17.08.2022

Heiuki: Wiener Startup entwickelt Kajak- und Paddle-Board-Automaten

Mit seinen Kajak- und Paddle-Board-Automaten bietet das Wiener Startup Heiuki eine autonome Verleih-Erlebnis. Die von Photovoltaik-Anlagen betriebenen Automaten sind an sechs unterschiedlichen Standorten in Österreich positioniert und können von Kund:innen ganzjährig bei Tageslicht ausgeliehen werden.
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Das Heiuki-Team. (c) Heiuki
Das Heiuki-Team. (c) Heiuki

Der Sommer neigt sich dem Ende zu und viele ärgern sich tagtäglich über ausgebuchte Wassersportgeräte an Verleihstationen. Zudem rauben die langen Wartezeiten in der prallen Sommerhitze die Energie und Lust der Sportbegeisterten. Aus diesem Grund hat das Wiener Startup Heiuki einen Automaten entwickelt, der den autonomen Verleih von Stand-up-Paddles (SUP) und Kajaks über das Handy ermöglicht. Vom Ausleihen bis zum Bezahlen, Kund:innen können rund um die Uhr die von Photovoltaik-Anlagen betriebenen Automaten nutzen. 

Mit bis zu 14 Schließfächern bietet Heiuki nicht nur eine automatisierte Lösung für nicht stark frequentierte Verleih-Standorte, sondern reduziert auch die Kosten für zusätzliches Personal. “Nach dem Aufstellen werden keine Angestellten benötigt und es gibt verlängerte Öffnungszeiten. Zudem steigert sich mit einem SUP- und Kajak-Automaten die Attraktivität des Standortes, indem er zahlreiche Menschen an sich und an die Natur zieht”, erklärt Felix Hiebeler, Gründer und Geschäftsführer von Heiuki.   

“Heiuki-Interessenliste für 2023 bereits länger als geplante Expansion”

Die Idee zum vollständig autonomen SUP- und Kajakautomaten hatte der Gründer Felix Hiebeler im Sommer 2020. Der 20-jährige realisierte die erhöhte Nachfrage für Paddle-Boards und Kajaks, wodurch klassische Verleih-Methoden den Bedarf an Sportequipment nicht mehr decken konnten. Hiebelers Vision war es, eine moderne und einfache Verleih-Möglichkeit für Wasser-Trendsportarten zu bieten. Entstanden aus dem Wassersport-Erlebnisanbieter boats2sail – wo Hiebeler auch als operativer Leiter tätig ist – musste die Idee zu Heiuki aufgrund laufender Expansionen von boats2sail aufgeschoben werden. Seit Herbst 2021 arbeitet der Jungunternehmer mit seinem Team an der Verwirklichung dieser Idee. Im Vertrieb und in Weiterentwicklung der Automaten wird der Founder seit der Gründung im Februar 2022 von Max Golden unterstützt. 

Nach der abgeschlossenen Pilotphase des ersten Prototypen vergangenen Winter gelang dem Startup der Launch im Mai dieses Jahres. Aktuell hat Heiuki sechs Automaten in Österreich positioniert. Das Team rund um Hiebeler entwickelt die Software laufend weiter und passt sie dem Kundenfeedback an. “Die Zahl der Standorte wächst seit der Testphase an. Unsere ersten sechs Automaten für 2022 waren binnen weniger Tage vergeben. Zudem ist die Interessenliste für 2023 bereits länger als die geplante Expansion für das kommende Jahr”, erklärt der Geschäftsführer. 

Expansionspläne und Erweiterung des Sportgeräte-Auswahls

Dabei deckt das eigenfinanzierte Verleih-Startup die Interessen von sowohl B2B-, als auch von B2C-Kund:innen ab. Die Haupteinnahmequelle von Heiuki besteht aus Mieteinnahmen von Nutzer:innen. Zudem verkauft und vermietet das Startup seine Automaten durch eine Lizenzpartnerschaft auch an Freizeitanbieter:innen, Hotels, Campingplätze und Gastronomen. Neben den zwei größten Playern aus Deutschland – Kolula und Tiki – positioniert sich Heiuki als stärkster österreichischer Konkurrent. Zudem ist das Startup mit Tiki kürzlich eine enge Kooperation eingegangen und bestrebt mit dem deutschen Mitbewerber eine verstärkte Marktpositionierung auf internationaler Ebene. 
Für das nächste Jahr verfolgt der Gründer zudem Expansionspläne in angrenzende Länder und ist dafür offen für Gespräche mit potentiellen Investor:innen. Um die Reichweite des Startups zu erweitern, möchte Hiebeler die Automaten mit neuen Sportgeräten erweitern. “Bereits in den kommenden Jahren ist die Einführung von Wintersportgeräten, Fitnessgeräten, Fahrrädern und Segways geplant. Der Liste sind keine Grenzen gesetzt”, sagt der Heiuki-Gründer abschließend. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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