17.07.2019

4 große Herausforderungen für die Energiebranche

Die Energiebranche unterliegt gerade einem massiven Wandel. Und wie in vielen anderen Bereichen gilt: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Wir sprachen mit dem Wien Energie-Innovationsverantwortlichen Stefan Kermer über die größten Herausforderungen der Branche und den Zugang des Unternehmens dazu.
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Wien Energie: 4 große Herausforderungen in der Energiebranche
(c) Wien Energie / Schedl: Impression von der Innovation Challenge #3
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Wo geht die Reise hin? – Diese Frage stellt man sich angesichts rapider Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung gerade über alle Branchen hinweg. Denn wer die erwartete Disruption verschläft, könnte am Abstellgleis landen. Wer sie hingegen mitbestimmt, kann den großen Wandel nicht nur „überleben“, sondern als Gewinner aus ihm hervorgehen. „Wir haben auch in der Energiebranche gerade massive Veränderungen“, sagt Stefan Kermer, Head of Innovation and Strategic Projects bei Wien Energie. „Wir sind dabei in der guten Position, in vielen Bereichen Vorreiter zu sein“, sagt Kermer.

+++ Wien Energie: Gemeinsam mit Startups auf den Spuren neuer Geschäftsmodelle +++

Energiebranche: Viele Entwicklungen erst am Anfang

Und Vorreiter will man bei Wien Energie auch in jenen Innovationsfeldern werden, die gerade erst im Entstehen begriffen sind, bzw. die sich aus den großen Entwicklungen unserer Zeit erst ergeben. Kermer, der auch für die aktuelle vierte Ausgabe der Wien Energie Innovation Challenge verantwortlich zeichnet, definiert dazu vier große Herausforderungen der Energiebranche, die für das Unternehmen besonders relevant sind. Eines nimmt er dabei vorweg: „Für alle braucht es digitale Lösungen“.


1. Dezentralisierung

Wien Energie: Stefan Kermer über große Herausforderungen in der Energiebranche
(c) Wien Energie / Schedl: Stefan Kermer

„Es gibt etwa immer mehr private Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen. Früher ging die Energie in eine Richtung – nämlich von uns zum Konsumenten. Jetzt wird es immer mehr zu einem komplexen Netzwerk. Und das Bedarf einer Orchestrierung“, erklärt Kermer. Auch die steigende Anzahl an E-Fahrzeugen würde hier eine Rolle spielen – alleine in Wien seien gerade 1000 Ladestellen geplant. Dabei sei klar: „Es muss alles zusammenspielen“. Denn am Ende müsste für die Kunden mit Strom und Wärme alles reibungslos funktionieren. „Es darf keine Unannehmlichkeiten geben“.

2. Smart City

Um das genannte Zusammenspiel gehe es auch beim Thema Smart City. „Die Smart City-Rahmenstrategie der Stadt Wien ist erst kürzlich aktualisiert worden. Der Tenor ist: Alles wird vernetzter. Es wird hier sehr viele Player brauchen, die Kooperieren und gemeinsame Lösungen schaffen“, sagt Kermer. Für Wien Energie bedeute das einerseits eine noch engere Zusammenarbeit mit den Schwestergesellschaften Wiener Netze und Wiener Linien. Andererseits liege der Fokus immer stärker auf dem Cross-Industry-Ansatz und Co-Creation mit anderen kleinen und großen Unternehmen. Eine entscheidende Rolle in der Strategie habe die Dekarbonisierung. „Hier sind wir mit der Fernwärme, Photovoltaik-Anlagen und Großwärmepumpen Vorreiter und ein entsprechend essenzieller Player in der Umsetzung der Strategie“, sagt Kermer. Besonders relevant sei auch das Zusammenspiel mit neuen Mobilitäts- und Supply Chain-Konzepten.

3. Infrastruktur

Für all das brauche es auch die richtige Infrastruktur. Und das sei eines der Kernthemen bei Wien Energie. „Man denke nur an den notwendigen 5G-Ausbau. Die wenigsten wissen, dass wir in Wien ein riesiges Glasfaser-Netz betreiben“, merkt Stefan Kermer an. Das sei freilich nur ein Teilaspekt für das Unternehmen. „Es geht etwa auch um ein zukunftsfähiges Gebäudemanagement, das mittels entsprechender Sensorik und IoT-Anwendungen smart gemacht werden kann. Und bei uns geht es natürlich um den gesamten Erzeugungsbereich, etwa darum große Kraftwerke zu optimieren und verbessern. Letztlich ist die Frage: Wie kann man das ganze Energiesystem in Zukunft noch intelligenter machen?“ Ein sehr konkretes Beispiel für Wien Energie sei hier etwa das Brennstoffmanagement in der Müllverbrennung, also die optimale Aufteilung des Mülls für eine effiziente Verwertung.

4. Innovative Geschäftsmodelle

Die genannten Punkte würden jedenfalls eines erfordern, ist Stefan Kermer überzeugt: Neue Geschäftsmodelle. „Es gibt immer mehr Wettbewerb in der Energiebranche und wir müssen uns klar differenzieren“. Es brauche daher neue und mehr Dienstleistungen. „Hier geht es einerseits um den Endkunden-Markt, andererseits sind aber auch im B2B-Bereich neue Angebote gefragt“, sagt Kermer. Denn die Themen Dezentralisierung – Stichwort: Prosumer, Smart City – Stichwort: Smart Mobility und Infrastruktur – Stichwort: Vernetzung, ließen sich eben nicht immer in die vorhandenen Systeme pressen.


Stefan Kermer und Christian Panzer von Wien Energie im aktuellen Video-Talk

Live-Talk mit Stefan Kermer und Christian Panzer von Wien Energie

Live-Talk mit Stefan Kermer und Christian Panzer von Wien Energie über den aktuellen Call zur Innovation Challenge #4.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 15. Juli 2019

Innovation Challenge #4: Herausforderung trifft Lösung

Es sind diese vier Herausforderungen, die auch bei der Innovation Challenge #4, deren Call noch bis 11. August dauert, im Zentrum stehen. Wien Energie sucht dort – ganz im Sinne des Cross-Industry- und Co-Creation-Ansatzes – nicht mehr nur nach Startups, sondern nach Partnern jeder Größe. Dabei kann man aus den vorangegangenen Challenges und Programmen bereits eine beeindruckende Zwischenbilanz vorweisen: „Wir haben aktuell rund 40 Startup-Projekte und rund 20 langfristige Kooperationen. Damit sind wir einer der Innovationsleader in Österreich was Startups betrifft“, sagt Kermer.

Und auch wenn sich ein Teilnehmer im aktuellen Call nicht in den Themenfeldern wiederfinde, gebe es eine Chance, sagt der Innovationsverantwortliche. „Wir wurden auch in den bisherigen Challenges schon einige Male überrascht. Am Ende zählt für uns jedes Konzept, das das Potenzial hat, uns als Unternehmen besser zu machen“.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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