13.07.2023

Hilda: Wiener KI-Startup zur Demenz-Prävention ist insolvent

Die Idee ist grandios und schließt Lücken im Gesundheitswesen. Leider muss das Wiener KI-Startup zur Demenzprävention nun Konkurs anmelden.
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Das Wiener Startup Hilda wollte mit KI Demenz vorbeugen. © Hilda Gmbh

Das Wiener Startup Hilda hat eine künstliche Intelligenz entwickelt, die Gesprächs-Interaktion und Musik für kognitives Training einsetzt und damit Demenzerkrankungen vorbeugen kann. Thomas Marek, IT- und Digitalisierungsexperte sowie Geschäftsführer der Hilda GmbH, gründete das KI-Startup im Mai 2021, wie brutkasten berichtete. Nun befindet sich das Unternehmen in einem Konkursverfahren.

Demenzprävention ist Lücke im Gesundheitswesen

Nach einem Demenz-Fall im Freundeskreis suchte Marek nach einer digitalen Lösung, um Demenz vorzubeugen und zu verzögern. Basierend auf fünf Studien im Gebiet der Pflege- und Musikwissenschaft entwickelte Marek eine künstliche Intelligenz, auf der Hilda basiert:

User:innen von Hilda trainieren dank einer Dual-Task-Methodik täglich mit Gesprächsinteraktionen und Musik für nur 15 Minuten. Damit sollen sie präventiv neuronale Verbindungen im Gehirn stärken können. Die KI richtet sich nicht nur an bereits Erkrankte oder all jene, die leichte Demenz-Symptome vorweisen. Auch gesunde Menschen über 55 Jahre hätten mit Hilda präventive Maßnahmen setzen können.

Hilda nun insolvent

Was als Idee mit Zukunftspotenzial in den Markt eintauchte, muss nun Konkurs anmelden: Mit 12. Juli wurde der Konkursantrag laut Informationen des Kreditschutzverbandes (KSV 1870) gestellt. Da es sich laut KSV um einen Konkursantrag handelt, könnte die Fortführung der Hilda GmbH in der jetzigen Form ausgeschlossen werden. Gründe für die Insolvenz sowie die weitere Vorgehensweise sind unklar, eine Anfrage des brutkasten an das Startup um eine Stellungnahme blieb bislang unbeantwortet.

Zertifizierung zum Medizinprodukt war geplant

Wie brutkasten berichtete, hatte sich Hilda „für die nächsten fünf Jahre große Pläne gesetzt“. Ziel war es indes, gegen Ende 2023 den Break-Even zu erreichen und ab 2025 in weitere Länder zu expandieren, wie Geschäftsführer Marek im Gespräch mit dem brutkasten preisgab. Auch die Zertifizierung zum Medizinprodukt stand in Kombination mit klinischen Studien am Plan. Investor:innengespräche seien im Frühjahr des letzten Jahres am Laufen gewesen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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