14.03.2024

HerzensApp: Grazer CareTech-Startup startet erste Finanzierungsrunde

Pflegeagentur, Pflegekraft und Angehörige: Gleich drei Zielgruppen soll die HerzensApp mithilfe von KI-Lösungen bedienen.
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HerzensApp
CTO, CEO und COO: Das Gründerteam der HerzensApp. (c) HerzensApp

Zeit, Geld, Fachkräfte: Dass es in der Pflege an allen Ecken und Enden mangelt, ist nichts Neues. Neu ist hingegen der Lösungsansatz des jungen Grazer Startups HerzensApp: „Wir sind der Meinung, man kann diesen Pflegenotstand nur mit einer Ökosystem-Lösung bekämpfen“, erklärt COO Oliver Wimmer. Gemeint ist damit eine Plattform, die im Jänner österreichweit gelauncht wurde und sämtliche Akteur:innen in der Pflege miteinander verbindet: Pflegeagenturen, Care-Geber:innen und die Angehörigen selbst. Damit will sich HerzensApp als B2B-SaaS von anderen Angeboten abgrenzen, die sich nur auf eine Zielgruppe fokussieren.

HerzensApp soll Sprachbarrieren lösen

Die App verknüpft somit Familien, Pflegeagenturen und Pflegepersonen miteinander. Weil aufgrund von Sprachbarrieren die Kommunikation in der Pflege häufig Probleme bereitet, wurde eine KI-Assistenz in die App implementiert: Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige können auf einer Art Social-Media-Plattform in ihrer Muttersprache miteinander chatten, die Übersetzung erfolge automatisch. „Man merkt, dass die Care-Giver in der Familie sehr oft als Fremdkörper betrachtet werden“, so Wimmer. Durch das Einbinden in die Familienkommunikation sollen Pflegekräfte sich mehr zugehörig fühlen.

Weil beim Dokumentieren und Eintragen von Pflegeinformationen in Excelsheets besonders viel Zeit verloren gehe, wurde außerdem eine Speech-to-Text-KI eingebaut: Updates können von Pfleger:innen in der jeweiligen Muttersprache eingesprochen werden, die KI speichert sie als Text in der Zielsprache ab. Das Tool ist für 16 verschiedene Sprachen mit Fokus auf Medizin-Jargon ausgelegt. Der Hintergrund: Diese Zeit solle dadurch wieder in die Pflege investiert werden können.

„Software ist nie fertig“

Weitere KI-Feautures sollen laut Wimmer im Laufe der nächsten zwei Wochen gelauncht werden, darunter ein Projekt, das mit Studierenden der FH Joanneum entwickelt worden ist: Dadurch sollen die medizinischen Daten automatisch für Angehörige zusammengefasst werden. Obwohl noch laufend an der Software gefeilt wird, habe man sie unter dem Motto “better done than perfect” schon unter die Leute bringen wollen. “Software ist nie fertig”, so Wimmer.

Für die Weiterentwicklung der HerzensApp hat das mittlerweile elfköpfige Team bereits Förderungen in siebenstelliger Höhe erhalten. Da das Kapital hauptsächlich produktgebunden ist, begibt sich das Startup nun in seine erste (Pre-Seed-) Finanzierungsrunde. Dass sich das Startup in einer stabilen finanziellen Lage befindet, begründet COO Wimmer vor allem mit Timing: „Ab und zu braucht es als Startup einfach das Glück, dass man zur richtigen Zeit anfängt. Genau das war die richtige Zeit, damit wir die Förderungen bekommen. Und wir sind super dankbar dafür.“

Von einem Startup ins nächste

Als „unkonventionell“ bezeichnet Wimmer die Gründungsgeschichte von HerzensApp. Unkonventionell deshalb, weil er und sein Co-Founder Konstantin Pollanz die Idee dafür in den Schoß fiel, als sie eigentlich an einem ganz anderen Startup arbeiteten: Über ihr FoodTech Ambro kamen sie erstmals in Kontakt mit Pflegeeinrichtungen, wurden auf die Missstände in der Care-Kommunikation aufmerksam – und fielen in ein „Rabbithole“, wie Wimmer es bezeichnet.

„Bei Interviews mit Pfleger:innen haben wir gemerkt, dass sie gehofft haben, dass ein junges Team dieses Thema aufgreift und sich da was tut. Dann hatten wir einen Antrieb“, so Wimmer. Für den 26-Jährigen ist es bereits das dritte Startup, das er gegründet hat; das erste ging in Konkurs, wie brutkasten bereits berichtete. Das zweite, Ambro, gründete er bereits mit Pollanz. Nachdem sie „einen guten Exit hingelegt haben, gründeten die beiden im Februar 2023 die HerzensApp GmbH. „Wir ergänzen uns wahnsinnig gut. ‚I speak, he thinks‘, sag ich immer“, sagt Wimmer.

Große Ziele und fleißiger CTO

Komplettiert wurde das Team durch Dr. Alireza Fasih. „Ein Tech Startup braucht einen guten CTO“, so Wimmer. Fasih promovierte vor über zehn Jahren im Bereich Computer Science bereits mit Fokus auf KI. Seine Expertise zusammen mit den immer größer werdenden Möglichkeiten im Bereich der KI waren ausschlaggebend für die Gestaltung der HerzensApp. Derzeit ist diese noch auf den österreichischen Markt ausgelegt, in weiterer Folge sollen jedoch immer mehr Länder und Sprachen angebunden werden. Es wird sich also bei den Softwareupdates in den kommenden Wochen bestimmt nicht um die letzten handeln.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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