22.02.2023

Hermann Hauser an 80-Millionen-Euro-Fonds für Deep-Tech-Startups beteiligt

Business Angel Hermann Hauser ist an einem 80 Millionen schweren Deep-Tech-Fonds der VC-Unternehmen Apex Ventures aus Wien und Amadeus Capital Partners aus Großbritannien beteiligt.
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Amadeus Apex Technology Fonds: Hier die Beteiligten Anne Glover (Amadeus), Andreas Riegler (APEX), Wolfgang Neubert (APEX), Hermann Hauser (Amadeus) (c) Amadeus Apex Technology Fonds via TechCrunch

Die britische Risikokapitalgesellschaft Amadeus Capital Partners und die österreichische Apex Ventures GmbH bündeln ihre Risikokapital-Ressourcen und starten gemeinsam einen 80 Millionen Euro schweren Fonds, den Amadeus Apex Technology Fund. Wie das US-amerikanische Nachrichtenportal TechCrunch berichtet, soll sich der Fonds primär an Deep-Tech-Startups richten.

Hermann Hauser und Anne Glover am Deal beteiligt

Zu den Kerninvestor:innen des neuen Deep-Tech-Fonds zählen die Amadeus-Co-Founderin Anne Glover sowie ARM-Mitgründer Hermann Hauser, die von den Apex-Partnern Andreas Riegler und Wolfgang Neubert unterstützt werden. Das Venture-Capital-Duo soll im ersten Closing 28 Millionen Euro (30 Millionen US-Dollar) für den Amadeus Apex Technology Fund aufgebracht haben. Nun steht der Fonds-Abschluss in Höhe von 80 Millionen Euro (85 Millionen US-Dollar) auf dem Plan.

Erste Investition in deutsches Raumfahrt-Startup

Ziel des Amadeus Apex Technology Fonds sei es, zwischen einer und 1,5 Millionen Euro in Startups in ihrer Seed- und Series-A-Phase zu investieren. Investitionskriterium sei darüber hinaus eine zukunftsweisende Technologie der Bereiche SpaceTech, Künstliche Intelligenz, Quantencomputing sowie Mobilität und Robotik. Der Fonds soll sich primär auf Startups im DACH-Raum fokussieren. Darüber hinaus seien weitere Investments in Polen, Dänemark und den Niederlanden geplant, in Großbritannien sei vorerst nichts geplant.

Im Gespräch mit TechCrunch erzählt Andreas Riegler von Apex, dass die Partnerschaft vor allem Frühphasen-Investitionen in Deep-Tech-Startups und damit Expansionen in andere europäische Märkte unterstützen soll. Der Fonds konzentriere sich auf den zentraleuropäischen Raum, da es sich hier um “den perfekten Nährboden für Deep-Tech-Innovationen in der Anfangsphase” handeln würde, mit hoher Universitätsdichte und einem großen Entwicklerpool. “Gleichzeitig sind die Finanzmittel für Deep-Tech immer noch gering, was eine enorme Wachstumschance darstellt“, so Riegler gegenüber TechCrunch.

Über das VC-Duo Apex Ventures und Amadeus Capital Partners

Apex Ventures wurde vor sechs Jahren in Wien gegründet und habe seither rund 40 Investitionen getätigt. Zuletzt beteiligte sich das VC-Unternehmen in Höhe von 2,7 Millionen Euro am deutschen Biophotonik-Startup Refined Laser Systems, das eine neuartige Technologie zur färbungsfreien Gewebediagnostik entwickelt hat.

Die Risikokapitalgesellschaft Amadeus Capital Partners wurde 1997 mit Sitz in Cambridge, Großbritannien, gegründet. In den letzten 25 Jahren soll Amadeus mehr als 260 Investitionen getätigt haben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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