11.09.2018

Höhle der Löwen: Kapital für Keksteig zum Löffeln und herbe Kritik an Ö-Pitch

In der zweiten Folge der aktuellen Staffel von "Die Höhle der Löwen" wurden unter anderem ein Keksteig zum Löffeln, ein Gesundheitstracker für Hunde und puzzleartige Möbel vorgestellt. Neben dem ältesten Erfinder, der je in der Sendung auftrat, stellte auch eine junge Unternehmerin aus Österreich ihre Idee vor. Sie bekam allerdings von der Jury herbe Kritik zu hören.
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Höhle der Löwen, Vox, Judith Williams, Frank Thelen, Ralf Dümmel, Carsten Maschmeyer, Dagmar Wöhrl, Georg Kofler
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Investor Frank Thelen ging mit dem österreichischen Pitch hart ins Gericht.
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Die Österreicher Kimberly Lang und ihr Partner Guillermo Neugebauer wollten bei Höhle der Löwen unbedingt Unternehmerin Judith Williams als Investorin für sich gewinnen. Das Unternehmen Trinity, zum Zeitpunkt der Aufzeichnung seit zwei Wochen am Markt, ist ein Modelabel mit besonderem Kleidungssystem: Unterteile können per Zippverschlusssystem mit Oberteilen verbunden werden. Schützende Stoff-Laschen bedecken dabei den Reißverschluss. Die 27-jährige Gründerin aus Neusiedl am See erklärte in ihrem Pitch, dass KundInnen mit ihrer bisherigen Kollektion von 105 Kleidungsstücken 18.000 verschiedene Möglichkeiten, um Outfits zu kombinieren, gegeben wären. Und man damit 50 Jahre lang style-technisch individuell versorgt sei. Die Aufzählung dieser Besonderheit und weiterer Vorteile nutzte wenig – von den Löwen gab es nur Gebrüll und herbe Kritik am Auftritt.

+++ “Daumenschrauben” und Gefahr beim Millionendeal +++

Kampfgeist trotz Kritik

Von der Investorenseite fielen Sätze wie, „das kann doch jeder“ oder „Was ist die Erfindung?“. Frank Thelen wurde gar ausfällig, als es um die Bewertung der Firma ging. Lang wollte 500.000 Euro für 10 Prozent der Anteile haben. Thelen fragte nach, wie die Gründerin auf so einen Betrag komme. Ihre Begründung, dass der Textilmarkt so groß sei, brachte Thelen derart in Rage, dass er die 27-jährige fragte, ob sie die Jury „verarschen wolle“. Auch die Ziel-Investorin Williams meinte, trotz des Zippsystems, dass „eine Bluse eine Bluse“ bleibe und „ein Rock ein Rock“. Sie verabschiedete sich als letzte Verbliebene und ließ die beiden Gründer ohne Deal zurück. Lang selbst sah Fehler in der Präsentation ein, ließ sich aber von der Kritik nicht unterkriegen. „Der Kampfgeist bleibt“, sagt sie und möchte weitermachen.

Ältester Pitcher bei Höhle der Löwen

Karl Hartmann und  Konstantin Altrichter hingegen wollen mit ihrem Venenband daisygrip Keimübertragung im Krankenhaus verhindern. Sie verlangten für 10 Prozent der Firmenanteile 100.000 Euro. Ihr Pitch mit jährlich 30.000 Patienten in Deutschland, die an Keimübertragung sterben, überzeugte Carsten Maschmeyer ausreichend, dass er 100.000 Euro für 25 Prozent bot. Und schlussendlich den Zuschlag bekam. Der älteste Erfinder, der je bei Höhle der Löwen aufgetreten ist, heißt Rudolf Wild. Der 79-jährige Tischlermeister ist Hobbygärtner und hat mit der „Ruwi-Multiharke 4 in 1“ ein Gartengerät erfunden, das die Arbeit im Grünen erleichtern soll. Unkraut herausreißen und ohne Erde in den Abfall befördern sei mit diesem Produkt ebensowenig ein Problem, wie feine Saatmulden und Pflanzengräben ziehen oder Gestrüpp entfernen. Seiner Forderung von 80.000 Euro Investment für das Edelstahlgerät sagte Investor Ralf Dümmel zu.

Möbel zum „Zamstecken“

Das 2015 gegründete Startup Pazls will den Zusammenbau von Möbeln erleichtern: Die patentierte Technik von Magneten und beweglichen Pins, die sich mechanisch verschließen lassen, sollen Nägel, Schrauben und Werkzeug zum alten Eisen werden lassen. Zusätzlich überzeugten die Jungunternehmer mit ihrem Drag&Drop Online-Konfigurator, mit dem Kunden Möbel individuell gestalten können. Sowohl Dagmar Wöhrl, als auch Frank Thelen boten 400.000 Euro für 25 Prozent Anteile. Das E-Commerce-Know How von Thelen gab schlussendlich den Ausschlag und er erhielt die Zusage.

Kein Investor für Hunde-App

Micha und Jona Neubert haben mit Furryfit einen Gesundheits- und Aktivitätstracker für Hunde entwickelt und wollten für 15 Prozent Anteile 200.000 Euro Investment haben. Das wasserdichte Gerät sei leicht am Halsband des Vierbeiners zu befestigen und würde mittels App am Handy oder Smartwatch Aktivität, Kalorien und Ruhephasen der tierischen Lieblinge ausweisen. Und damit Überlastung, vor allem älterer Hunde, verhindern. Trotz des souveränen Pitches konnte sich bei Höhle der Löwen kein Investor für Furryfit finden.

Das Ende der OMA-Rüge: Keksteig zum Essen

Diana Hildenbrand und Constantin Feistkorn konnten mit ihrer Idee bei den Investoren Kindheitserinnerungen und Lust auf Süßes wecken. Ihr Unternehmen Spooning Cookie Dough bietet Keksteig zum Löffeln an. Die beiden 36-Jährigen produzieren Teig ohne Ei, ohne Backpulver und mit einem speziellen Mehl, der gefahrlos naschbar sein soll und kein Bauchweh hervorrufe. Gleich zwei Investoren sprangen auf die Idee auf und forderten gemeinsam 38 Prozent der Anteile für 210.000 Euro. Ursprünglich waren die beiden Founder mit dem Vorhaben in die Höhle getreten ihr Produkt in den Handel zu bringen, da ihr Berliner Geschäft sehr gut liefe, doch die angebotene Aussicht auf ein Shop im Shop-System seitens der Investoren, ließen Hildenbrand und Feistkorn nicht zögern. Sie willigten ein.

Startup-Coach Florian Kandler mit der Analyse vom Trinity-Pitch

In seiner Analyse zum Pitch der beiden Österreicher von Trinity arbeitet Florian Kandler heraus, warum der Auftritt trotz guter Aspekte derart „in die Hose gegangen ist“. Die Erwähnung der Kombinierbarkeit, die 50 Jahre lang individuelles Ankleiden ermöglicht, nennt der Analyst prinzipiell eine gute Sache. Jedoch ist es danach zu einer Diskussion ausgeartet, in der Lang es verpasst hat, die 20 erwähnten Vorteile auch aufzuzählen. Auch den Umgang mit der Kritik hätte die Gründerin anders angehen sollen, als sie es tat, wie Kandler meint. Der Knackpunkt des Auftritts, nach dem die Wogen hoch gegangen sind, war aber die Bewertung der Firma, die einfach zu hoch angesetzt war. Zudem war die Vorbereitung auf Investoren, wie Thelen, unzureichend.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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