20.11.2018

Höhle der Löwen: Battle der Löwen um Pfefferspray und Thermophor

Beim Staffelfinale von Die Höhle der Löwen kam es bei zwei Pitches zu einem Wettbieten. Zudem joggten die Investoren durchs Studio und gaben seit Kindertagen existierende Creme-Aversionen preis.
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Höhle der Löwen, Frank Thelen, Ralf Dümmel, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Judith Williams, Georg Kofler
(C) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Beim Staffelfinale von Höhle der Löwen gab es nach Kämpfen der Investoren auch enttäuschte VCs.
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Das Hamburger Startup „EinStückLand“ verkauft Fleisch von Galloway-Rindern aus artgerechter Haltung. Gründer Hinrich Carstensen und Partnerin Lina-Louisa Kypke ermöglichen ihren Rindern, ganzjährig auf der Weide zu grasen und trennen Kälber nicht von der Herde. Ihr Ziel ist es ähnlich agierende Landwirte zu fördern und zugleich etwas gegen Fleischverschwendung und unnötige Rindertötung zu tun. Sie vermarkten die Rinder daher als Fleischpakete mit unterschiedlichen Produkten wie Rinderfond, Faschiertem, Gulasch, Rumpsteak, Bratwurst oder Filet. Erst wenn das Tier komplett verkauft ist, wird es geschlachtet. Für zehn Prozent Firmenanteile wünschten sich die Beiden bei Die Höhle der Löwen 200.000 Euro Investment.

+++ DHDL: “Daumenschrauben” und Gefahr beim Millionendeal +++

Gründer lehnen ab

Investor Frank Thelen war der Meinung, dass die Founder den Zeitgeist treffen, da immer mehr Menschen „genug“ von der Massenhaltung hätten. Das Startup selbst existiert seit August 2017 und hatte bisher 815 Kunden und rund 170.000 Euro Umsatz pro Jahr. Mit der Bewertung des Online-Marktplatz waren die Investoren aber nicht zufrieden und Thelen und Carsten Maschmeyer stiegen als erste aus. Auch Ralf Dümmel sah sich als falscher Investor und verabschiedete sich. Georg Kofler hingegen sprach von „guten Synergien“ und bot 200.000 für 35 Prozent Anteile. Das war den Gründern allerdings zu viel und sie lehnten ab.

Drei Angebote für Spray

Die nächsten Gründer bei Höhle der Löwen haben mit „Safaya“ ein stylisches Mini-Abwehr-Spray, das in Deutschland als „Tier-Abwehr-Spray“ deklariert werden muss, geschaffen. Es hat eine Reichweite von vier Metern und ist zudem mit einer 110db Alarmsirene ausgestattet. Die Founder Tahnee Laternser und Julian Straube wollten für 20 Prozent 100.000 Euro haben. Allerdings irritierte die Firmenstruktur die Jury: Straube hält 44 Prozent, während der Anteil der Ideengeberin Laternser bei nur zwölf Prozent liegt. Ein dritter Eigner hält die restlichen Anteile. Thelen und Maschmeyer stiegen aus. Georg Kofler, Dagmar Wöhrl und Ralf Dümmel jedoch zeigten sich überzeugt und machten Angebote. Dümmels Vorschlag lag bei 100.000 Euro für 25 Prozent. Wöhrl hingegen bot die geforderten 100.000 Euro für 20 Prozent, während Kofler 150.000 für 30 Prozent plus einen Stand bei den kommenden zwei „Glow-Conventions“ (Beauty-Convention in Europa, die zwei Mal jährlich in deutschen Großstädten stattfindet) ins „Schaufenster“ stellte. Es half nichts und Dümmel bekam als „Multi-Channeler“ den Deal.

Kein Deal für Fischtasche

Der nächste Pitch bei Die Höhle der Löwen kam von Caroline Hirt. Die Schweizerin hat mit „Realtrue“ ein Modelabel entwickelt, das hochwertige Taschen aus echtem Fischleder herstellt. Gefertigt wird das Produkt aus der Haut des Arapaima aus dem brasilianischen Amazonasbecken, der in Südamerika auch Pirarucu heißt und mit bis zu viereinhalb Metern einer der größten lebenden Süßwasserfische ist. Die Luxuswaren von Realtrue entstehen in Handarbeit in Italien. Die Gründerin wollte 150.000 Euro für 30 Prozent Firmenanteile haben.

Die 2.000 Euro teure Handtasche ist ein nachhaltiges Produkt. Der Pirarucu wird von den Einhemischen am Amazonasbecken verspeist und verkauft. Die ledrige Haut wurde bisher weggeworfen. Hirt hat hier Potential erkannt: Die Gerberei in Rio de Janeiro, die die Häute bearbeitet, kauft direkt bei den Fischern und ermöglicht diesen ein Zusatzeinkommen. Aufgrund des heiß umkämpften Luxus-Markts in diesem Preissegment und der Abhängigkeit vom Fischvorkommen kam es jedoch zu keinem Deal.

Statt Investor einen Partner gewonnen

„Man Upgrader“von Frank Hard ist eine Tagespflege mit Weichzeichner-Soforteffekt für Männer, der Hautunreinheiten und Müdigkeit durch eine leichte Tönung verdeckt. Hard bot zehn Prozent Firmenanteile für 75.000 Euro an. Nach einer Diskussion über Männer- und Frauenprodukte und deren geschlechterspezifische Verwendung und das, laut Thelen, gelungene Design, kam von Kofler ein Angebot. Er wollte 49 Prozent für 150.000 Euro. Der Investor wollte mit dem Gründer das Unternehmen groß aufbauen. Maschmeyer erzählte indes von seinem Hass auf Cremes seit Kindesbeinen und wie er stets davon lief, wenn es seitens der Mama hieß, „bitte eincremen“. Auch meide er lieber die Sonne, anstatt seine Haut mit Sonnernschutz zu bedecken. Schlussendlich und trotz großer Differenz zur ursprünglichen Hoffnung ging Hard auf den Deal-Vorschlag von Kofler ein.

Durchs Studio gejoggt

Bei „Tonefit“ handelt es sich um einen Walkinggürtel, der per eingelassenen Griffen mit Bremswiderständen den Einsatz von Stöcken oder Gewichten ersetzen sollen. Durch Vorwärtsstoßen und Rückwärtsziehen des Kraftwiderstands sollen Arme und Oberkörper beim Laufen mittrainiert werden. Das Ehepaar Diana und Michael Failer wollte 200.000 Euro Investment für 20 Prozent Firmenanteile haben. Nach dem Pitch und Austesten des Produkts von Judith Williams, Carsten Maschmeyer und Frank Thelen, inklusive Probelauf durchs Studio, kam ein Angebot. Dümmel wollte für die geforderte Summe 30 Prozent Anteile. Es kam zum Deal.

Thermophor hält länger

Die Wärmflaschen von „Troy“, dem Startup von Benjamin Ohmer und Volker Junior sollen im Vergleich zu anderen Thermophoren den Vorteil haben, dass sich die Wärme schneller senkt und der Anwender sich weniger leicht verbrennen kann. Zudem sollen sie dank der Latentwärmespeicherung etwa doppelt so lange warm bleiben. Das Gründerduo wollte für sein Startup 200.000 Euro für 15 Prozent Beteiligungsquote haben.

„Besser als Ralf“

Investor Dümmel war von den Merkmalen des Produkts begeistert und bot 200.000 Euro für zwanzig Prozent Anteile. Kofler hingegen startete seine Angebot mit dem Worten „unvergleichlich besser als das vom Ralf“ und wollte 26 Prozent für 300.000 Euro haben – bot dafür allerdings auch zusätzlich eine bedingungslose „working capital-Linie“ als Zwischenfinanzierung im Wert von 200.000 Euro.

Doch es blieb nicht beim Löwen-Zweikampf: Dagmar Wöhrls Vision für „Troy“ enthielt eine internationale Komponente und die Investorin und Ex-Miss Germany führte ihre Kontakte zu Haushaltsartikel- und Badezimmer-Hersteller Fackelmann ins Feld. Sie bot zudem auch die geforderte Summe. Daraufhin verbesserte Dümmel seine Offerte und stellte klar, dass auch er „working capital“ zur Verfügung stellen würde. Dies blieb zwecklos. Wöhrl bekam schlussendlich vom letzten Pitch des Jahres den Zuschlag und ein sichtlich enttäuschter Dümmel gratulierte ihr mehr oder weniger zähneknirschend zum Deal.

Höhle der Löwen kehrt 2019 wieder

Insgesamt wurden in diesem Jahr von den Investoren über zehn Millionen Euro in Startups investiert. Für die nächste Staffel, die 2019 ausgestrahlt werden soll, ist bei der Höhle der Löwen ein neuer Investor in Aussicht. Nils Glagau wird fester Bestandteil der Gründer-Show. Er ist Geschäftsführer des Familienunternehmens „Orthomol“, welches Mikronährstoffe und Nahrungsergänzungsmittel produziert. Darüber hinaus fördert seine Firma Startups aus den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Trotz anders lautenden Medienberichten, Mutmaßungen und Gerüchten rund um das weitere Mitwirken von Frank Thelen und Judith Williams an der TV-Sendung, soll es sich, aus aktueller Sicht, bei Glagau um keinen Ersatz sondern um eine Ergänzung handeln. Genaueres wird jedoch es nächstes Jahr bekannt gegeben.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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