17.09.2019

Höhle der Löwen, Folge 3: Fisch-Parfüm, Pickerl und Rentier-Snacks

In der dritten Folge von "Die Höhle der Löwen" ging es um geruchsintensive Fischköder, Solar Hubs und ein Gadget, das frisch gezapftes Bier simuliert. Zudem konnte ein schwedisches Startup mit österreichischer Beteiligung den Spieß umdrehen und interessierten Investoren eindringliche Fragen stellen.
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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Das Team von Taste Hero versuchte Neo-Löwen Nils Glagau mit einem Test vom Produkt zu überzeugen.
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Die ersten bei „Die Höhle der Löwen“ waren Stickerstars. Die Gründer Michael Janek, Fabian Bönsch und Mirko Lauterbauch wollen die allbekannten Stickeralben zu Fußball-Weltmeisterschaften nun auch für kleinere Vereine möglich machen. Der Clou: Neben den Spielern sollen alle Mitglieder, Trainer und Betreuer vorkommen können. Dafür gibt es ein kostenloses Fotoshooting, das vom Startup organisiert wird.

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Das Endprodukt soll anschließend in den regionalen Supermärkten erhältlich sein. Der jeweilige Verein muss für die Sticker keine Kosten übernehmen, darum kümmere sich der jeweilige Geschäftspartner. Zu den teilnehmenden Supermärkten gehören unter anderem Edeka, Rewe, Real und Kaufland. Die Gründer wollten für 10 Prozent Anteile 800.000 Euro.

Stickerstars: Tauschen wie kleine Kinder

Die drei Founder warteten mit einem extra erstellten „Höhle der Löwen“-Sammelalbum auf und brachten jedem Investor drei „Jury-Sticker-Packerl“ mit. Das löste bei Carsten Maschmeyer alte Erinnerungen aus. Es kam zu einer Tauschorgie unter den Investoren, die ihnen sichtlich Freude bereitete.

Besonders das Pickerl „Ralf Dümmel“ war beliebt und wurde jeweils mit Neo-Mitglied „Nils Glagau“ und „Dagmar Wöhrl“ fleißig getauscht. Als der Spaß ein Ende fand, ging es zur Sache.

5,9 Millionen Umsatz in vier Jahren

Georg Kofler hakte zwecks Firmenbewertung nach. Die Gründer argumentierten, dass sich zwischen 2015 und 2018 rund 500 Sportvereine über Stickerstars in einem eigenen Album verewigt hätten. Für Glagau war diese Zahl nicht sehr eindrucksvoll. Es gebe rund 90.000 Vereine in Deutschland, so sein Gegenargument. Der Neu-Löwe wollte daher genauere Umsatzzahlen wissen. Die Antwort: 5,9 Millionen Euro in vier Jahren.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Stickerstars verkalkulierten sich mit ihrem „Panini-Album für jeden“ bei der Firmenbewertung.

Kofler meinte, er würde gerne mitmachen, fühle sich aber bei der Bewertung „über den Tisch gezogen“. Das wäre nicht akzeptabel. Er stieg aus. Der Rest zog beim Rückzug mit. Kein Deal für die „Panini-Alternative“.

Taste Hero: Bier oder (frisch gezapftes) Bier?

Die zweiten vor dem Höhle der Löwen-Rudel waren Taste Hero. Das Startup von Jürgen und Tochter Jana Schade, sowie von Thorsten Schäfer erfand einen Flaschenaufsatz, der das Bier beim Einschenken aufwirbelt, sodass es mit Sauerstoff angereichert wird. Der Effekt: Es soll wie „frisch gezapft“ schmecken.

+++Die Startups der dritten Folge aus Sicht der Marketing-Experten+++

Taste Hero passe auf alle handelsüblichen PET- und Glasflaschen und sei je nach Verwendung ein bis zwei Jahre verwendbar, verspricht das Startup. Die Gründer wollten 50.000 Euro für 20 Prozent Beteiligung haben.

Trickreicher Test

Investor Glagau meldete sich freiwillig beim Versuch, ein normales Glas Flaschenbier von einem Glas „frisch gezapftem“ Bier blind zu unterscheiden. Das Trickreiche an dem Test, war, dass es sich zweimal um das gleiche Bier von derselben Flasche handelte, jedoch beim zweiten Einschenken der Aufsatz des Startups verwendet wurde.

Der Investor beschrieb den Unterschied beim „Taste Hero-Bier“ als süßer und mit weniger Kohlensäure-Geschmack. Sein Schluss-Urteil: Er war überzeugt davon, dass es sich beim zweiten Getränk um ein frisch gezapftes Bier gehandelt habe. Und war überrascht vom  unterschiedlichen Geschmack bei Verwendung des Gadgets.

Dagmar anderer Meinung

Um nicht nachzustehen, wollte der Rest der Jury auch den Taste Hero ausprobieren. Während die meisten Investoren danach relativ zufrieden wirkten, sah es für Dagmar Wöhrl etwas anders: Das Produkt bringe weniger Kohlensäure, was ihr zuwider laufe. Das Bier würde abgestanden schmecken. Glagau meinte dazu bloß, Geschmack wäre unterschiedlich.

Kofler lobte die „Tüftelei“ der Gründer – er selbst ist aber Weintrinker und stieg aus. Maschmeyer nannte es die kleinste Zapfanlage der Welt, stieg aber ebenso aus, weil das Startup zu sehr „early stage“ sei. Auch Wöhrl sah es so und verabschiedete sich als Investorin. „Versuchskaninchen“ Glagau bot hingegen die geforderte Summe für 20 Prozent Firmenanteile. Ein erstes Angebot für Taste Hero. Das zweite folgte sogleich.

+++Das war Folge 2 der aktuellen Staffel+++

Denn Löwe Nummer zwei biss ebenfalls an: Dümmel nannte den Taste Hero „Gold“ und meinte, das Produkt wäre zu schade für den Webshop. Er sprach von vielen Notwendigkeiten, die das Startup brauche: Logistik, Schutzrechte, weltweite Vermarktung, Verpackungs-Design oder etwa Qualitäts-Management. Jedoch sei Taste Hero ein Millionen-Seller. Er wollte 25 Prozent für 50.000 Euro. Und bekam sie. Deal für Dümmel.

SunCrafter: Mobile Solar-Hubs

Die nächsten in der Höhle der Löwen waren Lisa Wendzich und Bryce Flemingham. Ihr Upcycling-Startup SunCrafter entwickelt kleine Solarmodule. Die Idee dazu kam dem Paar bei der Arbeit auf einer Solarfarm. Dort mussten sie neben funktionsunfähigen auch (aus Kostengründen) funktionsfähige Module entsorgen. Die Solar-Hubs sind laut den Gründern in der Lage, eigenständig Strom zu produzieren. Somit sind sie völlig netzunabhängig. Die Founder wollten 200.000 Euro für 10 Prozent Anteile.

Das allgemeine Ziel mit den mobilen Solarmodulen ist, sauberen Strom für jeden zugänglich zu machen – völlig unabhängig von finanziellen oder geographischen Bedingungen, wie die Erfinder erklären: „Deshalb entwickeln wir Solarsysteme für Menschen in den abgelegensten Regionen, die über keine oder ungenügende Infrastrukturen verfügen. Zusätzlich arbeiten wir an Prototypen für den humanitären Sektor, die eine schnelle und notwendige Stromversorgung auch in Katastrophengebieten oder Geflüchtetenzentren ermöglichen“, so die Gründer weiter.

Kooperation mit Berlin?

Die Jury war vom souveränen Auftritt der Gründer begeistert. Wendzich erklärte die Funktionsweise des Moduls, sprach über das Sponsoring-Business-Modell von SunCrafter auf Festivals – Vermietung der Hubs mit Brandingmöglichkeiten für sponsernde Unternehmen – und erwähnte eine mögliche Auslotung einer Kooperation mit der Stadt Berlin, zwecks Ladestationen für E-Roller. Der Kontakt zum Bürgermeister Michael Müller sei bereits da.

Es gab insgesamt große Komplimente für das Gesamt-Konstrukt von allen Investoren, doch die geplante Internationalisierung des Startups und der jahrelange nötige Aufbau des Unternehmens war den Juroren zu komplex. Kein Deal für SunCrafter.

iCapio: Der Duft des Fisches

Der vorletzte Pitch des Abends kam von Christoph Rupp. Sein Startup iCapio ist ein innovatives Angelködersytem mit Aktivköder in Kapselform, das bei Fischen für einen verführerischen Duft sorgt. Das Produkt wird nah an den eigentlichen Köder montiert und durch die Bewegung im Wasser aktiviert. Für seine Idee wollte der Gründer 95.000 Euro für 20 Prozent Anteile.

Der Forscher fand nach einem misslungenen Angelurlaub heraus, dass Fische zwar kurzsichtig seien, dafür aber einen starken Geruchssinn hätten – besser als Hunde, wie der Gründer erklärt. Deshalb die Idee zu iCapio.

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(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Christoph Rupp begeisterte mit einem Geruchs-Fischköder die Höhle der Löwen-Jury.

Zwei Angebote und …

Rupps Pitch war angenehm, ruhig und informativ, wie auch die Juroren anmerkten. Der Gründer zeigte Vergleichsvideos mit und ohne Kapselköder und verteilte eigens zusammengestellte Produkt-Pakete an die Investoren.

Maschmeyer fand Rupp derart toll, sodass er ohne großes Zögern der Forderung des Founders nachgab und den gewünschten Betrag bot. Kofler zog nach und sah das Thema speziell für Social Media geeignet. Sein Angebot „matchte“ dem von Maschmeyer. Allerdings betonte der Südtiroler, dass er dem Gründer beim gewünschten Rollout in die USA helfen könne.

… ein drittes

Dümmel sah das Produkt beim Teleshopping und im Handel besser aufgehoben und bot ebenfalls 95.000 Euro für 20 Prozent Beteiligung. Der Gründer war vor allem am US-amerikanischem Markt interessiert und fragte bei den drei Investoren nach, welche Hilfestellungen sie genau liefern könnten.

Dümmel betonte, dass man zuerst Erfolg in Deutschland haben müsse, bevor man sich auf die USA konzentriere. Nach kurzer Beratschlagung mit seiner Frau entschied sich Rupp für Maschmeyer. Deal.

Renjer: Startup mit österreichischer Beteiligung bei Höhle der Löwen

Den Abschluss der dritten Folge „Die Höhle der Löwen“ bildeten der gebürtige Österreicher Alex Kirchmaier, der Finne Anton Vänskä und Tim Schulz (Deutschland) mit Renjer. Das schwedische Startup vertreibt getrocknetes Snackfleisch vom Rentier, Hirsch und Elch.

+++Goleygo: Umkämpftes “Höhle der Löwen-Startup” mit neuem Portfolio+++

Das Produkt wird, wie die Gründer betonen, aus hochwertigem Wildfleisch aus Nordeuropa hergestellt, was zur Folge hätte, dass der ökologische Fußabdruck zehnmal unter dem von Trockenfleisch vom Rind liegt. Darüber hinaus sei das artgerechte Leben der Wildtiere ein weiterer Vorteil: Durch die natürliche Ernährung der Wildtiere ist ihr Wildfleisch mit gesunden Nährstoffen gefüllt. Das Trio forderte 130.000 Euro für 10 Prozent Firmenanteile.

Wohlwollen und anderer Zugang zum Produkt

Während der Kostprobe konnten sich die Gründer das Grinsen nicht verkneifen: Die Jury-Mitglieder verkosteten die drei Sorten und brachen in eine gemütliche Diskussion über die einzelnen Geschmäcker aus. Es gab wohlwollende Worte von Wöhrl, Thelen und Dümmel, während Maschmeyer einen gänzlich anderen Zugang zum Wildfleisch hatte.

Der Investor fand sich an sein Medizin-Studium erinnert und meinte, in seinem Anatomie-Kurs hätten die Muskeln der Leichen ähnlich ausgesehen. Er stieg unmittelbar aus. Auf Nachfrage der Vegetarierin Williams versicherten die Gründer, dass sie ihr Fleisch ohne Massentierhaltung und im Sinne nachhaltiger Jagd mit strikten Quoten beziehen würden. Sie stieg dennoch aus.

Drei Angebote für Renjer

Das erste Angebot ließ jedoch nicht lange auf sich warten: Dümmel bot die geforderte Summe für 15 Prozent Beteiligung. Dem folgte Wöhrl und bot ebenfalls 130.000 Euro für allerdings „nur“ 10  Prozent Anteile. Thelen wollte dem nicht nachstehen und brachte sich als erfahrenen Investor, der erfolgreich Food-Startups aufgebaut hatte, ins Spiel. Er wollte jedoch 20 Prozent für 150.000 Euro.

(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – 3 Männer und ein Rentier: Alexander Kirchmaier, Anton Vänska und Tim Schulz konnten gleich drei Investoren-Angebote abstauben.

Verkehrte Rollen

Mit diesen drei Angeboten im Schlepptau zogen sich die Gründer zurück und kamen mit diversen Fragen zurück. Es fand eine Art Rollentausch statt: Die Gründer widmeten sich jedem einzelnen Investor und hakten nach. Da Thelen seine Forderung nicht reduzieren wollte, sagten ihm die Gründer ab. Wöhrl hingegen startete einen eigenen Pitch und strich ihre Vorteile heraus, was auch Dümmel dazu brachte, das Gleiche zu tun.

+++Höhle der Löwen: 6. Staffel mit neuem “Rudel-Mitglied”+++

Die Gründer verhandelten. Sie wollten von Dümmel 150.000 Euro für 15 Prozent Anteile. Der Investor strich heraus, dass es in dem Fall den Foundern nicht um die 20.000 Euro Differenz gehen sollte, stimmte aber zu. Nach letzter Beratung nahmen die Gründer Dümmel mit ins Boot. Deal.


⇒ Stickerstars

⇒ TasteHero

⇒ SunCrafter

⇒ iCapio

⇒ Renjer

⇒ DHDL-Folgen zum Nachsehen auf TVNOW

⇒ DHDL

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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