01.09.2023

HeldYn: Wiener Pflege-Startup mit Sebastian Kurz an Bord auf Expansionskurs

HeldYn expandierte dieses Jahr nach Graz. Co-Gründerin Simone Mérey gab dem brutkasten ein paar Zahlen zur Geschäftsentwicklung in den vergangenen Monaten.
/artikel/heldyn-expansion
HeldYn - die Gründerinnen Sabine Niedermüller und Simone Mérey
Die HeldYn-Gründerinnen Sabine Niedermüller und Simone Mérey | (c) nicoleheilingphotography

Pflege-Startups gibt es einige am Markt. Doch nicht alle Unternehmen, die sich von technischer Seite dem großen Thema alternde Gesellschaft annähern, sind damit auch finanziell erfolgreich, wie zuletzt mehrere Insolvenzen zeigten. Das Wiener Startup HeldYn will es anders machen. Es setzt einerseits auf die Digitalisierung eines altbekannten Geschäftsmodells, der Vermittlung von Pflegekräften. Hinzu kommt aber auch die Vermittlung von verwandten medizinischen und nicht-medizinischen Dienstleistungen für pflegebedürftige Personen.

Bislang einziges Investment von Sebastian Kurz‘ as²k

Damit konnte das Unternehmen der Gründerinnen Sabine Niedermüller und Simone Mérey vor etwas mehr als einem Jahr auch einen prominenten Investor überzeugen: Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Für ihn war HeldYn das erst zweite Startup-Investment und das laut öffentliche einsehbaren Firmendaten bislang erste und einzige mit der Beteiligungsgesellschaft as²k, die er gemeinsam mit Alexander Schütz betreibt.

HeldYn-Expansion nach Graz vor einigen Monaten

Im Oktober des vergangenen Jahrs ging HeldYn erstmals an die Öffentlichkeit. Den Start mit dem Service machte das Startup im Heimatbundesland Wien. Wenig später, im Jänner dieses Jahrs, verkündete das Startup den Abschluss einer aws-Förderung, um die technische Weiterentwicklung und Automatisierung voranzutreiben. Gründerin Mérey erklärte dem brutkasten bereits damals, dass man das Service zeitnah auf weitere Städte „wie Salzburg, Graz und Linz“ ausweiten wolle.

Tatsächlich expandierte das Startup nur wenig später nach Graz. „Seit kurzem sind wir neu auch in Graz und Umgebung mit einem kompetenten Team vor Ort vertreten und konnten auch schon erste Dienste im Burgenland abdecken“, schreibt Mérey dem brutkasten. Gleichzeitig automatisiere man Abläufe und Matching dank der aws-Förderung weiter. Inzwischen habe HeldYn zudem das Angebot von Diplompflege auf Physiotherapie, Ergotherapie, Betreuung und Urlaubsbegleitung ausgeweitet.

Erste B2B-Kunden

Auch kundenseitig erfolgte zuletzt eine Expansion, nämlich über den zunächst forcierten B2C-Bereich hinaus. „Wir bauen auch den B2B-Bereich weiter aus und haben schon erste Pflegeheime und Spitäler die HeldYn nutzen, um punktuell Dienste zu besetzen“, so Mérey. Die Gründerin nennt dem brutkasten ein paar Zahlen: Mittlerweile habe man mehr als 2.500 gebuchte Pflege- und Therapiestunden in Wien und Graz vermittlet und über 100 (freiberufliche) Pflegekräfte und Therapeut:innen im Netzwerk. Mehr als die Hälfte der Neukund:innen komme über Mundpropaganda.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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