20.07.2020

Hex: Klagenfurter Startup möchte den Mikro-ÖV am Land effizienter machen

Das in Klagenfurt im Lakeside Park ansässige Startup Hex hat eine Software-as-a-Service-Lösung namens „hex.drive“ entwickelt, die für die Buchung und den Betrieb von Mikro-Öffentlichen Verkehr („Mikro-ÖV“)-Flotten eingesetzt werden kann. Dadurch soll das Mobilitätsangebot in ländlichen Gebieten erhöht und auf individuelle Nachfrage reagiert werden.
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Hex
Das Team des Startups Hex ist im Lakeside Park in Klagenfurt beheimatet | (c) Hex GmbH
kooperation

Die zu große Distanz zur nächsten Bahn- oder Busstation ist in ländlichen Regionen ein Grund, warum viele lieber das Auto als den öffentlichen Verkehr nutzen. Dagegen helfen Mikro-ÖV-Systeme, die das Mobilitätsangebot am Land erhöhen und auf die individuelle Nachfrage eingehen. Für Mikro-ÖV-Betreiber hat das 2017 gegründete Startup Hex rund um den Universitätsprofessor Philipp Hungerländer eine Software-as-a-Service-Lösung entwickelt.

Hex hat ÖBB als Kunde

Das in Klagenfurt ansässige Startup hat mittlerweile namhafte Kunden. So greifen beispielsweise die ÖBB auf die Software zurück, um Loks und Triebfahrzeugführer immer dorthin zu schicken, wo sie gerade gebraucht werden.

„Nun testen wir eine Cloud-IT-Lösung für den Betrieb von Mikro-ÖV-Systemen“, erklärt Marissa Florian, Chief Business Development Officer bei Hex. „Oft werden die Fahrten noch mit menschlicher Brainpower geplant. Kommen aber mehrere Fahrzeuge oder auch mehrere Bus- und Taxiunternehmen ins Spiel, wird die optimale Routenplanung des Bedarfsverkehrs kompliziert. Hier liefert unser Algorithmus Optimierung und Informationen in Echtzeit.“

Pilotregion in Kärnten

Seit September 2019 dient das Untere Drautal mit seinem Rufbus namens RUDi für Hex als Pilotregion. Bestehende Bus- und Bahnlinien werden von der Software berücksichtigt, schließlich sind RUDi und andere österreichische Mikro-ÖV-Systeme als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zum öffentlichen Verkehr ins Leben gerufen worden. Gleichzeitig dient die Software auch der Personalplanung und der Abrechnung von Fahrten. Aktuell entwickelt das Team eine Handy-App zur Buchung von Mikro-ÖV-Fahrten.

Lösung ist abdatierbar

Hex adaptiert die Software für die jeweiligen Anwender. Denn es gibt Rufbusse, Anrufsammeltaxis, Dorfmobile, Seniorenfahrtendienste oder einen Mix verschiedener Systeme, unterschiedliche Tarifsysteme und Zahlungsmethoden, ehrenamtliche und bezahlte Lenker, aber auch zusätzliche Angebote einzelner Gemeinden – zum Beispiel ein Abholservice für mobilitätseingeschränkte Menschen. Auch mit Elektrofahrzeugen kennt sich der Algorithmus aus und vergisst nicht auf Ladepausen.

Hex ist greenstarter

Das Startup ist unter anderem auch Teil des aktuellen Durchgangs von greenstart, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds. greenstart bietet für die teilnehmenden Startups eine professionelle Begleitung bei der Weiterentwicklung ihrer CO2-sparenden Geschäftsmodelle – der brutkasten berichtete.

„Die Klima- und Energie-Modellregionen sind eine wichtige Zielgruppe für uns. Wir hoffen auf einen offenen Austausch“, sagt Chief Business Development Officer Florian. „Die Software lässt sich per Videokonferenz sowohl in der Administrator- als auch in der Kundenansicht vorstellen. Umgekehrt sind wir sehr an den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen und Herangehensweisen an den Mikro-ÖV interessiert.“

Internationalisierung von Hex

In den nächsten Jahren soll die Software nicht nur im heimischen Mikro-ÖV zum Einsatz kommen, sondern auch im benachbarten Ausland, vor allem in Südtirol und Bayern. „Technisch möglich wäre es auch, gemeinsame Tickets für Verkehrsmittel in- und außerhalb der jeweiligen Verkehrsverbünde anzubieten und abzuwickeln oder benachbarte Mikro-ÖV-Systeme miteinander zu verknüpfen“, so Florian. „Dazu bräuchte es allerdings zuerst politische Entscheidungen.“

Greenstart: Roundtable Session #1 | Hex im Pitch (Minute 13:30)

*Disclamier: Das Startup-Porträt von Hex ist in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds im Rahmen von greensstart entstanden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Hex: Klagenfurter Startup möchte den Mikro-ÖV am Land effizienter machen

  • Hex bietet mit der Software-as-a-Service-Lösung „hex.drive“ ein System für die Buchung und den Betrieb von Mikro-Öffentlichen Verkehr („Mikro-ÖV“)-Flotten. Damit wird das Mobilitätsangebot in ländlichen Gebieten erhöht und auf individuelle Nachfrage reagiert.
  • Die Hex-Algorithmen schaffen dabei aufgrund komplexer mathematischer Berechnungen Einsparungen, die sich neben einer Kostenreduktion insbesondere in einer verminderten CO2-Belastung sowie einem niedrigeren Energieverbrauch widerspiegeln.
  • Dank diesem bedarfsorientierten Mobilitätsangebot können Buchungen in Echtzeit ressourcenoptimal und umweltverträglich durchgeführt werden.

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