28.04.2021

Henkell Freixenet Österreich: Startschuss für eigenen Onlineshop

Um seine Onlinepräsenz weiter auszubauen und die Konsumenten auf direktem Weg zu erreichen, hat der Schaumwein-Hersteller Henkell Freixenet einen eigenen Webshop gelauncht.
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Henkell Freixenet
© Henkell Freixenet

„Die österreichischen Distanzhandelsausgaben werden vom eCommerce getragen und erreichten 2020 mit 8,7 Mrd. Euro einen neuen Rekordwert. Brandbeschleuniger ist eindeutig die Covid-Krise. Das zeigt eindrücklich, dass wir uns noch breiter aufstellen müssen, um unsere Zielgruppe überall dort zu erreichen, wo sie sich aufhält. Ebenso ist es uns ein Anliegen, die Wertschöpfung in Österreich zu garantieren und nicht den Kaufkraftabfluss zu fördern“, erklärt Henkell Freixenet Austria-Geschäftsführer Philipp Gattermayer den Launch.

Im Onlineshop bietet das Unternehmen ab sofort sein gesamtes österreichisches Markenprodukt-Portfolio – angefangen von Mionetto Prosecco, Alfred Gratien Champagner über Freixenet Cava bis hin zu Weinen und Spirituosen – an. Ergänzt wird das Sortiment um anlassspezifische Packages wie etwa zum Muttertag oder exklusive Spezialitäten, die im Handel nicht erhältlich sind. Für die Umsetzung des Webshops zeichnete die Wiener Agentur quick brown fox verantwortlich.


Über Henkell Freixenet
Henkell Freixenet Austria ist laut eigenen Angaben österreichischer Marktführer im Schaumweinbereich: Jede dritte in Österreich verkaufte Flasche kam im Jahr 2020 aus den eigenen Kellereien. Österreich ist für den Hersteller von Sekt, Cava, Prosecco, Champagner, Crémant, Wein und Spirituosen einer der wichtigsten Märkte – bereits 1952 wurde Henkell & Co als erstes Tochterunternehmen in Wien gegründet. Henkell Freixenet bezieht seine Grundweine aus den besten Weinanbaugebieten weltweit – beträchtliche Trauben-Mengen stammen von österreichischen Winzern. Seit 2020 hat verfügt man mit dem Wiener Hofburg Sekt über einen eigens für den heimischen Markt kreierten österreichischen Sekt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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