30.01.2020

Heymoney: Allianz setzt mit Multi-Banking-App zum Rundumschlag an

Der deutsche Versicherungs-Gigant Allianz bringt mit Heymoney, einer Marke des hauseigenen "Startups" Iconic Finance, schon bald eine Multi-Banking-App auf den Markt. Die Plattform, die dank PSD2 möglich wird, ist als Angriff sowohl auf die etablierten Banken als auch auf Challenger wie N26 zu werten.
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Iconic Finance: So soll die Heymoney-Multi-Banking-App der Allianz aussehen
(c) Iconic Finance (bearbeitet): So soll die Heymoney-App aussehen

Alle Bankkonten, Payment-Dienste, Versicherungen und Verträge auf einer Plattform – das will der deutsche Versicherungs-Gigant Allianz schon bald mit seiner Multi-Banking-App Heymoney bieten. Sie ist das erste Produkt des hauseigenen „Startups“ Iconic Finance, für das man sich den Abo-Alarm-Gründer Bernd Storm, der 2017 einen erfolgreichen Exit hatte und unter anderem Bits & Pretzels-Mitorganisator ist, an Bord holte.

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Heymoney: Übersicht und „Optimierung“ dank PSD2

Möglich wird das umfassende Service, das – kurzum – seinen Job besser machen soll als die unzähligen Einzel-Apps der Branche(n), durch die Umsetzung der PSD2-Richtlinie der EU. Erteilen die User die entsprechende Erlaubnis, darf sich Heymoney die Daten all der Finanzinstitute holen und deren Verwaltung ermöglichen. Die Multi-Banking-App soll die diversen Kontobewegungen und -stände und weitere Informationen der Kunden nicht nur abbilden. Sie soll ihnen helfen, ihre Finanzen zu „optimieren“. Sprich: Heymoney fungiert gleichzeitig indirekt auch als eine Art Vergleichsportal für die Produkte, die man bereits nutzt – auch wenn Bernd Storm von diesem Begriff gegenüber dem Handelsblatt dezidiert nichts wissen will.

Kampf um die Customer Journey

Die neue Multi-Banking-App, die noch im ersten Halbjahr 2020 gelauncht werden soll, kann also durchaus als Rundumschlag gegen die gesamte Branche gewertet werden. Den etablierten Banken nimmt man damit die Customer Journey ab und legt indirekt die Schwächen ihres Angebots offen. Das hat einen weiteren Effekt: Will man später mit einer eigenen Online-Bank starten, fällt es verhältnismäßig leicht, die ohnehin schon ongeboardeten Heymoney-Kunden von der Konkurrenz abzuwerben.

Heymoney als Konkurrenz zu N26 und Revolut?

Gleichzeitig setzt man den aufstrebenden Challenger-Banken wie N26 und Revolut – wenn die Versprechungen sich als richtig erweisen – ein in der User Experience zeitgemäßes Angebot entgegen. Gegenüber den Neo-Banken könnte man dann nicht nur mit dem Umfang der Multi-Banking-App punkten, sondern auch damit, dass kein neues Konto eröffnet werden muss. Ob die Rechnung aufgeht, wird sich freilich erst nach dem Launch zeigen.

⇒ Zur Page der neuen App (noch im Beta-Modus)

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Heymoney: Allianz setzt mit Multi-Banking-App zum Rundumschlag an

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