22.12.2020

HelloBello: Wiener Startup liefert individuell optimiertes Hundefutter

Das Wiener Startup HelloBello möchte sich von unappetitlichen Fleischklumpen und unbestimmbaren Gerüchen beim Hundefutter verabschieden. Mittels eigenem Konfigurator wird das Frischfutter des Unternehmens individuell und regional auf den jeweiligen Hund angepasst. Mitte Jänner wird sich das Startup auch einem breiten TV-Publikum vorstellen.
/artikel/hellobello
HelloBello, Wolfgang Maurer, Tierfutter, Hundefutter, Frisches Hundefutter, Tractive,
(c) HelloBello - Das HelloBello-Team möchte einen neuen und einfacheren Zugang zu frischem Hundefutter etablieren.

Wolfgang Maurer denkt gern nach, wenn er Ruhe hat. Besonders gut geht das beim Gründer, wenn er auf einem Boot dahin schippert. So geschehen auf dem Traunsee, als er den Entschluss gefasst hat, dass die Suche nach gutem Hundefutter 2020 leichter gehen muss, als bisher. So entstand HelloBello.

Frischfutter-Fokus von HelloBello

Diesen Gedanken vorausgegangen war ein Erlebnis mit der Labradorhündin seiner Schwester, als Maurer 2019 einige Zeit auf die Vierbeinerin aufpassen musste. Aufgrund diverser Probleme war es der Hündin nicht erlaubt, alles zu fressen. Als dem Founder eines Tages das Futter ausging, wollte er sich im Netz schlau machen und traf zwar auf viele, aber wenig hilfreiche Informationen. Seine Idee „schnell mal nachzusehen“ ging nicht auf. So gründete er mit Stephan Freh und Patrick Etz sein Pet-Tech Startup mit dem Fokus auf Frischfutter für Hunde.

Das Besondere am Unternehmen ist, dass die Hundenahrung alle 14 bis 28 Tage frisch vor die Haustür geliefert wird und Kunden sich das Futter per Konfigurator individuell angepasst auf ihr Haustier zusammenstellen können.

Berechnung des Futters

Maurer dazu: „Bevor die Kunden das Futter bestellen können, werden alle relevanten Informationen über den Hund und dessen Gesundheitszustand abgefragt. Faktoren wie Alter, Unverträglichkeiten, Gewicht, Aktivität und Rasse fließen in die endgültige Berechnung des Futters mit ein. Das ermöglicht HelloBello, die Ration für jeden Hund individuell anzupassen und die Versorgung zu optimieren“, sagt er. „Vielen Hundebesitzern ist nicht bewusst, dass ein Labrador nicht einfach die vierfache Menge eines Jack Russel Terriers braucht. Doch der Konfigurator ist nicht nur für die Berechnung des Futters essentiell, sondern ebenso in der Entwicklung der Rezepte. Jeder weitere Schritt kann voll und ganz auf die gesundheitlichen Bedürfnisse des Hundes ausgerichtet werden.“

Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen

Im Zuge der Entwicklung der Produkte wurde vom Startup bewusst die Entscheidung getroffen, die Zutaten nicht am Weltmarkt einzukaufen, sondern den Fokus auf die Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen zu legen. „Nichts soll längere Wege als nötig zurücklegen, um den CO2-Abdruck so gering wie möglich zu halten“, so Maurer weiter.

Auf nach Deutschland?

Auch der Produktionsprozess findet regional in Österreich statt. Um in Zukunft weiterhin so nachhaltig und regional wie möglich agieren zu können, evaluiert HelloBello aktuell Futter auch lokal in Deutschland herzustellen.

Keine Pellets bei HelloBello

Das Startup verzichtet allgemein vollständig auf Knochenmehl, künstliche Farb- und Aromastoffe, Zuckerzusatz, Geschmacksverstärker, Gentechnik und Schlachtabfälle. Im Gegensatz zu herkömmlichen Herstellungsmethoden werden dem Unternehmen nach die Zutaten weder zu Pellets gepresst, noch bei mehreren hundert Grad erhitzt. Das funktioniere, weil HelloBello mit einem Abosystem arbeitet und der Produktionsprozess das Futter bei niedrigen Temperaturen schonend zubereite, wodurch Vitamine, Spurenelemente und Nährstoffe erhalten bleiben.

Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“

Nach erfolgreichem Seed-Funding von mehr als 300.000 Euro in 2020, plant HelloBello nun eine Series-A-Finanzierungsrunde, um die weitere Expansion in Deutschland im ersten Quartal 2021 zu beschleunigen. Am 12.01. 2021 sind Wolfgang Maurer und Co. in der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ zu Gast und hoffen mit ihrem Konzept den einen oder anderen Investor zum Einstieg ins Unternehmen zu bewegen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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  • Wolfgang Maurer gründete sein Pet-Tech Startup mit dem Fokus auf Frischfutter für Hunde.
  • Das Besondere am Unternehmen ist, dass die Hundenahrung alle 14 bis 28 Tage frisch vor die Haustür geliefert wird und Kunden sich das Futter per Konfigurator individuell angepasst auf ihr Haustier zusammenstellen können.
  • Im Zuge der Entwicklung der Produkte wurde vom Startup bewusst die Entscheidung getroffen, die Zutaten nicht am Weltmarkt einzukaufen, sondern den Fokus auf die Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen zu legen.
  • Um in Zukunft weiterhin so nachhaltig und regional wie möglich agieren zu können, evaluiert HelloBello aktuell Futter auch lokal in Deutschland herzustellen.
  • Am 12.01. 2021 sind Wolfgang Maurer und Co. in der Puls 4-Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ zu Gast und hoffen mit ihrem Konzept den einen oder anderen Investor zum Einstieg ins Unternehmen zu bewegen.

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