21.01.2026
ENERGIE

Heizma übernimmt nach Soly-Insolvenz Kundschaft des Photovoltaik-Anbieters

Der PV-Anbieter Soly ist im Juni 2024 in Österreich gestartet und hat in kurzer Zeit mehrere Anlagen installiert. Nach der Insolvenz der niederländischen Gruppe endete auch das Österreich-Kapitel. Das Wiener Energy-Startup Heizma hat nun den Großteil der Insolvenzmasse übernommen - inklusive Order- bzw. Kontaktbuch und Bestandskundenstamm. Co-Founder Alexander Valtingojer erklärt den Schritt und gibt einen kleinen und spannenden Einblick in künftige Pläne.
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Die drei Heizma-Gründer Valentin Perkonigg, Michael Kowatschew und Alexander Valtingojer
Die drei Heizma-Gründer Valentin Perkonigg, Michael Kowatschew und Alexander Valtingojer | Foto: Heizma

Heizma hat es schon wieder getan. Man erinnere sich an Ende Jänner 2025: Das von Alexander Valtingojer, Valentin Perkonigg und Michael Kowatschew gegründete Wiener Wärmepumpen-Scaleup übernahm damals das auf Energiemanagement spezialisierte Unternehmen meo Energy, das im Dezember davor in die Insolvenz geschlittert war. Nun sorgt man mit einer weiteren Übernahme für Aufsehen.

Heizma integriert PV-Anlagen und offene Projekte

Heizma verantwortet ab sofort die Betreuung der österreichischen Kundinnen und Kunden des Photovoltaikanbieters Soly und integriert damit mehrere hundert installierte Photovoltaik-Anlagen sowie offene Projekte in seine operative und digitale Plattform.

Soly positionierte sich in den vergangenen Jahren als europaweit tätiger Photovoltaikanbieter und war neben dem niederländischen Heimatmarkt in mehreren weiteren Ländern aktiv. Im Jänner 2024 kommunizierte das Unternehmen eine Finanzierungsrunde in Höhe von 30 Millionen Euro, mit der die Expansion in neue Märkte vorangetrieben werden sollte – darunter auch Österreich. Als Country Manager für Österreich konnte damals Ex-N26-Manager Christian Strobl gewonnen werden (brutkasten berichtete).

Hierzulande wuchs Soly innerhalb kurzer Zeit zu einem der größeren Anbieter von Photovoltaikanlagen. Als Lead-Investoren wurden ArcTern Ventures und Fifth Wall genannt, bestehende Investoren wie Shell Ventures sowie die niederländische Pensionskasse ABP beteiligten sich laut Unternehmensangaben ebenfalls.

Soly-Konkurs im Dezember 2025

Ende November 2025 jedoch wurden in den Niederlanden mehrere zentrale Gesellschaften der Soly-Gruppe insolvent, darunter die Soly Holding B.V. In der Folge wurde Anfang Dezember 2025 auch über die österreichische Tochtergesellschaft ein Konkursverfahren eröffnet.

„Durch das herausfordernde Marktumfeld in Europa und der dadurch geplatzten Finanzierungsrunde unserer Muttergesellschaft mussten wir leider auch in Österreich Insolvenz anmelden, was für uns, aber natürlich speziell auch für unsere Kunden und Kundinnen eine sehr schwierige Situation ist. Wir sind nun froh mit Heizma einen sehr guten Partner für unsere Kund:innen in Österreich gefunden zu haben, der sie auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiter begleiten wird”, erklärt ein Unternehmenssprecher von Soly.

Und Valtingojer ergänzt: „Viele Photovoltaik-Firmen haben mit günstigen Preisen sehr auf Wachstum gesetzt, die ‚Customer-Acquisition-Cost‘ nach oben getrieben, aber die Margen reduziert. Das geht ohne Funding nicht lange gut und hat den Markt für alle schwerer gemacht – kombiniert mit dem Zickzack der Regierung, ist das oftmals ein Todesstoß.“

Für Soly-Kund:innen in Österreich gilt das jedoch nicht. Heizma übernimmt nach der Übernahme die Rolle des zentralen Ansprechpartners für offene Projekte – von der technischen Neubewertung über transparente Neuangebote bis hin zur Umsetzung mit fixen Zeitplänen – sowie die Fortführung der Energieoptimierung „Soly Brain” über den Energiemanager „Optima” von Heizma. Bei Garantieansprüchen werden Kunden nach Aussendung von Soly an die entsprechenden Hersteller verwiesen, wo die Garantieansprüche unverändert weiterlaufen. Da Soly mit Subunternehmen zusammengearbeitet hat, werden laufende Baustellen auch von diesen abgeschlossen, wie Valtingojer erklärt.

Ein zentraler Baustein dabei ist Optima, das in Österreich entwickelte KI-basierte Energiemanagement-System. Es ermöglicht, eigenen Angaben nach, eine verbesserte Integration mit österreichischen Energiegemeinschaften und eine optimierte Steuerung von PV-Anlagen, Stromspeichern und Verbraucher:innen.

Fokus auf Optima

„Wir hatten, auch wenn wir Konkurrenten waren, immer ein gutes Verhältnis mit Soly. Und haben einst sogar eine Partnerschaft getestet, wo sie über uns Wärmepumpen angeboten haben. Am Ende hat es für sie leider nicht geklappt“, erklärt der Founder. „Für uns sind Solys Kunden natürlich ein Mehrwert und für die Expansion unserer Energiemanagers Optima sowie für das Vorhaben unser Volumen in Photovoltaik (PV) zu erhöhen, essentiell. Dieses Jahr wird es bei uns noch einige Updates geben, Stichwort Energiegemeinschaft.“

Heizma plant Abo-Modell

In diesem Sinne arbeitet Heizma mittelfristig daran, „Elektrifizierung ins Abo zu geben“, wie es Valtingojer nennt: „Statt Gas- und Strom-Rechnung bekommt man Wärmepumpe, PV-Anlage, Optimierung mit Energiegemeinschaft und dynamischen Stromtarif in einem monatlichen Abo und spart so wirklich von Tag eins“, sagt er. „Das ist aber noch eine lange Reise und wir versuchen jetzt neben der Wärmepumpe stärker zu werden. Und unser Energiemanagement in die Masse zu bringen.“


Im Konkursverfahren der Soly Austria Operations GmbH können Forderungen laut KSV1870 bis 26. Jänner 2026 angemeldet werden. Heizma richtet für Soly-Kundinnen und -Kunden eine zentrale Kontaktadresse ein: [email protected].

Anm. der Redaktion: Der Abschnitt „Heizma als zentraler Ansprechpartner“ wurde durch neue Informationen ergänzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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