18.05.2021

HeroBox: Wiener Startup startet mit Mehrweg-Lösung für Takeaway

Die Coronakrise machte Takeaway in der Gastronomie zum Standard. Das Wiener Startup Herobox launchte nun eine digital unterstützte Lösung, um der Müllproblematik zu begegnen.
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HeroBox: Das Gründer-Duo Alexandra Brandl und Jakob Buchmayer
(c) HeroBox: Das Gründer-Duo Alexandra Brandl und Jakob Buchmayer

Es gab sie einmal, eine Zeit, in der „zum Mitnehmen“ im Restaurant eine (teilweise kaum genutzte) Option war, und nicht die einzige Möglichkeit. Und diese Zeit wird bald wiederkommen. Doch dabei steht fest: Es wird nie wieder ganz wie es war. Und auch Takeaway dürfte nach der Krise einen fixen Platz behalten. Was dabei vielen übel aufstößt ist die Müllproblematik durch Kunststoff-Transportbehälter für das Essen. Doch die bislang verfügbaren Mehrweg-Lösungen werden wenig genutzt. Das Wiener Startup HeroBox tritt nun mit einem neuen System an, mit dem es die Nachteile beseitigen will.

QR-Code scannen statt Pfand bezahlen

Um das Mehrweg-Geschirr des Startups nutzen zu können, muss man sich in der HeroBox-App (iOS und Android) registrieren und dann den QR-Code am Geschirr scannen. Pfand ist wegen der digitalen Erfassung keiner zu bezahlen und auch sonst fallen für Endkunden keine Kosten an. Das Geschirr kann innerhalb von sieben Tagen in einem beliebigen anderen Partnerrestaurant zurückgegeben werden, das auch für die Reinigung zuständig ist. Zum Launch diese Woche waren 13 Partnerrestaurants in Wien mit mehreren Hundert Stück des Geschirrs an Bord, darunter etwa Habibi und Hawara, Superfood Deli, Zina’s Eatery und Zuppa. „Das ist allerdings nur der Anfang. Wir sind bereits mit ca. 50 weiteren Restaurants einig und wollen das System möglichst schnell flächendeckend umsetzen“, sagt Gründerin Alexandra Brandl gegenüber dem brutkasten.

(c) HeroBox: So sieht das Geschirr aus

Für die Partnerrestaurants sei das System kostengünstiger als Einmal-Geschirr, erklärt die Gründerin: „Es gibt keine fixen monatlichen Gebühren. Stattdessen zahlen die Partnerbetriebe eine rein nutzungsbasierte Gebühr pro Befüllung einer HeroBox. Der Preis liegt dabei unter jenem von Einweggeschirr“. Dieses koste unter anderem wegen neuer EU-Auflagen für Verpackungen bis zu 80 Cent pro Box, sei also vergleichsweise sehr teuer. „Außerdem sind die heutzutage immer beliebteren ‚recycelbaren‘ Einwegverpackungen aus Karton leider nicht so nachhaltig, wie oft initial angenommen. In Wien gibt es die Kapazitäten nicht, um diese Verpackungen im großen Stil auszusortieren und getrennt weiterzuverarbeiten, weshalb sie schlussendlich doch fast immer einfach verbrannt werden“, so Brandl.

HeroBox-Gründerin: „Unsere klare Ambition ist, international zu expandieren“

Nun will HeroBox schnell wachsen. „Wir haben bereits mehrere Anfragen von Business Angels bekommen und sind aktuell bereits am Anstellen der ersten Vorbereitungen einer potentiellen Pre-Seed Runde, um HeroBox wirklich flächendeckend anbieten zu können und schnell zu skalieren“, sagt die Gründerin, „Das Problem der Einwegverpackungen gibt es ja nicht nur in Österreich oder gar Wien, sondern global. Unsere klare Ambition ist, international zu expandieren“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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