10.02.2021

hiMoment: Wiener Mental Health-Startup meldet Konkurs an

hiMoment hat ein Konkursverfahren eröffnet. Die Hintergründe dafür sind gegenwärtig noch nicht bekannt.
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hiMoment: Die Founder Christoph Schnedlitz und Jan Hruby.
(c) hiMoment: Die Founder Christoph Schnedlitz und Jan Hruby.

„Das Glück ist kein ‚Vogerl‘, sondern trainierbar wie ein Muskel“, sagte Christoph Schnedlitz 2017 gegenüber dem brutkasten. Damals stellte er sein gemeinsam mit Jan Hruby gegründetes Startup hiMoment vor, das es sich als „PsychTech“ zur Aufgabe machte, die User seiner App mit einem täglichen „Glücks-Workout“ zufriedener zu machen. Im Zentrum stand dabei ein „Glückstagebuch“, in dem man die besten Momente des Tages für sich selbst festhalten konnte.

Das Konzept überzeugte auch Investoren. Nach einer 250.000 Euro-Seed-Runde durch Pioneers Ventures (jetzt Speedinvest Scouts – nicht zu verwechseln mit Pioneers Ventures II von startup300), Hermann Futter, Markus Ertler und KaPa Ventures zog hiMoment auch in der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen ein Investment (durch startup300 via Michael Altrichter) an Land, das allerdings dem Vernehmen nach nie zustande kam. 2019 startete man bei – nach eigenen Angaben – rund 30.000 monatlich aktiven Usern die Monetarisierung mit einem Premium-Modell, das weitere Funktionen bot.

HiMoment: Erst plötzlich keine Kommunikation, nun Konkursverfahren

Wenig später wurde es plötzlich still um das Wiener Startup. Hatte es zuvor regelmäßige Updates gegeben, gab es ab 29. April 2019 keine Postings mehr auf den Facebook-, Instagram– und Twitter-Seiten des Unternehmens. Den letzten Medienbericht gab es im deutschen ZDF im Juli 2019. Laut seinem LinkedIn-Profil war Co-Founder Jan Hrubý noch bis Februar 2020 im Unternehmen aktiv.

Heute vermeldete der KSV1870, dass HiMoment selbst ein Konkursverfahren eröffnet hat. Eine Fortführung des Unternehmens ist demnach nicht geplant. Derzeit sind der Seite des Kreditschutzverbands noch keine Details zur Insolvenz zu entnehmen.

Schnedlitz: „Wir haben 200.000 Menschen glücklich gemacht“

Edit: Inzwischen hat der brutkasten hiMoment-Gründer Christoph Schnedlitz für ein kurzes Statement erreicht. „Wir haben 200.000 Menschen glücklich gemacht und vielen hat unsere App sehr viel gegeben, darauf bin ich extrem stolz“, sagt der Gründer. Zum finanziellen Problem seien für das Startup vor allem stetig steigende Akquise-Kosten geworden. Die App mit all ihren Nutzern sei nun ein Asset in der Konkursmasse – natürlich würde er sie gerne fortgeführt sehen. „Ich möchte mich ausdrücklich bedanken bei meinen Investoren, bei meinem Co-Founder, bei allen Mitarbeitern und allen, die uns unterstützt haben“, so Schnedlitz.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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