmeyer boten 190.000 Euro für insgesamt 40 Prozent. Deal für Freibeik.

Woollaa die Strickmaschine in der Startup-Show

Als nächstes besuchten Friederike und Florian Pfeffer die „Höhle der Löwen“. Sie haben gemeinsam drei Kinder und teilen die Leidenschaft für Design. Beim Studium kennengelernt, geht das Ehepaar seitdem privat und beruflich gemeinsam durchs Leben. Hauptberuflich Inhaber eines Designbüros, wagten sich die beiden Unternehmer mit Woollaa aufs modische Parkett.

„Die Modebranche funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Neue Kollektionen werden erst gestaltet, dann produziert und am Ende verkauft“, erklärten die Gründer. „Genau hier beginnt die Misere. Denn niemand weiß, wie gut sich eine Kollektion verkaufen wird.“

Höhle der Löwen
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Friederike und Florian Pfeffer präsentierten mit Woollaa eine Online-Strickmaschine erfunden.

Aus diesem Grund entsteht oft ein Überschuss. 40 Prozent aller Kleidungsstücke, die weltweit hergestellt werden, werden nicht verkauft oder getragen und landen im Müll.

Erst Verkauf, dann Produktion

Mit Woollaa wollen beide aus diesem Teufelskreis aussteigen und verkaufen erst, bevor sie produzieren. Ihre Online-Strickmaschine Woollaa strickt nur auf Bestellung. Auf der Website können sich Kund:innen mit Hilfe von Design-Modulen Schals, Kissen oder Babydecken selbst konfigurieren und individualisieren und erhalten innerhalb von sieben Tagen die bestellte Ware. Um weitere Modelle anbieten zu können und die Modeindustrie umzukrempeln, benötigte das Ehepaar ein Investment von 180.000 Euro. Dafür boten sie 20 Prozent ihres Unternehmens an.

Die Löwen jedoch zeigten sich zwar anfangs angetan von der „Mode on Demand“-Idee, konnten sich aber nicht überzeugen lassen, einzusteigen. Kein Deal für Woollaa.

Chaanz: Dating-App mit Zeit-Fenster

Den Abschluss der „Höhle der Löwen“ bildete chaanz. Das Startup von Marwin Grundel, Jakob Hubloher und Nino Reiter fußt auf einem desaströsen Abend, an dem die Singles im Sinn hatten, neue Leute kennenzulernen.

Das war die Initialzündung für chaanz, eine Dating-App fürs Ausgehen und für spontane Treffen in der Nähe der Suchenden, wie etwa auf Festivals, im Biergarten oder auf Partys.

„Ich lade die App herunter, gebe im ersten Schritt meine Interessen ein und kann auswählen, was mir bei der anderen Person wichtig ist“, erklärte Reiter den Löwen. Im Real-Life-Match-Modus kann der User angeben, in welchem Umkreis er gerne daten möchte.

(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – (v.l.) Nino Reiter, Marwin Grundel und Jakob Hubloher von chaanz, einer Dating App mit Antwort-Zeitfenster.

Chaanz checkt sodann alle App-User:innen in diesem Radius und sucht nach Übereinstimmungen der Profile. Gibt es eine, erhalten beide Nutzer:innen eine zeitgleiche Push-Benachrichtigung und haben für eine Kontaktaufnahme ein Zeit-Fenster von fünf Minuten.

Fast die Hälfte des Startups verkauft

„Das war uns wichtig, denn so muss niemand mehr tagelang auf eine erste Antwort warten“, führte Grundel aus. Die Forderung: 125.000 Euro für 30 Prozent Firmenanteile.

Carsten Maschmeyer fand Gefallen an der App und frage Georg Kofler, ob er bei 200.000 Euro für 49 Prozent Anteile mit ihm Co-Investor werden würde. Die Gründer und der Südtiroler stimmten zu. Deal für chaanz.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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