23.02.2023

Herausfordernden Zeiten mit smarten Investitionen trotzen – das sollten Online-Händler jetzt beherzigen

Gastbeitrag. Annett Polaszewski-Plath ist seit März 2022 Managing Director für die DACH-Region beim Finanzdienstleister Mollie. Die Digitalexpertin treibt das Wachstum des Unternehmens in Deutschland, Österreich und der Schweiz voran. Und hat für Online-Händler Tipps parat.
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(c) Mollie - Anett Polaszewski-Plath vom Finanzdienstleister Mollie über Onlinehandel.

Nach monatelanger Schwarzmalerei scheint es Licht am Ende des Tunnels zu geben, das Schreckensszenario namens Rezession hat sich – zumindest für den Moment – nicht bewahrheitet. So gab das EU-Statistikamt Eurostat Anfang Februar bekannt, dass sich die Inflation im Euroraum im Januar den dritten Monat in Folge abgeschwächt hat.

Wobei das zeitweilige Durchatmen nicht alle europäischen Länder einschließt, denn in Österreich ist eine Entwicklung entgegen dem Trend zu beobachten; hier hat sich die Teuerungskrise auch im Januar weiter verschärft, die Inflation liegt nun bei 11,5 Prozent. Fest steht: Eine allgemeine Entwarnung kann noch lange nicht ausgerufen werden und ob wir gerade noch so an der Rezession vorbeigeschrammt sind oder diese doch noch eintritt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. 

Was wir wissen: Die Krise hatte und hat enorme Ausmaße und traf über kurz oder lang sämtliche Industriezweige. So auch jene, die bis zum Frühjahr 2022 in den letzten Jahren von Umsatzrekord zu Umsatzrekord gesprungen sind. Zu jener elitären Gruppe durfte sich auch der E-Commerce zählen, aber selbst diese Branche verbuchte Einbußen im vergangenen Jahr. In Deutschland schrumpfen die Umsätze in den ersten drei Quartalen 2022 um 4,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in Österreich belief sich das Minus im zweiten Quartal 2022 auf 4,8 Prozent

Die langfristige Perspektive ist im Onlinehandel von Optimismus geprägt

Wie eine aktuelle Umfrage des Handelsinstituts ECC und des Finanzdienstleisters Mollie unter 100 deutschen Onlinehändlern ergab, geht die deutliche Mehrheit (78 Prozent) davon aus, dass der Negativtrend mit sinkenden Verbraucherausgaben weiter anhalten wird; es ist davon auszugehen, dass die österreichischen Kollegen die Lage ähnlich negativ einschätzen – insbesondere im Licht der hier nach wie vor steigenden Inflation.

Neben geringeren Umsätzen haben Online-Händler auf betriebswirtschaftlicher Seite vor allem mit höheren Energie-, Logistik- und Einkaufskosten zu kämpfen. In dieser Gemengelage könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Verantwortlichen im E-Commerce in Panik verfallen und voreilig unbedachte Entscheidungen treffen, um ihr Geschäft zu retten.

Weit gefehlt, wie die Umfrageergebnisse zeigen. So zeichnen sich die befragten Händler durch einen sehr differenzierten Blick aufs Geschehen aus und sie wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen den durch die multiplen Krisen hervorgerufenen kurzfristigen Gefahren und Herausforderungen auf der einen und der Perspektive der nächsten 10+ Jahre auf der anderen Seite. Zwei Drittel (67 Prozent) beurteilen die langfristige Entwicklung nämlich als gut. 

Diese grundlegend optimistische Einstellung spiegelt sich auch im anhaltenden Investitionswillen der meisten Onlinehändler wider. „Jetzt erst recht!” scheint das Gebot der Stunde zu lauten, strategisch smarte Investitionen vor allem in digitale Maßnahmen stehen laut der Umfrage hoch im Kurs. Gerade in herausfordernden Krisenzeiten ist dies die richtige Strategie, denn weder der sofortige Stopp jeglicher Optimierungen noch das Gießkannenprinzip a la „Viel hilft viel” wird maßgeblich dazu beitragen, das eigene Business zu konsolidieren und gleichzeitig konkurrenzfähig zu halten und vernünftige Wachstumsbestrebungen – auch während der Krise – angehen und umsetzen zu können.   

Genau überlegen, welche Investition in digitalen Fortschritt aktuell Sinn ergibt

Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen sind auf jeden Fall ratsam, jedoch sollte das zur Verfügung stehende Arsenal differenziert betrachtet und hinsichtlich der tatsächlichen Tauglichkeit kritisch überprüft werden. Nur weil ein Tool medial heiß diskutiert und der nächste große Trend ausgerufen wird, bedeutet es noch lange nicht, dass es für jeden Typus von Online-Händler ein Muss ist, diesem Trend zu folgen.

Beispiele für entsprechende „innovativere” Maßnahmen sind Virtual/Augmented Reality, KI oder auch Blockchain-Technologien. Zum einen ist eine sinnvolle Implementierung solcher Technologien mit äußerst hohen Kosten verbunden, zum anderen muss man über die benötigte Expertise zur kontinuierlich effektiven Nutzung und Optimierung verfügen. 

Gehen wir aber nochmal einen Schritt zurück: Um natürlich überhaupt an irgendeiner Stelle investieren zu können, müssen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Gerade für KMUs – auch im E-Commerce – können hier bereits große Schwierigkeiten auftreten: Kann man nicht auf Rücklagen zurückgreifen, trifft der klassische Kreditwunsch bei Banken verstärkt auf taube Ohren.

Eine Umfrage der Europäischen Zentralbank über den Zugang zu Finanzmitteln für KMUs bestätigt, dass es für junge und innovative Unternehmen besonders schwierig ist, Bankkredite zu erhalten. Und dabei ist der schnelle und unbürokratische Zugang zu Kapital entscheidend, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken und smart zu investieren, um eben die Umsätze aufrechtzuerhalten und nicht zwangsläufig in eine Spirale aus steigenden Kosten und sinkenden „Revenues“ zu geraten. 

Die Optimierung der Customer Journey als Bezugspunkt für smarte Investitionen

Welche schnell umsetzbaren Maßnahmen sind also zu empfehlen? Um im ersten Schritt im Wettbewerb mit der Konkurrenz nicht unterzugehen und bei Bestandskunden nicht in Vergessenheit zu geraten, müssen Marketingaktivitäten unbedingt aufrechterhalten werden. Die begrenzten finanziellen Mittel sollten dabei jedoch nicht in Form von Google Ads verpulvert werden; mehr Sinn ergibt ein Multi-Channel-Ansatz, der von klassischen Bannern über Social Media Ads bis zu Newsletter-Kampagnen reicht, damit mehrere Touchpoints kreiert werden, um noch unschlüssige Interessenten vom Kauf zu überzeugen.

Hat man die Konsumenten an diesem Punkt, sollte man sich um einen zentralen Punkt kümmern: „Conversion“-Optimierung. Online-Händler, die sich damit nicht befassen, laufen Gefahr, deutliche Einbußen hinnehmen zu müssen. Dass diese Aussage nicht übertrieben ist, belegen aktuelle Zahlen, wonach jedes Jahr weltweit im Onlinehandel Warenkörbe im Wert von 4,5 Billionen US-Dollar zurückgelassen werden.

Der Europäische E-Commerce Report fand heraus, dass der Hauptgrund für Kaufabbrüche hohe Versandkosten oder Steuern sind (71 Prozent). Mehr als die Hälfte der befragten österreichischen Verbraucher (56 Prozent) gab an, den Kauf abzubrechen, wenn sie das Gefühl haben, die Zahlungsmethode sei nicht sicher; auf dem dritten Platz folgt der Kaufabbruch, wenn die bevorzugte Zahlungsmethode nicht zur Verfügung steht.

Online-Händler sollten somit sicherstellen, ihre Versandkosten so niedrig wie möglich anzusetzen und diese von Beginn der Customer Journey transparent zu kommunizieren. Des Weiteren muss der Zahlungsprozess reibungslos vonstattengehen: Dies beinhaltet, dass er nicht auf die Seite eines Drittanbieters führt, sondern auf der Seite des Händlers im vertrauten CI stattfindet, dass alle für den heimischen Markt relevanten Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen und bei wiederkehrenden Kunden „One-Click-Payments“ möglich sind. Insbesondere letztgenannter Service spielt eine große Rolle beim weiter an Relevanz gewinnenden Mobile-Shopping.

Online-Händler, deren Webshop bis dato noch nicht responsiv ist und somit noch nicht für die verschiedenen Ausspielkanäle wie Desktop, Tablet und Smartphone optimiert ist, haben keine Zeit zu verlieren, diese Anpassungen genau jetzt vorzunehmen. 

So naheliegend es sein mag, muss es an dieser Stelle dennoch auf den Punkt gebracht werden: Der Webshop ist die Visitenkarte eines jeden Online-Händlers. Wer es nicht vermag, entlang der gesamten „Customer Journey“ den steigenden Ansprüchen und Bedürfnissen der Konsumenten gerecht zu werden, wird über kurz oder lang von der Konkurrenz abgehängt.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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