27.11.2024
FINANZIERUNG

HeldYn: Pflege-Startup mit Sebastian Kurz an Bord holt sechsstelliges Investment

Das Wiener Pflege-Startup HeldYn hat eine sechsstellige Finanzierung erhalten und setzt damit seinen Expansionskurs innerhalb Österreich fort. Co-Founderin Simone Mérey hat brutkasten mehr zu den Hintergründen erzählt.
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Die HeldYn-Gründerinnen Sabine Niedermüller und Simone Mérey | (c) HeldYn

Das 2022 gegründete Startup HeldYn hat sich auf die Bereitstellung maßgeschneiderter Pflege und Betreuungsdienste spezialisiert. Das Unternehmen bietet professionelle Unterstützung in den Bereichen Pflege, Betreuung, Physiotherapie und Ergotherapie an. Ein besonderes Merkmal von HeldYn ist die Möglichkeit, Pflegekräfte auszuwählen, die die Muttersprache der Kund:innen sprechen. Dadurch soll eine optimale Kommunikation und Betreuung gewährleistet werden. HeldYn wurde von den diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Simone Mérey und Sabine Niedermüller gegründet. Sie verfügen gemeinsam über 20 Jahre Berufserfahrung im Gesundheitswesen und leiten als Geschäftsführerinnen das Unternehmen auch operativ.

Sechsstelliges Investment für HeldYn

Das Wiener Pflege-Startup HeldYn hat nun eine sechsstellige Finanzierung erhalten und möchte damit seinen Expansionskurs fortsetzen. Mit Weilburg Ventures GmbH als neuem Lead-Investor plant das Unternehmen, seine Dienstleistungen im B2B-Bereich auszubauen und seine Präsenz in Österreich zu erweitern. Im Zuge der jüngsten Finanzierungsrunde sind auch die Bestandinvestoren mitgezogen –  darunter etwa der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz mit seiner AS²K Beteiligungs GmbH (brutkasten berichtete). Für das Startup handelt es sich um die mittlerweile zweite Finanzierungsrunde.

“Wir haben die Finanzierungsrunde durchgeführt, um den Markt auszubauen. Wir sind nämlich auch in den B2B-Bereich eingestiegen“, erklärt Simone Mérey, Co-Founderin von HeldYn. Neben Dienstleistungen für Privatpersonen bietet das Startup nun auch Services für Spitäler, Hauskrankenpflegeanbieter und Pflegeheime an. “Diesen Markt wollen wir mit dem Investment verstärkt ausbauen“, ergänzt sie.

Zusätzlich plant HeldYn, seine Dienstleistungen in weiteren österreichischen Städten anzubieten. “Wir sind auch nach Salzburg gegangen und fokussieren uns auf den städtischen Bereich, weil wir dort mit unseren Dienstleistungen besonders schnell und effizient agieren können“, so Mérey. Das Hauptquartier bleibt jedoch in Wien, von wo aus alle Prozesse zentral gesteuert werden.

Ausbau des Teams und Fokus auf Österreich

Mit dem neuen Kapital investiert das Unternehmen auch in die Optimierung interner Abläufe. “Unser Ziel ist es, die Prozesse so aufzusetzen, dass wir besser skalierbar werden”, erklärt die Gründerin. In diesem Zusammenhang wurde das Team ebenfalls erweitert. „Wir sind jetzt fünf Mitarbeiterinnen, die sich um Marketing, Social Media und das Backoffice kümmern.“

Die Nachfrage nach Pflegeleistungen wächst in Österreich weiterhin stark, was HeldYn eine klare Wachstumsstrategie ermöglicht. „Der Markt in Österreich ist extrem groß, und unser Konzept funktioniert sehr gut. Daher liegt unser Fokus weiterhin auf Österreich”, so Mérey. Eine Expansion nach Deutschland ist frühestens für 2027 geplant.



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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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