02.05.2022

„Höhle der Löwen“: Löwen schnappen sich 40 Prozent von einem Sattelgelenk

Zudem präsentierte ein Startup eine Shrimps-Alternative, ein anderes eine Dusche, die gegen Neurodermitis helfen soll und ein drittes, eine strenge Dating-App.
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(c) RTL/Bernd-Michael Maurer - Iris-Sabine (r.) und Carmen Langstädtler präsentierten mit freibeik ein Fahrradsattelgelenk welches eine kontrollierte freie und gefederte Hüftbewegung um alle drei Achsen ermöglicht.

Die ersten in der „Höhle der Löwen“ waren Julian Hallet und Robin Drummond. Sie haben Happy Ocean Shrymps entwickelt.

Happy Ocean in der „Höhle der Löwen“

Den beiden Ozean-Fans ist bewusst, wie wertvoll die Weltmeere sind. „Doch die Menschen behandeln sie nicht entsprechend. Im Gegenteil. Unsere Ozeane sind durch CO₂-Emissionen übersäuert, durch Mikroplastik verschmutzt und gnadenlos überfischt“, berichtete Hallet in der Show. „93 Prozent der kommerziell genutzten Fischarten sind stark gefährdet. Über 300.000 Delfine und Wale verenden jährlich in Fischernetzen.“

Deshalb haben sie eine Idee entwickelt, wie Seafood trotzdem mit gutem Gewissen zu genießen ist. Dabei widmeten sie sich zunächst der Garnele, die besonders in der Kritik steht, wie Drummond ausführte: „Wird sie wild gefangen, verenden unzählige Robben und Delfine als Beifang. In der Aquakultur gezüchtet, leben die Tiere oft unter miserablen Umständen oder werden mit Antibiotika behandelt.“

Höhle der Löwen, Happy Ocean
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Julian Hallet (l.) und Robin Drummond haben mit Happy Ocean Foods pflanzenbasierte Garnelen entwickelt.

Die Shrimps bestehen aus 100 Prozent pflanzlichen Inhaltsstoffen, hauptsächlich aus Algenextrakten, Sojabohnen und Meersalz. Durch ein spezielles Verfahren entstehen die Konsistenz und Optik. Ihren Meeresgeschmack erhalten sie durch eine Kombination aus pflanzlichen Ölen, Gewürzen und Aromen.

Um neben den pflanzlichen „Shrymps“ ihr Angebot um Thunfisch oder Lachs zu erweitern und ihr pflanzliches Seafood europaweit auf den Tisch zu bringen, benötigten die beiden Gründer ein Investment von 300.000 Euro und boten dafür zehn Prozent ihres Unternehmens.

Harte Verhandlungen mit den Investoren

Nach der Geschmacksprobe, die durchwegs positiv war, fanden Nico Rosberg und Dagmar Wöhrl zusammen, warben für ihre Nachhaltigkeits-Aspekte und ihre Kontakte zum US-Markt. Sie boten 300.000 Euro für 20 Prozent. Danach offerierten Nils Glagau und Judith Williams das Gleiche.

Die Gründer kehrten nach der Beratung zurück und erhöhten ihr Ursprungsangebot auf zwölf Prozent.

Williams stellte gleich klar, weniger als zehn Prozent wäre für sie nicht denkbar. Rosberg und Wöhrl senkten ihre Forderung auf 16 Prozent für 300.000 Euro. Bevor sich die Founder entscheiden konnten, kamen dann plötzlich Einzelangebote von Williams und Glagau.

Die Beauty-Queen wollte 300.000 Euro bezahlen und dafür auch 16 Prozent haben. Glagau indes würde sich mit 15 Prozent zufriedengeben, meinte er. Es half nichts. Die Gründer rückten nicht von ihrem Standpunkt ab und blieben bei 12 Prozent.

Als es nach Erfolgslosigkeit aussah, meinte Wöhrl, die Gründer sollten es sich überlegen. Sie wäre gerne dabei. Am Ende boten sie doch 14 Prozent für 300.000 Euro. Deal für Happy Ocean mit Wöhrl und Rosberg.

Shower + macht die Dusche salzig

Als nächste betraten René Sackel, Benedikt Linne und Björn Bourdin die „Höhle der Löwen“ Sie wollen das Leben von Menschen mit Hautkrankheiten erleichtern und versprechen, die Kraft des Salzes in die Dusche zu bringen.

Seit seiner Kindheit leidet Sackel unter Neurodermitis und hatte verschiedene Klinik- und Reha-Aufenthalte: „Einer davon war auf der Insel Borkum. Hier tat mir nicht nur die salzhaltige Luft gut, sondern auch die täglichen Salzanwendungen in der Badewanne linderten meine Symptome“, erklärte er.

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(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – .: Benedikt Linne, René Sackel und Björn Bourdin von Shower+.

Dazu gehörten Rötungen, Schwellungen oder Juckreiz. Da der Familienvater zu Hause allerdings nur eine Dusche hat, konnte er diese Anwendungen nicht fortführen. Gemeinsam mit seinem Freund Linne, Ingenieur und ebenfalls von Neurodermitis betroffen, entwickelte er Shower+, ein Systemprodukt, mit dem das Duschwasser mit Salz angereichert wird.

Es besteht aus zwei Komponenten: dem Applikator ‚Base+‘ und dem dazugehörigen Salzstick ‚Stick+‘.

Acht Gesellschafter bei Shower+

Shower+ lässt sich an jeder handelsüblichen Dusche installieren, sie startet nach wie vor mit klarem Wasser und erst wenn der Schalter an der Base betätigt wird, reichert man das Duschwasser mit Salz an. Im Starter-Kit sind Base und 14 Sticks enthalten, die es pur oder als Sense-Sticks mit ätherischen Ölen gibt. Die Forderung: 300.000 Euro für zehn Prozent Firmenanteile.

Nach dem Pitch war Interesse am Startup da, allerdings wurde für manche zum Problem, dass es bei Shower+ bereits acht Gesellschafter gibt. Für Maschmeyer war die Studie, die aus kostengründen mit nur acht Personen durchgeführt wurde, zu klein; Rosberg, der selbst an Hautproblemen leidet, fühlte sich zu emotional investiert, um zu investieren.

Am Ende kehrte Wöhrl zurück, die bereits ausgestiegen war und bot gemeinsam mit Ralf Dümmel 300.000 Euro für 20 Prozent. Das Gründer-Trio lehnte ohne Gegenangebot ab. Kein Deal für Shower+.

Freibeik gegen Rückenschmerzen

Die nächsten in der „Höhle der Löwen“ waren Iris-Sabine Langstädtler und ihre Tochter Carmen. Beide sind leidenschaftliche Reiterinnen. Wenn die Einzelhandelskauffrau und die Social-Media-Managerin nicht gerade im Sattel sitzen, arbeiten sie im familiengeführten Fahrradgeschäft.

„Eines der Hauptanliegen unserer Kunden sind Probleme mit dem Sattel. Sie kommen rein und klagen über Rückenschmerzen oder dass sie nicht bequem auf ihrem Fahrrad sitzen“, erklärte Iris-Sabine.

Sattel können Druckstellen, Scheuerstellen, Taubheitsgefühl und Rückenschmerzen verursachen. Es gebe zwar viele Sattelvariationen auf dem Markt, allerdings sind sie fest auf dem Fahrrad montiert.

Freibeik, Höhle der Löwen
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Iris-Sabine (r.) und Carmen Langstädtler haben ein Fahrradsattelgelenk gegen Rückenschmerzen entwickelt.

„Diese Starrheit lässt keine Bewegung des Rückens zu“, führte Iris-Sabine aus. „Wenn ich auf meinem Pferd sitze, sind die Bewegungen weich und bequem. Durch die Reiterei habe ich mich sehr mit der Biomechanik auseinandergesetzt.“

Dabei kam Iris-Sabine die zündende Idee: Das Freibeik-Sattelgelenk soll Radfahrern eine völlig neue Bewegungsfreiheit geben. Der Sattel ist rundum beweglich und übersetzt die Bewegungen des Radfahrers ohne Rucken und Stucken. Das Gelenk ist auf jedem Fahrrad nachrüstbar und passt unter jeden Sattel.

Sicherheit beim Radfahren

Dank des Gelenks würden beim Radeln ganze Muskelgruppen im Rücken aktiviert. Zudem sorge es für sichereres Fahren. Um mit ihrem patentierten Sattelgelenk in Serie zu gehen, benötigten die Unternehmerinnen ein Investment von 190.000 Euro und boten dafür 25,1 Prozent Firmenanteile.

Glagau nannte es einen „coolen Sattel“ nachdem er ihn getestet hatte. Auch Williams meinte, es sei erstaunlich. Danach erklärte Dümmel, dass das Produkt mit 149 Euro zu teuer sei, man müsse die Produktionskosten senken und den Preisvorteil an den Kunden weitergeben. Er und Carsten Maschmeyer boten 190.000 Euro für insgesamt 40 Prozent. Deal für Freibeik.

Woollaa die Strickmaschine in der Startup-Show

Als nächstes besuchten Friederike und Florian Pfeffer die „Höhle der Löwen“. Sie haben gemeinsam drei Kinder und teilen die Leidenschaft für Design. Beim Studium kennengelernt, geht das Ehepaar seitdem privat und beruflich gemeinsam durchs Leben. Hauptberuflich Inhaber eines Designbüros, wagten sich die beiden Unternehmer mit Woollaa aufs modische Parkett.

„Die Modebranche funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Neue Kollektionen werden erst gestaltet, dann produziert und am Ende verkauft“, erklärten die Gründer. „Genau hier beginnt die Misere. Denn niemand weiß, wie gut sich eine Kollektion verkaufen wird.“

Höhle der Löwen
(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – Friederike und Florian Pfeffer präsentierten mit Woollaa eine Online-Strickmaschine erfunden.

Aus diesem Grund entsteht oft ein Überschuss. 40 Prozent aller Kleidungsstücke, die weltweit hergestellt werden, werden nicht verkauft oder getragen und landen im Müll.

Erst Verkauf, dann Produktion

Mit Woollaa wollen beide aus diesem Teufelskreis aussteigen und verkaufen erst, bevor sie produzieren. Ihre Online-Strickmaschine Woollaa strickt nur auf Bestellung. Auf der Website können sich Kund:innen mit Hilfe von Design-Modulen Schals, Kissen oder Babydecken selbst konfigurieren und individualisieren und erhalten innerhalb von sieben Tagen die bestellte Ware. Um weitere Modelle anbieten zu können und die Modeindustrie umzukrempeln, benötigte das Ehepaar ein Investment von 180.000 Euro. Dafür boten sie 20 Prozent ihres Unternehmens an.

Die Löwen jedoch zeigten sich zwar anfangs angetan von der „Mode on Demand“-Idee, konnten sich aber nicht überzeugen lassen, einzusteigen. Kein Deal für Woollaa.

Chaanz: Dating-App mit Zeit-Fenster

Den Abschluss der „Höhle der Löwen“ bildete chaanz. Das Startup von Marwin Grundel, Jakob Hubloher und Nino Reiter fußt auf einem desaströsen Abend, an dem die Singles im Sinn hatten, neue Leute kennenzulernen.

Das war die Initialzündung für chaanz, eine Dating-App fürs Ausgehen und für spontane Treffen in der Nähe der Suchenden, wie etwa auf Festivals, im Biergarten oder auf Partys.

„Ich lade die App herunter, gebe im ersten Schritt meine Interessen ein und kann auswählen, was mir bei der anderen Person wichtig ist“, erklärte Reiter den Löwen. Im Real-Life-Match-Modus kann der User angeben, in welchem Umkreis er gerne daten möchte.

(c) RTL/Bernd-Michael Maurer – (v.l.) Nino Reiter, Marwin Grundel und Jakob Hubloher von chaanz, einer Dating App mit Antwort-Zeitfenster.

Chaanz checkt sodann alle App-User:innen in diesem Radius und sucht nach Übereinstimmungen der Profile. Gibt es eine, erhalten beide Nutzer:innen eine zeitgleiche Push-Benachrichtigung und haben für eine Kontaktaufnahme ein Zeit-Fenster von fünf Minuten.

Fast die Hälfte des Startups verkauft

„Das war uns wichtig, denn so muss niemand mehr tagelang auf eine erste Antwort warten“, führte Grundel aus. Die Forderung: 125.000 Euro für 30 Prozent Firmenanteile.

Carsten Maschmeyer fand Gefallen an der App und frage Georg Kofler, ob er bei 200.000 Euro für 49 Prozent Anteile mit ihm Co-Investor werden würde. Die Gründer und der Südtiroler stimmten zu. Deal für chaanz.

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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