25.04.2022

Hempions: Startup von 4 Spitzensportlern macht Hanf-Parmesan

Das Vorarlberger Startup Hempions bietet verschiedene Lebensmittel aus Hanfsamen an - und verspricht positive Effekte für die Gesundheit.
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Die Hempions-Gründer Daniel Meier, Lukas Bitschnau, Florian Braitsch und Fabian Braitsch | (c) Hempions
Die Hempions-Gründer Daniel Meier, Lukas Bitschnau, Florian Braitsch und Fabian Braitsch | (c) Hempions

Daniel Meier hat als Weltcup-Ski-Rennläufer eine gewisse Bekanntheit in Österreich erlangt. Der Vorarlberger litt lange an chronischen Rückenschmerzen. Heute behauptet er, Hanf habe ihn gesund gemacht. „Es gibt so viele andere Sachen, Spritzen und Chemie (…), aber das ist nur eine Symptombekämpfung. Ich wollte an die Ursache gehen. Mit der Ernährungsumstellung, mit den Hanfsamen, bin ich an die Ursache herangegangen“, lässt sich Meier in einer Aussendung zitieren. Das hab ihn so fasziniert, dass er gemeinsam mit drei weiteren Spitzensportlern das Startup Hempions mit Sitz im Voralberger Wolfurt gegründet hat.

Hempions: Vom Hanf-Parmesan über Crunchies bis zum CBD-Öl

Meiers Co-Founder sind Ski Freestyle Europacup-Gesamtsieger Fabian Braitsch, dessen Bruder, mehrfacher Kunstturnstaatsmeister Florian Braitsch und Ski Freestyle-Fahrer Lukas Bitschnau. Sie alle kommen aus Voralberg und haben Hempions bereits 2018 gegründet und das Produktsortiment seitdem schrittweise ausgebaut. Fabian und Florian Braitsch haben die Geschäftsführung inne.

Gesunde Ernährung sei für den Erfolg im Sport und für den Körper im Allgemeinen bekanntermaßen sehr wichtig, oft werde jedoch für die optimalen Nährwerte der gute Geschmack geopfert, meinen die Gründer. Doch „bei den bestehenden Produkten am Markt waren die Gründer enttäuscht und setzen sich Qualität und Geschmack als oberstes Ziel für ihre Produkte“. Bislang am Markt hat das Startup Hanföl, süße Hanf Crunchies, Hanfprotein-Pasta, Hanfmus, Hanfsamen in verschiedenen Ausführungen, extrahiertes Hanf-Protein und CBD-Öl in zwei Stärken. Das neueste Hempions-Produkt ist der Hanf-Parmesan-Ersatz „Harmesan“.

Hanf als „bedeutende Nutzpflanze in puncto Nachhaltigkeit“

Zudem seien Hanf-Lebensmittel auch gut für die Umwelt, betonen die Gründer: „Neben dem Einsatz als wertvoller Nährstoff für den menschlichen Körper ist Hanf auch eine bedeutende Nutzpflanze in puncto Nachhaltigkeit. Hanf wächst nahezu überall ohne Verwendung von künstlichem Dünger oder Spritzmitteln. Die Hanfpflanze kennt keine natürlichen Feinde und ist sehr robust. Dank des dich­ten Wurzelwerks lockert sie das Erdreich, entzieht den Böden Schadstoffe und hinterlässt diese fruchtba­rer. Hanf trägt als effizienter CO2-Speicher zum Klimaschutz bei und passt ideal in die nachhaltige Land­wirtschaft“.

Hempions pitcht in der aktuellen Folge der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen. Außerdem in dieser Episode: BeFound, BluFly und PlusGear.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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