11.01.2017

Hitbox-Exit: „tens of millions of dollars“ für E-Sports-Streaming-Startup

Der österreichische E-Sports-Streaming-Dienst Hitbox, bei dem unter anderem Speedinvest an Bord war, wurde an den US-Konkurrenten Azubu verkauft. Der Brutkasten sprach mit Speedinvest-Founder Oliver Holle über den Exit.
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(c) Hitbox: Founder Markus Leitsch und Martin Klimscha

Von April bis November haben die Verhandlungen gedauert, noch vor Weihnachten war der Deal abgeschlossen: Das Wiener Startup Hitbox, das auf das Streaming von E-Sports spezialisiert ist, ging an den US-Rivalen Azubu. Über den Verkaufspreis wurde zwar Stillschweigen vereinbart, gegenüber der Los Angeles Times ließ Azubu CEO Mike McGarvey dann aber doch eine Größenordnung durchblicken: „tens of millions of dollars“ sollen bezahlt worden sein. Die Betonung liege am „s“ in „tens“, sagt Speedinvest-CEO Oliver Holle, der bei den Verhandlungen dabei war. Mehr will er im Gespräch mit dem Brutkasten aber auch nicht verraten.

+++ Presseaussendung: Streaming-Plattform Hitbox von US-Konkurrent Azubu übernommen +++

Verkaufserlös an Investoren ausgeschüttet

© Speedinvest: Oliver Holle

Holle zeigte sich im Gespräch jedenfalls sehr glücklich über den Deal. Das dürfte auch persönliche Gründe haben: Der Verkaufserlös sei bei Speedinvest zur Gänze an die Investoren ausgeschüttet worden, sagt er. Der Topf für weitere Investitionen sei bei Speedinvest aber gut gefüllt: „An Geld fehlt es nicht“, erklärt Holle. Auch mit dem Zeitpunkt des Exits ist er zufrieden: „Um Hitbox als eigenständiges Unternehmen langfristig zu positionieren, braucht es Finanzmittel, die in Österreich nicht und in Europa nur schwer aufzutreiben sind“, sagt er. Hinter Azubu würden finanzkräftige Investoren stehen, die nun zweistellige Millionenbeträge einbringen könnten.

Marken werden fusioniert, Hitbox-Founder halten Anteile

Daher seien die Hitbox-Founder und die Investoren im Frühjahr 2016 auch schnell übereingekommen, dass der Exit für alle beteiligten sinnvoll sei. Die Initiative dazu war von Azubu gekommen, nachdem bereits die Möglichkeit operativer Kooperationen ausgelotet worden war. Während die österreichischen Investoren nun ihre gesamten Anteile abgegeben hätten, hätten die Hitbox-Founder mit dem Deal Anteile an Azubu erhalten, erzählt Holle. Der Plan sei nun, einen Relaunch durchzuführen und die beiden Marken zu fusionieren – der Prozess sei aber noch nicht abgeschlossen.

+++ Anteile – die neue Währung +++

„Perfekte Ergänzung“ bei Nummer zwei der Welt

Die beiden Unternehmen würden sich dabei perfekt ergänzen. Nicht nur, dass Azubu die Märkte in Amerika und Asien gut abdecke, während Hitbox in Europa gut positioniert sei, „das Team in Los Angeles ist in den Bereichen Content und Vermarktung top, das Wiener Team punktet mit Technologie und Community“, sagt Holle. Dadurch sei der nunmehr weltweit zweitgrößte Player in der Branche besonders gut aufgestellt. Entsprechend soll auch der Standort Wien innerhalb der neuen, gemeinsamen Marke erhalten bleiben. Dabei werden auch die Hitbox-Founder Martin Klimscha, Markus Leitsch und René Weinberger weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

„Es war ein ziemlicher Husarenritt. Es ist selten, dass so etwas trotz fehlender Ansatzfinanzierung klappt“

Ein „echter Venture Case“

Für Holle ist der siebte Exit, der mit Speedinvest gelungen ist, jedenfalls eine „unglaubliche Geschichte“. Denn es handle sich bei Hitbox um einen „echten Venture Case“. „Es war ein ziemlicher Husarenritt. Es ist selten, dass so etwas trotz fehlender Ansatzfinanzierung klappt“, sagt er. Ganz so bescheiden, wie man nun glauben würde, waren die bisherigen Investments in das Wiener Startup jedoch nicht. Bei der letzten Finanzierungsrunde Ende 2015 – angeführt von Speedinvest – waren immerhin vier Millionen Dollar hereingekommen.

+++ Michael Schuster, Partner und Co-Founder von Speedinvest, im Gespräch. +++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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