05.08.2019

Heat it: Mit dem Smartphone gegen Insektenstiche

Startup-Portrait. Das Karlsruher Startup Kamedi hat mit heat it eine Erweiterung fürs Smartphone entwickelt, die die sekundenschnelle Behandlung von Insektenstichen mittels Wärme ermöglichen soll. Das Produkt arbeitet nach dem Wirkprinzip der Hyperthermie und kann via App an die Stichursache und den jeweiligen Nutzertyp angepasst werden. Das erste Finanzierungsziel von 12.000 Euro wurde per Crowdfunding innerhalb von wenigen Stunden erreicht. Aktuell steht man bei über 40.000 Euro. Interessierte können noch bis Mitte August heat it vorbestellen.
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(c) CyberForum - Die heat it-Entwickler (v.r.n.l.): Stefan Hotz, Christof Reuter, Lukas Liedtke und Armin Meyer wollen Insektenstichen mittels Smartphone begegnen.

Das Smartphone: eine Technologie, die vielfältig vom Menschen genutzt wird. Kommunikation, Fotografie, Shopping, Routenplanung, Fitness, Business – alles Bereiche, die mittlerweile digital leicht von der Hand gehen. Geht es nach Gründer Lukas Liedtke soll mit heat it ein weiteres Feld vom Handy übernommen werden und dem User Linderung versprechen: der Schmerz von Insektenstichen.

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Mit bisherigen Behandlungen unzufrieden

Gemeinsam mit seinen damaligen Mit-Studenten Stefan Hotz, Armin Meyer und Christof Reuter hat Liedtke nach einer Stichheilungs-Lösung für schmerzhafte Mücken- oder Wespenstiche gesucht. Mit den bisherigen Produkten zur Linderung waren die vier Founder unzufrieden, da diese Anwendungen entweder zu klobig oder unflexibel und noch dazu batteriebetrieben waren. Außerdem konnten sie leicht vergessen werden. 2016 entdeckten die Karlsruher die Behandlung mittels therapeutischer Hyperthermie (künstlich erzeugter Temperaturerhöhung).

Heat it: Smartphone-Addon gegen Insektenstiche

„Wir haben uns dann die Frage gestellt: warum kann man dafür nicht einfach das Smartphone nutzen, um einen solchen Stichheiler zu steuern, mit Energie zu versorgen und Zusatzfunktionen zu ermöglichen“, erinnert sich Liedtke zurück, „also haben wir uns entschlossen, beim Studierendenwettbewerb des VDE (COSIMA 2017) den heat it zu entwickeln: ein Smartphone Add-on zur sekundenschnellen Behandlung von Insektenstichen“.

500 Insektenstiche mit vollem Handy behandeln

Im Vorjahr gründete das Quartett dann die Kamedi GmbH und vollendete den Prototypen, dessen Funktionsweise mit dem Wirkungsprinzip der Energieversorgung und Steuerung über das eigene Smartphone agiert. Hyperthermie ist eine therapeutische Behandlung, die mittels Erwärmung der betroffenen Hautstelle die Symptome des Stichs behandelt. Der heat it wird dabei in das Smartphone gesteckt und anschließend die App gestartet. Die Art der Behandlung lässt sich anschließend individuell einstellen, etwa nach Stichursache (Mücke, Wespe, Bremse) oder Empfindlichkeit. Dabei verbrauche heat it rund 0,2 Prozent Handy-Akku pro Anwendung. Das hieße, mit einer vollen Handyladung ließen sich etwa 500 Insektenstiche behandeln. Für iPhones gibt es die Version mit einem Lightningstecker. User mit Android-Geräten benötigen einen USB-C Stecker.

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(c) CyberForum – Heat it: mittels Handy-Erweiterung schmerzhafte Insektenstiche behandeln.

Ohne Chemie

Das Startup brüstet sich damit, dass alles ausschließlich mit Wärme und ohne Chemie funktioniere und somit auch für Kinder geeignet sei. „Spätestens wenn die Mückensaison startet und die juckenden Stiche lästig werden, wünscht man sich eine praktische und effiziente Abhilfe. Genau die wollen wir mit unserem heat it liefern“, sagt Liedtke.

Markteinführung 2020

Aktuell befindet sich der Smartphone-Insektenstich-Helfer im Zulassungsprozess als Medizinprodukt. Und er steht laut Unternehmens-Angaben kurz vor der Serienanfertigung. Die letzten Schritte hin zur geplanten Markteinführung im Frühjahr 2020 sollen nun gemeinsam mit den zukünftigen Nutzern des heat it gegangen werden. Im Rahmen einer Crowdfunding-Kampagne auf Startnext können sich Kunden das Gerät bis Mitte August vorab sichern.

Liedtke dazu: „Wir sind überwältigt vom Zuspruch, den wir seit dem Start unseres Crowdfundings erhalten. Innerhalb weniger Stunden haben wir unser erstes Etappenziel erreicht und freuen uns weiteren Support und vor allem über Feedback zum Produkt“.


⇒ Zur Homepage des Insektenstich-Startups

⇒ Zur Crowdfunding-Kampagne

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
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    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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