23.04.2021

Hektar Nektar kooperiert mit Klimaschutz-App Beat3 für Bienenschutz

Das Wiener Bienenschutz-Startup Hektar Nektar ist mit der in Wien entwickelten Klimaschutz-App Beat3 eine Partnerschaft eingegangen. Die sogenannte "Jede Biene zählt"-Challenge läuft von 6. bis 20. Mai 2021.
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Hektar Nektar
(c) Hektar Nektar / Beat3

Mit der Smartphone-App Beat3 der beiden Wiener Gründer Alexander Ruzicka und Matthias Nell können Kinder und Jugendliche an „Klima-Challenges“ teilnehmen und Punkte für Gewinnspiele sammeln. Die Klimaschutz-App, die im Oktober 2020 gestartet ist, zählt mittlerweile zahlreiche namhafte Unternehmen und Startups als Kooperationspartner – der brutkasten berichtete.

Hektar Nektar und Beat3 sind Partner

Mit Hektar Nektar, dem Wiener Bienenschutz-Startup rund um die ehemaligen kununu-Gründer Mark und Martin Poreda, ist Beat3 nun um einen Kooperationspartner reicher. Im Rahmen der Partnerschaft wurde eine eigene Challenge zum Bienenschutz aufgesetzt. Die sogenannte „Jede Biene zählt“-Challenge läuft von 6. bis 20. Mai 2021 auf der App „Beat3“ und umfasst acht spezifische Aufgaben zum Bienenschutz.

So besteht eine Aufgabe etwa daraus, ein Wildbienenhotel zu bauen, bei einer anderen eignen sich die Teilnehmer Wissen über Bienen an. „Mit der App geben wir denen ein Werkzeug an die Hand, die am meisten vom Klimawandel betroffen wären: Kinder und Jugendliche. Und wollen mit den Preisen nicht nur zusätzlich motivieren, sondern danke dafür sagen, was sie schon heute für unser aller Morgen tun“, so Mathias Nell, einer der Gründer von Beat3.

Projekt 2028 von Hektar Nektar

Hektar Nektar verfolgt bereits seit Sommer 2018 die Bienenschutzinitiative Projekt 2028, um die Bienenpopulation innerhalb der nächsten zehn Jahre um zehn Prozent zu steigern. Im Rahmen der Initiative können Unternehmen direkt in Imker investieren und sie mit einem Bienenvolk ausstatten. Zum anderen wird es ermöglicht, dass Privatpersonen mit Honig-Abonnements Imker unterstützen.

„Als Mathias und Alexander auf uns zukamen, war sofort klar, dass wir dabei sein wollen. Bei Projekt 2028 dreht sich alles um Bewusstseinsbildung, wenn es um das Artensterben und um Biodiversität geht. Hier mit der App gleich bei Jugendlichen anzusetzen, die bekanntlich unsere Zukunft sind, ist nur folgerichtig und ein genialer Ansatz von Beat3“, so Martin Poreda, Co-Gründer und CEO von Hektar Nektar. 

Die Preise der Challenge

Im Rahmen der zweiwöchigen Challenge können die Teilnehmer Punkte sammeln und sollen so zu Experten rund um das Thema „Bienenschutz“ werden. Doch nicht nur das: Im Zuge der Challenge gibt es auch Preise zu gewinnen. Die Sieger dürfen sich über regionalen Honig aus Österreich und Bienenpatenschaften von Hektar Nektar freuen, die den Namen des Gewinners tragen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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